Gesetz zur Haftung beim Atomausstieg: Auf unbestimmte Zeit vertagt
Die Bundesregierung will Konzerne doch nicht sofort verpflichten, Verantwortung für ihre Altlasten zu übernehmen. Das empört die Oppostion.
Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Atomkonzerne Eon, Vattenfall, RWE und EnBW durch die Abspaltung von Geschäftsbereichen und so von der Haftung für den Abriss ihrer Meiler und die Endlagerung des radioaktiven Mülls entledigen können. Würden die abgetreten Atomsparten pleitegehen, müsste der Staat für die Kosten aufkommen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte das Gesetz mit milliardenschweren Risiken für den Fiskus begründet.
Die Opposition ist empört über die Verschiebung. „Die Entscheidung ist umso verantwortungsloser, da Eon und RWE bereits angekündigt haben, ihre Unternehmen aufspalten zu wollen und die aufgespaltenen Teile mit weniger Eigenkapital auszustatten“, sagt Hubertus Zdebel, Atomexperte der Linksfraktion im Bundestag. Eon will die Abspaltung zum 1. Januar vollziehen. Zwar kann in das Gesetz eine Rückwirkungsklausel eingebaut werden, doch das ist rechtlich angreifbar.
Die Blockade des Gesetzes geht vor allem auf die Union zurück. CDU/CSU machten die Konzernhaftung damit zur Verhandlungsmasse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für die Atomrückstellungen der Konzerne, kritisiert Zdebel. Die Kommission soll Vorschläge entwickeln, wie die Rückstellungen gesichert werden können, damit mit dem Kapital der Atomausstieg finanziert werden kann. Vorsitzende der Kommission sind Hamburgs Ex-Bürgermeister Ole von Beust (CDU), der einstige SPD-Chef Matthias Platzeck und der frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne).
Dessen ParteifreundInnen kritisieren die Gesetzesverschiebung. „Die Politik muss sich entscheiden: Anwalt der Steuerzahler oder Komplize der Konzerne“, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl. Und: Die Union habe sich für die Komplizenschaft entschieden, der SPD fehle das „Rückgrat, das zu verhindern“. Sie sei deshalb „mitschuldig“.
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