Gesetz zur Grundsicherung für Kinder: SPD, trau dich
280 Euro pro Kind? Der Gesetzentwurf zur Grundsicherung für Kinder ist eine gute Sache. Die SPD sollte zustimmen, auch wenn er von den Grünen kommt.
D agmar Schmidt hatte es am Donnerstag im Bundestag nicht leicht. Die SPD-Fachfrau für soziale Fragen versuchte zu erklären, warum der Gesetzentwurf der Grünen für eine Kindergrundsicherung zwar gut in seinen Ansätzen ist, aber noch nicht gut genug. Kinderglück und gesellschaftliche Teilhabe hingen nicht allein von einem Geldsegen ab, sondern ebenso von immaterieller Zuwendung, sagte sie sinngemäß. Also so was wie längeres gemeinsames Lernen, ganztägige Spiel- und Freizeitangebote in Schulen, kostenfreie Mobilität für Schüler*innen. Um am Ende dann doch wieder bei der Kostenfrage zu landen: Da, wo alle Kinder mitmachen können, weil niemand danach fragt, ob das einzelne Mädchen, der andere Junge das überhaupt bezahlen können, geht es gerechter zu.
Man kann es nicht anders sagen: Der grüne Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung ist eine gute Sache: 280 Euro für jedes Kind. Und für Kinder von Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Bezieher*innen gibt es noch bis zu 503 Euro obendrauf. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Das ist keine klassisch grüne Idee.
Schon seit Jahren fordert das Bündnis Kindergrundsicherung eben solch eine Transferleistung. Doch bislang hat sich keine Partei so richtig darum gekümmert. Linke, SPD und Grüne sind der Idee gegenüber aufgeschlossen. Und die Linkspartei hat vor drei Jahren einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ gefordert und den Anfang dieses Jahres der SPD sogar erneut „ans Herz gelegt“.
Aber die SPD will da nicht so recht ran und verweist lieber auf staatliche Hilfen, die es schon gibt: das sogenannte Gute-Kita- und das Starke-Familien-Gesetz aus dem Hause ihrer Familienministerin Franziska Giffey. Beide Gesetze stehen aber im Verruf, zum Teil Bürokratiemonster zu sein. Weswegen viele Eltern Geld, das ihnen für ihre Kinder zusteht, erst gar nicht beantragen. Wer weiß das besser als Giffey, die als Ex-Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln jeden Tag mit solchen Problemen zu tun hatte. Deutschland soll das kinderfreundlichste Land in Europa werden, hatte Schmidt im Bundestag gesagt. Was also spricht gegen ein Gesetz zur Kindergrundsicherung? Nichts. Egal, welche Partei es vorlegt.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Klimaneutral bis 2045?
Grünes Wachstum ist wie Abnehmenwollen durch mehr Essen
Leak zu Zwei-Klassen-Struktur beim BSW
Sahras Knechte
Friedensforscherin
„Wir können nicht so tun, als lebten wir in Frieden“
Nach Hitlergruß von Trump-Berater Bannon
Rechtspopulist Bardella sagt Rede ab
CDU-Chef Friedrich Merz
Friedrich der Mittelgroße
Bildungsforscher über Zukunft der Kinder
„Bitte nicht länger ignorieren“