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Gesetzentwurf zum Schutz von PolizistenBei Schubsen Knast

Polizisten sollen per Gesetz besser geschützt werden. Doch nicht nur die Zahlen, auf denen der Vorstoß beruht, sind mit Vorsicht zu genießen.

Geplante Gesetzesverschärfung: Hauptsache nicht schubsen Foto: dpa

Berlin taz | Mal angenommen, 100 Menschen demonstrieren friedlich gegen Atomkraft. Sie sitzen mit Transparenten vor einem AKW, die Polizei soll räumen. Eine Demonstrantin wird unsanft angefasst, im Eifer des Gefechts schubst sie einen Polizisten. Der erleidet weder Schmerzen noch wird er verletzt, beides wollte die Demonstrantin auch nicht. Trotzdem soll sie für drei Monate in Gefängnis – mindestens.

So sieht es die Verschärfung eines Gesetzes vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Nicht nur unsere Demonstrantin, auch SchwarzfahrerInnen, Fußballfans oder RuhestörerInnen drohen Gefängnisstrafen, wenn sie sich etwa dazu hinreißen lassen, einen Beamten oder eine BeamtIn auch nur anzurempeln.

KritikerInnen werten den Gesetzentwurf deshalb als Angriff auf das Versammlungs- und Demonstrationsrecht. Bürgerrechts-NGOs wie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein und die Humanistische Union kritisieren ihn als ungeeignet und verfassungswidrig. Auch die Berufsverbände Deutscher Richterbund, Neue Richtervereinigung und der Deutsche Anwaltsverein sehen das Vorhaben kritisch.

Laut Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ soll die Mindeststrafe bei „tätlichen Angriffen“ auf drei Monate Freiheitsstrafe erhöht werden; Höchststrafe bleibt fünf Jahre. Konkret geht es um die Verschärfung der Paragrafen 113, 114 und 115 des Strafgesetzbuches. In Paragraf 113 soll der „tätliche Angriff“ gestrichen und dafür in Paragraf 114 das neue Delikt „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ eingeführt werden.

„Tätliche Angriffe“ sind bereits strafbar – so etwa als versuchte oder tatsächliche Körperverletzung oder Nötigung, wozu auch Schubsen oder Anrempeln gehören. Zu einer Verletzung oder Schmerzen muss es dabei nicht kommen. Der zu ahnende „Angriff“ muss zudem nicht mehr während einer sogenannten Vollstreckungshandlung passieren, etwa einer Festnahme. Stattdessen soll das Gesetz für die gesamte Dienstzeit von PolizistInnen gelten.

Knast statt Geldstrafe

In weniger schweren Fällen waren bisher Geldstrafen möglich und üblich. Die soll es künftig nicht mehr geben. Stattdessen soll ein besonders schwerer Fall vorliegen, wenn TäterInnen eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führen – selbst wenn „keine Verwendungsabsicht besteht“. Das Mitführen eines Messers im Rucksack würde also genügen, auch wenn keinerlei Absicht bestand, es für den Angriff zu verwenden. Und schließlich soll sich die Strafe auf mindestens sechs Monate verdoppeln, wenn der „tätliche Angriff“ aus einer Gruppe heraus begangen wird.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat das neue Gesetz im November 2016 angekündigt. Auf der Webseite seines Ministeriums lässt er sich folgendermaßen zitieren: „Die Zahl der tätlichen Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert, ob von rechten Reichsbürgern oder linken Autonomen, auch mit Waffen.“ In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, 2015 seien 64.400 Polizisten Opfer von Straftaten geworden – etwa 5.000 mehr als noch zwei Jahre zuvor.

Keine unabhängige wissenschaftliche Studie

Doch diese Zahlen aus der polizeilichen Kriminalstatistik sind mit Vorsicht zu genießen. Bei der handelt es nämlich sich nicht um eine unabhängige wissenschaftliche Studie, sondern sie spiegelt das Anzeigeverhalten der Betroffenen wider. Die Statistik sagt nichts über die tatsächliche Anzahl der Fälle aus, sondern ausschließlich über die Anzahl der gemeldeten polizeilichen Opfer. Wo sich 2011 pro Widerstandshandlung noch rund 1,6 PolizistInnen als Opfer registrierten, waren es 2015 schon 1,8 PolizistInnen. Wird heute bei einer Demo ein Stein Richtung Polizei geworfen, melden sich mehr BeamtInnen als früher.

Übertriebene Zahlen seien „systemimmanent“, kritisieren Bürgerrechtler, „weil nicht erfasst wird, wenn ein Verfahren eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete und sich der Vorwurf nicht bestätigt hat“. Von mehr Angriffen auf Polizisten könne nicht die Rede sein, zugenommen habe die Dramatisierung durch die Polizeigewerkschaften.

Zudem enthalten die 64.400 Fälle alle Delikte von einfachen Widerstandshandlungen und Beleidigungen (44.120 Fälle) über Körperverletzung bis hin zu Totschlag und Mord (kein Fall). Die Zahl der registrierten Widerstandshandlungen ist dabei nicht gestiegen, sondern zurückgegangen.

PolizistInnen werden privilegiert

Angriffe jeder Art auf PolizistInnen werden schon heute vom Strafrecht abgedeckt. Die Neuregelung würde dazu führen, PolizistInnen gegenüber der Normalbevölkerung zu privilegieren. Eine derartige Sonderbehandlung verstößt nach Ansicht der Bürgerrechtler gegen Artikel 3 des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung sehen sie nicht.

Der Paragraf 113 des Strafgesetzbuches – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – sollte ursprünglich dazu dienen, TäterInnen zu schützen. Menschen, die sich in einer emotional aufgewühlten Situation der bewaffneten Staatsmacht gegenübersehen, reagieren oft erregt, ängstlich oder wütend. Taten, die in einer solchen Ausnahmesituation begangen werden, sollten demnach nicht so hart bestraft werden wie andere Nötigungshandlungen.

Das neue Gesetz würde dieses Verständnis ins Gegenteil verkehren: Ein einfaches Schubsen, das normalerweise straffrei bleibt, soll – sofern es sich gegen PolizistInnen richtet – drastisch sanktioniert werden. Der Kriminologe Tobias Singelnstein spricht von einem „Privileg der Exekutive, das man sonst eher in autoritären Staaten findet“.

Die Ausweitung des Gesetzes wird in Paragraf 115 auch auf MitarbeiterInnen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste übertragen. Doch mit deren Privilegierung werden Begehrlichkeiten geweckt: Auch LehrerInnen haben sich schon mit der Forderung nach besonderem Schutz zu Wort gemeldet.

Kritiker meinen, die Gesetzesvorlage sei reine Symbolpolitik. Rafael Behr, Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg, ist überzeugt: „Das wird keine Verbesserungen für PolizistInnen bringen.“ Ein Betrunkener oder sonstig erregter Betroffener einer Polizeimaßnahme werde sich allein wegen der Verschärfung nicht anders verhalten.

Alte Forderung der Polizeigewerkschaften

Der Rechtswissenschaftler Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg äußert die Sorge, dass der Polizei in der Interaktion mit den Bürgern „ein weiteres Mittel an die Hand gegeben wird, sich per Gegenanzeige von einer Strafverfolgung bei unverhältnismäßiger Polizeigewalt zu schützen“. Die eingeforderte Wertschätzung für die Beamten werde sich durch ein schärferes Gesetz aber nicht erzwingen lassen, sondern könne nur Folge eines Vertrauens in gute Arbeit sein. Die Novelle richte sich damit „nicht an potentielle TäterInnen – sondern an WählerInnen“. Und an die Polizeigewerkschaften: Die fordern entsprechende Regelungen schon seit Jahren.

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, PolizistInnen fühlten sich „gedemütigt“, wenn sie Opfer von Gewalt geworden seien und es dann kein oder ein mildes Urteil gebe. Seine Organisation begrüßt den Gesetzentwurf – „nicht um mehr und härtere Strafen zu bekommen, sondern weniger Angriffe“. Er schlug außerdem vor, als neues Tatbestandsmerkmal für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ aufzunehmen, da immer öfter massive Drohungen gegen Polizeibeamte ausgesprochen würden.

Konsequenzen wird das Gesetz vor allem für „TäterInnen“ haben – denn PolizistInnen, die allenthalben dazu angehalten würden, sich als Opfer zu melden, „werden jetzt viel mehr anzeigen“, davon ist Polizeiwissenschaftler Behr überzeugt. Er erwartet als Ergebnis des Gesetzes deutlich steigende Anzeigenzahlen – die wiederum Anlass für weitere Gesetzesverschärfungen sein könnten.

Demonstration vor dem Bundestag

Rechtswissenschaftler Müller hat hofft, dass „wenigstens zwei der gröbsten Dinge noch anders geregelt werden“. So sollte das bloße Mitführen eines Messer im Rucksack nur dann strafverschärfend wirken, wenn eine Verwendungsabsicht besteht. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit in das Gesetz integriert werden, einen „minder schweren Fall“ zu definieren, der dann doch mit weniger als drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden könnte.

Die Kampagne „Nein zum Polizeistaat“ hat eine Facebookseite unter demselben Namen eingerichtet, die Hashtags #maaslosübertrieben und #113StGB, außerdem eine Petition auf WeAct, die bisher rund 5.000 Mal unterzeichnet wurde. Für Donnerstag hat ein Bündnis aus Bürgerrechts- und linken Gruppen eine Kundgebung vor dem Bundestag angemeldet.

Doch die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Große Koalition gegen ihren eigenen Gesetzentwurf entscheidet, ist gering. Ist das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften erst mal verabschiedet, bleibt noch der Klageweg. Zuletzt könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für nicht verfassungskonform erklären.

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30 Kommentare

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  • Für Deutschland war und ist die USA als "Vorbild"zu nennen. In keinem anderen Land der Erde, sitzen gemessen an den Einwohnerzahlen, mehr Menschen in Gefängnissen, als in den USA. Die Gefängnisse sind ausschließlich in privater Hand. Im Übrigen kann sich so der Staat, Sklaven halten auch wenn die Sklaverei ja offiziell abgeschafft wurde.

  • man kann die Strafen sehr leicht vermeiden, indem man Polizisten eben nicht schubst oder anrempelt. Was man ja auch bei jedem anderen Menschen vermeiden sollte, weil es der gegenseitige Respekt gebietet.

     

    Dann kann einem auch die Strafandrohung egal sein.

    • @Dr. McSchreck:

      Fürs "Schubsen" ins Gefängnis? Geht's noch? So schafft man sich wieder Sklaven.

      • @Illoinen:

        Freiheitsstrafen unter 6 Monaten können in Geldstrafen umgewandelt werden und Erst-Schubser werden sonst sicher Bewährung bekommen.

         

        Fürs Treppe runter schubsen kann aber zum Beispiel relativ leicht ins Gefängnis kommen, weil das lebensgefährlich ist.

  • Der Artikel ist nicht gut gelungen und eine negative Einstellung der Autorin zur Polizei liegt auf der Hand. Eine Anmerkung zur Ausführung zu Art. 3: die Gruppen "Polizist*innen" / "Bürger*innen" lassen sich mitunter garnicht vergleichen.

  • Es ist schon richtig: Ein Staat, der spezielle Privilegien für seine Polizeien benötigt und implementiert, ist ein Polizeistaat. Derartige Maßnahmen gehen eindeutig in die Richtung, die wir zurzeit in Ungarn oder der Türkei beobachten. Angesichts dessen ist das Mimimi der Damen und Herren Polizisten einfach nur peinlich.

     

    Peinlich auch, dass wir in ums andere Mal auf die Integrität des Verfassungsgerichts hoffen müssen, dass also unser Gesetzgeber sich angesichts des populistischen Drucks so schwer damit tut. grundrechtskonforme Gesetze zu verabschieden. Peinlich erst recht, dass ausgerechnet ein SPD-Minister diese Ungeheuerlichkeit anstoßen zu müssen glaubt.

    • @Professor Wagstaff:

      Sie sind peinlich Herr Professor!

      Schon allein vom Aufgabengebiet her muss die Polizei Privilegien besitzen.

      Und sei es nur um jemanden temporär die Freiheit zu entziehen bis ein Richter prüft ob dies Rechtens ist.

       

      Sonderrechte für die Polizei ist kein Hinweis für einen Polizeistaat sondern Grundlage für jedem Rechtsstaat.

  • Also ich finde das ist eine sinnvolle Maßnahme. Die Gesellschaft verroht immer mehr. Rechtsradikale Banden treiben auf der Straße ihr Unwesen. Auf rechte Demos geht es oft zur Sache und der Respekt vor der Staatgewalt sinkt, insbesondere bei dieser Klientel.

     

    Diesem Verhalten muss endlich Einhalt geboten werden.

     

    Den normalen friedlichen Demonstranten wird das eher schützen.

  • Bei der Überschrift "Bei Schubsen Knast" dachte ich unwillkürlich erstmal, es ginge um die Bestrafung übergriffiger Bundeswehrausbilder... ;-)

     

    Nun ja. An Alle hier, die den Sonderschutz von Polizisten durch das Strafrecht für "unfair" halten: Es ist eben auch ein besonderer Job. Polizisten suchen sich nicht aus, ob sie rechten, linken, blauen, rot-weißen, schwarz-gelben oder sonstwas für Hooligans ihre höchstpersönliche Rübe hinhalten (von der sie auch nur die eine haben). DASS sie sie hinhalten, und dass sie JEDESMAL im Feuer stehen, wenn irgendwo irgendwer meint, öffentliche Ordnung sei etwas, was vielleicht Anderen und anderswo passiert, vervielfacht aber das Risiko im Vergleich zu den allermeisten anderen Erwerbstätigkeiten, besagte Rübe auch mal eingeschlagen zu bekommen oder in einer Weise beleidigt oder belästigt zu werden, die auch für Arbeitnehmer mit allen Privilegien des Beamtenstatus nicht wirklich zumutbar sind.

     

    Von daher ist es legitim, Polizisten im Einsatz (bzw. seinem Körper), eine rechtliche Schutzsphäre zu gewähren, die über das normale Maß hinausgeht. Das darf nicht heißen, dass sich die so geschützten Polizisten im Gegenzug benehmen dürfen wie die Axt im Walde, nur dass die Grenze zur strafrechtlichen Relevanz (und damit zum Notwehrrecht), die ein Angreifer überschreitet, noch ein Stückchen weg ist von den Regionen, in denen es zu echten körperlichen Schäden kommt.

  • Vermummung und Gewalt gegen Beamte sind eine Folge von Unfreiheit. Das geplante Gesetz wird also zu mehr Vermummung und Gewalt auf allen Seiten führen.

    • @KnorkeM:

      Dann bitte die Steuergesetzgebung abschaffen.

      Wenn ihre Theorie stimmt liegt darin die Ursache für Steuerbetrug.

       

      Abschaffen und schon gibt's keine Steuerbetrüger mehr

      • @Thomas_Ba_Wü:

        Wir sind weltweit die einzige Industrienation, die die Versammlungsfreiheit ihrer Bürger mit solch drakonischen Hürden und Strafen versieht.

         

        Sind wir etwa auch die einzige Industrienation, die Steuern erhebt?

        • @cursed with a brain:

          "Wir sind weltweit die einzige Industrienation, die die Versammlungsfreiheit ihrer Bürger mit solch drakonischen Hürden und Strafen versieht."

           

          Diese Aussage bestreite ich vehement. Bitte belegen Sie diese mit Quellen!. Danke...

  • Drei Monaten Haft, das wird wohl im Regelfall mit 90 Tagessätzen enden, bei geringem Einkommen etwa 1800 Euro.

     

    Um neue Einnahmequellen zu gererieren, bieten sich Fußballspiele geradezu an. Wer berührt wohl im Gedränge an den Ausgängen niemanden?

     

    Genügend Polizisten unter den Zuschauern, die sich dann routinemäßig geschubst fühlen, und nach kurzer Zeit ist sogar die Staatsverschuldung vom Tisch.

    • @wxyz:

      Keine Sorge - es gibt auch mehr als genug Leute die schon allein bei dem Anblick eines Polizisten sich im "Überwachungsstaat" fühlen oder irgendwas von Polizeistaat quatschen.

       

      Überempfindlichkeit und das Hochpushen von "normalen" Banalitäten ist sicherlich keine ausschließliche Disziplin von Polizisten.

      • @Thomas_Ba_Wü:

        Das Gesetz ist dazu geeignet, die Kriminalisierung von Versammlungen und deren Teilnehmern zu vereinfachen.

         

        Zukünftig wird es wohl reichen, den zur Abwehr eines niedersausenden Polizeiknüppels reflexartig gehobenen Arm als "Angriff auf einen Vollzugsbeamten" zu werten und mit Geldstrafe oder Gefängnis zu ahnden. Hat der Streifenpolizist bei der Verkehrskontrolle sein Knöllchen-Soll noch nicht erreicht oder auch sonst einen eher schlechten Tag erwischt, reicht es innerhalb von "1-2-3" nicht sein Fahrzeug verlassen zu haben, um wegen "Widerstandes" ()Nichtbefolgen einer polizeilichen Aufforderung) straffällig zu werden.

         

        Das kann sich eigentlich nur noch schön reden, wer sich schon immer heimlich nach einem autoritären Polizeistaat gesehnt hat.

        • @cursed with a brain:

          WoW - sie haben ja ein Bild unserer Polizei.

          Ich frage mich was für eine Art von Demonstrant sie wohl sind wenn Polizisten auf sie mit dem Knüppel losgehen.

          Vielleicht genau so einer für den genau dieses Gesetz gemacht wird.

           

          Mal abgesehen davon - das bei uns Richter Leute in Knast stecken wissen sie oder?

           

          Das kann man eigentlich nur schlecht finden wenn man gern auf Polizisten Steine schmeißt, Randale macht oder gern Autos anzündet.

  • Auch wenn ich mich bei meinen Vorrednern unbeliebt mache - ich finde den Entwurf gut. Und ich kann es begründen: Vor über zwanzig Jahren bin ich ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig gewesen und vor allem an Wochenenden und dort auch die Nachtschicht gefahren. Oft war es so, dass wir zu Einsätzen in Kneipen mit alkoholisierten Personen gerufen wurden, welche sich gerade meinten prügeln zu müssen. Parallel zum Rettungsdienst wurde natürlich auch die Polizei gerufen. Vor Ort war es häufig so, dass wir in Weiß-Orange zuerst reingingen, weil selbst Betrunkene einen gewissen Respekt vor Helfern hatten, danach kam die Polizei. Rechtlich gesehen hätten die POL-Kollegen zuerst reingehen müssen, für Ruhe sorgen, damit wir unsere Arbeit machen können. Aber wir haben pragmatisch gehandelt...

     

    Heute werden Feuerwehrler oder Rettungsdienstler an ihrer Arbeit gehindert, wobei beide ohne Ansehen der Person einfach nur helfen wollen. Und die Polizei wird von vielen ja eh nur noch als Feindbild wahrgenommen - ich frage meine Vorredner einfach mal, wie viele Menschen erst sterben müssen, weil Helfer nicht mehr ihre Arbeit erledigen können? Einer? Zehn? Oder sind erst Hundert genug? Wer altruistisch motivierte Helfer behindert, die das (im Falle Freiwillige Feuerwehr) ehrenamtlich verrichten, der gehört m.E. wirklich weggesperrt. So, und jetzt dürft ihr Euch gerne an mir abarbeiten - aber nur, wenn ihr mir nachweist, dass ihr für die Allgemeinheit auch nachts um drei aus dem Bett springt um jemand, der sich mit seinem BMW alkoholisiert um den Baum gewickelt hat, aus der Karre zu ziehen, am Leben zu erhalten und dafür zu sorgen, dass nach menschlichem Ermessen keine Langzeitfolgen eintreten.

    • @BalouBear67:

      Na, wie viele sind denn in deiner langjährigen Tätigkeit gestorben? Einer? Zehn? Hundert?

       

      Keiner?

       

      Und was denkst du, wird ein Gesetz Betrunkene davon abhalten, zu pöbeln, sonstwie die Arbeit zu behindern oder plötzlich ernüchtern lassen?

       

      Nein?

       

      So sehr ich deinen Frust verstehen kann, so wenig betrifft das deine Argumentation. Die ist an den Haaren herbeigezogen.

    • @BalouBear67:

      Ich verstehe deinen Post sehr gut. Die Behinderung von Rettungstätigkeiten ist extrem asozial. Allerdings ist sie bereits strafbar und kann bei schwerwiegenden Folgen auch schwere Strafen nach sich ziehen, wenn ich richtig informiert bin. Ebenso Angriffe auf Polizisten. Was hier versucht wird, ist, jede unwirsche Reaktion auf durchaus vorkommendes asoziales Verhalten einzelner Polizisten zu kriminalisieren. Durch Hinzufügen einer fiktiven Gewaltbereitschaft (z. B. Messer o. ä. im Rucksack) wird zudem angestrebt, Nicht-Taten unter der Hand ebenfalls das Gewicht vollzogener Taten zu geben. Das Ganze ist ein Entwurf für gewaltbereite PolizistInnen, die nicht kapieren, dass sie mitverantwortlich sind für das, was passiert.

  • Aha, also hat sich der Wendt zu diesem Zweck von der Regierung schmieren lassen!

     

    Damit man eine Rechtfertigung hat, die Exekutive zu särken ... bevor dann die Agenda2020 beschlossen wird. Langsam wird es hier immer unheimlicher ...

  • Ach herrje ...

    Ich würde es wirklich begrüßen, wenn etwas mehr nachgedacht würde - gerade auch von Leuten, die eine 'bessere Welt' wollen, die Gewaltfreiheot für einen Wert halten und all das.

    Und die immer noch meinen, dass Gewalt nie gut ist, aber Gewalt gegen bestimmte Berufsgruppen dann doch für legitim halten.

    Zwiedenk, halt.

    Nun schlägt die andere Seite halt zurück: Nach tausend Erklärungen, warum man sie schlagen darf eigendlich kein Wunder

    • @uli moll:

      Ja das würd ich auch begrüßen.. Gewalt war nie legitim, gegen keine Berufsgruppe. Das hat auch NIE irgendjemand behauptet, und darum geht es auch bei diesem Gesetz absolut NICHT.

       

      Es geht darum, einen Sonderstrafrechts"schutz" (als ob Paragraphen jemanden schützen könnten) für bestimmte Menschen zu schaffen, den andere nicht genießen, und darum, erstmals Handlungen strafbar zu machen, die nicht einmal jemandem Schaden zufügen.

       

      Weil das natürlich Blödsinn ist ist offensichtlich, dass es nur darum geht, angesichts völliger Ratlosigkeit Handlungsfähigkeit gegen bestimmte Mißstände zu suggerieren.

    • @uli moll:

      Weshalb sollte jemand stärker bestraft werden, wenn er einen Polizisten tätlich angreift (in einer nachvollziehbaren!! Ausnahmesituation), als wenn er eine andere Zivilperson angreift?

      Seit wann ist es weniger schlimm, Menschen anzugreifen, nur weil sie keine Polizisten sind?

      Möchte auch die deutsche Regierung ihr Land zu eine Autokratie umwandeln? Und stärkt allmählich die Befugnisse ihrer Exekutive?

  • Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

    • 8G
      87203 (Profil gelöscht)
      @Neinjetztnicht:

      Na bei ihnen ist die Gefahr im Knast zu landen eher gering, so brav wie sie sich selbst zensieren.

       

      Enweder ich beleidige jemanden herzhaft oder ich verwende andere rhetorische Mittel.

       

      Diese Sternchenschreiberei wirkt auf mich genauso ueberzeugend wie ein Schmollmund.

      • @87203 (Profil gelöscht):

        Der Grund für meine "Sternchenschreiberei" ist die Netiquette der taz. So kann wenigstens noch erahnt werden was ich von diesem widerlichen Typen halte. Andernfalls wäre es vermutlich gelöscht worden...

        Außerdem ist es nicht mein Auftrag Sie zu überzeugen, schon gar nicht im Internet...

        • 8G
          87203 (Profil gelöscht)
          @Neinjetztnicht:

          > Der Grund für meine "Sternchenschreiberei" ist die Netiquette der taz.

          Dessen bin ich mir bewusst. Mein Rant ist auch gar nicht gegen sie persoenlich gerichtet. Ich bin nur zu dem Schluss gekommen, dass es viel konformer wirkt, diesen Scheiss mitzumachen. Wie das freiwillige auspiepen der Flueche in Videos.

          Damit sage ich doch nur: Ich halte mich an die Regeln, aber ein bischen rebellisch will ich schon noch sein. Das ist so als wuerde ein Judendlicher nur dann besaufen, wenn er die Erlaubnis der Eltern hat.

           

          Fuer mich entkraeftet das alles zuvor gesagte, sollte es auch noch so aufruehreisch sein. Am Ende bueckt sich der Schreiber doch.

           

          Deswegen benutze ich solche "Stilmittel" nicht, weil sie mein eigenes Argument schwaechen.

          • @87203 (Profil gelöscht):

            Ein bißchen muss ich da auch zustimmen, ist ähnlich als würde ich als Anarchist zur Wahl gehen. So ähnlich schlau das in einiger Hinsicht sein mag, durch die Wahl würde ich das System irgendwie anerkennen. Da bin ich auch durchaus konsequenter, aber hier ist mir das ehrlich gesagt relativ wumpe. Richtig ist aber, dass ich "schönere Umschreibungen" hätte finden können. Nächstes mal gebe ich mir mehr Mühe... wenn meine Emotionen das zulassen... :D

  • Gibt schon nen Grund warum Dystopien wie 1984 und Brave New World immer noch, bzw. schon wieder Hochkonjunktur haben. Man wird regelmässig von der Realität daran erinnert - beste Werbung.

     

    Bleibt zu hoffen, daß auch mal ein neues Gesetz verabschiedet wird für diejenigen, die von Polizisten "geschubst" wurden. Korpsgeist siegt doch meistens.