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Gerichtsurteil nach BUND-KlageHambacher Forst vor Räumung

Der Hambacher Forst darf gerodet werden, um darunter nach Kohle zu graben. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht.

Baumhausbau im Sommer – nun im Herbst könnten sie wichtig werden Foto: dpa

Keine gute Nachricht für den Hambacher Forst: Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag gegen einen Rodungsstop RWEs in dem 12.000 Jahre alten Wald entschieden. Der BUND hatte gegen die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplans durch die Bezirksregierung Arnsberg Klage eingereicht. Eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wäre im Zulassungsverfahren des Betriebsplans, der die technischen Abläufe des Tagebau regelt, nicht durchgeführt worden.

Außerdem handle es sich bei dem Gebiet nach einer EU Naturschutz-Richtlinie um ein Flora-Fauna-Habitat. Dieses soll Lebensräume bedrohter Tierarten schützen, zum Beispiel das Habitat der geschützten Bechsteinfledermaus, die laut BUND im Hambacher Forst lebt. Die Abweisung der Klage begründet das Gericht damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht hätte durchgeführt werden müssen. Auch sei der Hambacher Forst kein gemeldetes Flora-Fauna-Habitat. Daher seien „die angegriffenen Bescheide rechtmäßig“, erklärt das Gericht.

Von den anstehenden Rodungen ist allerdings nicht nur die Fledermaus betroffen. Über 100 Aktivist*Innen halten den Wald seit 2012 besetzt und kämpfen dort gegen ein System der Ausbeutung von Umwelt, Tier und Mensch. Simon wohnt seit zwei Jahren in einem Baumhaus in „Gallien“, einem der drei größeren Baumhausdörfern im Hambacher Forst. Mit dem Entschluss stehen hier die Bewohner*Innen jetzt in Alarmbereitschaft.

Schon in den vergangenen Wochen hatten sie sich auf eine Räumung der Polizei eingestellt. „Wir haben eine Menge Lebensmittel gehortet. Damit können wir können wir bis zu vier Wochen einer Belagerung widerstehen“, beschreibt der Aktivist die geplante Strategie (siehe auch Interview mit einer Aktivistin). Besonders Couscous und Reis seien beliebt, weil energieeffizient. „Bei Nudeln ist die Wasserverschwendung zu groß“, sagt Simon.

Widerstand könnte die Räumung verzögern

„Eigentlich müsste RWE bald anfangen, sonst können sie diese Saison vergessen“, erklärt Simon. Denn schon ohne Widerstand könnte das etwa 3 Wochen dauern. Aber Widerstand gibt es und die Aktivist*Innen sind auf alles vorbereitet. „Mit sogenannten Lock-ons machen wir der Polizei das Leben schwer“, beschreibt Simon.

Er schätzt, die Polizei könne pro Tag etwa ein Baumhaus räumen. „Wir ketten unsere Hand zum Beispiel in Betonfässern fest. Bis die Polizei die auseinander gesägt hat, dauert es eine Weile“, erläutert der Besetzer. „Vielleicht kommen sie dann gar nicht mehr zum Roden dieses Jahr“, hofft Simon trotz des Gerichtsurteils. Und auch der BUND gibt nicht auf und geht beim Oberverwaltungsgericht des Landes Münster in die nächste Instanz.

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8 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Deutschland ist waldreicher als die meisten Länder dieser Welt. In Berlin sind beim letzten Sturm 20.000 Bäume über nacht umgestürzt, in Brandenburg 2.000.000 Bäume. Um wieviele Bäume geht es bei diesem Streit eigentlich?

    • @TazTiz:

      Es geht nicht "nur" um die Bäume. Falls Sie sich über die Hintergründe informieren wollen: https://hambacherforst.org/

      • @Uranus:

        Baumhäuser usw. gehören auch nicht in einen Forst. Die natürliche Flora und Fauna wird durch die Aktivisten auch nicht besonders geschont ...

  • ein unglaubliches Gerichtsurteil, v.a. die Argumente.

    Übrigens erwirkt Deutschland in der EU Sanktionen gegen die Abholzung eines einzigartigen Waldes in Polen und lässt selbst nach einer internationalen Klimaschutzkonferenz Wald und Dörfer zerstören für einen Rohstoff, der dann weg ist, wenn er verbrannt wurde.

    das ist so was von empörend.

    Ich hoffe, die BesetzerInnen des Hambacher Forsts bekommen noch mehr Beteiligung vor Ort. Sie tun etwas sehr wichtiges!

    • @nzuli sana:

      Welche Argumente?

       

      Ich sehe nur die Feststellung, dass die Kläger nicht richtig recherchiert hatten...

  • Tja, mit Fledermäusen ist das so eine Sache ... die Gerichte kriegen langsam spitz, dass die immer in den Gerichtsakten, aber meist nicht in der jeweiligen Fauna auftauchen. Ob die Bechsteinfledermaus ausser vom BUND dort jemals gesehen wurde?

  • "Der BUND hatte [...] Klage eingereicht. Eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wäre [...] nicht durchgeführt worden.

     

    Außerdem handle es sich bei dem Gebiet nach einer EU Naturschutz-Richtlinie um ein Flora-Fauna-Habitat. [...]

     

    Die Abweisung der Klage begründet das Gericht damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht hätte durchgeführt werden müssen. Auch sei der Hambacher Forst kein gemeldetes Flora-Fauna-Habitat."

     

    Einmal mit Profis...

     

    (wobei ich das Anliegen sehr schätze)

  • Der absolute Wahnsinn. Da werden CO2-speichernde 12000jahre alte Wälder gerodet um KOHLE zu fördern, die sowieso vor dem Aus steht.

    Und wenn sonstwer in einem völlig wertlosen (weil nur der Form genügend, aber nicht ökologischem) FF-Habitat nur mal Rasen mäht, steht die Polizei vor der Tür.

    Und das Gericht winkt freundlich Richtung RWE.