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Gerichtsentscheid zu WiederaufnahmeGustl Mollath bleibt in der Anstalt

Das Regensburger Landgericht lehnt eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gustl Mollath ab. Er sitzt seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie.

Schlechte Nachrichten für Gustl Mollath. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Gustl Mollath, der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie einsitzt, muss vorerst in der Anstalt bleiben. Sein Fall wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden. Es verwarf die beiden Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Das Gericht könne weder im Antrag des Untergebrachten noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen. Es sehe daher keine Möglichkeit zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens.

Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils, hieß es. „Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“

Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. „Ich habe am Montag mit Herrn Mollath gesprochen, und wir waren uns einig, dass wir von diesem Gericht nichts anderes erwarten“, sagte er der taz.

Fünf Monate bis zur Entscheidung

„Die Richter haben sich immens viel Zeit gelassen“, kritisierte der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Martin Runge, der auch im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags mit dem Fall befasst war. Mollaths Verteidiger hatte den Antrag bereits im Februar 2013 gestellt – also vor nunmehr fünf Monaten. Der Antrag der Staatsanwaltschaft folgte im März.

Die lange Dauer sei weniger der Komplexität des Sachverhalts geschuldet als vielmehr der intensiven Suche nach Ablehnungsgründen, so Runge. Die Begründung des Landgerichts für die Ablehnung umfasst 115 Seiten. „Viel Text für ein Nein“, so Mollaths Rechtsanwalt Strate. „Davon lasse ich mich aber nicht beeindrucken.“

Sowohl Mollaths Verteidiger als auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an. Justizministerin Merk, die bei der Staatsanwaltschaft Regensburg den zweiten Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, sagte: „Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren.“ Auch die Möglichkeit eine Begnadigung will die Justizministerin nach eigenen Angaben prüfen. Das ist aber nur möglich, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Angeblicher Wahn im Nachhinein begründet

Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Der 56-jährige Nürnberger sieht sich indes als Justizopfer. Als Begründung für seine Einweisung wurde „krankhafter Wahn“ angeführt, weil Mollath immer wieder auf illegale Kapitaltransfers von Mitarbeitern der HypoVereinsbank und deren Kunden in die Schweiz hingewiesen hatte. Diese Vorwürfe stellten sich im Nachhinein als begründet heraus. Mittlerweile ermittelt die Steuerfahndung in Fällen, auf die Mollath hingewiesen hatte.

Hätte das Landgericht den Anträgen zur Wiederaufnahme des Verfahrens stattgegeben, hätte es eigenen Angaben zufolge am Dienstag eine sofortige Freilassung Mollaths verfügen können.

Auch die Begründung des Gerichts sorgte für Kritik: Zwar habe es im Verfahren, das zu Mollaths Einweisung führte, Sorgfaltsmängel und Verfahrensfehler gegeben, wie das Gericht einräumte. Jedoch sei wegen dieser Fehler niemand rechtskräftig verurteilt. Nur rechtskräftig verurteilte Straftaten aber könnten die Wiederaufnahme eines Verfahrens bedingen.

Die Crux, wie das Gericht in seiner Begründung selbst schreibt: Alle Mängel, die im Verfahren gegen Mollath unterlaufen sind, sind heute verjährt. Ein Zirkelschluss, wenn man so will, der in der Logik des Gerichts eine Wiederaufnahme unmöglich macht. Mollaths Verteidiger: „Das ist die dunkle Seite der juristischen Kunst, die mit argumentativen Finessen an der Wahrheit vorbeizielt.“

Vorwurf der Rechtsbeugung

„Grotesk“ sei, dass das Gericht lediglich von Sorgfaltsmängeln spricht, kritisierte der Grüne Martin Runge. Die zuständigen Richter hätten sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Von Rechtsbeugung und Vertuschung sei ursprünglich auch im vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft die Rede gewesen.

Auf Betreiben des Nürnberger Generalstaatsanwaltes Hasso Nerlich, der in den Augen der Grünen in der Sache befangen ist, sei der Antrag im Nachhinein massiv abgeschwächt worden. Runge zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass Mollath früher oder später freikommt. Dessen Anwälte haben gegen die Entscheidungen der Richter, ihn fortdauernd in der Klinik zu halten, 2012 Verfassungsbeschwerde erhoben.

„Vor dem Bundesverfassungsgericht ist spätestens Schluss“, sagte Runge der taz. „Dort werden die massiven Rechtsbeugungen und Rechtsfehler, die Mollath widerfahren sind, aufgedeckt.“ Für Bayerns Justiz werde das kein Fest werden, kündigte Mollaths Verteidiger an. Unterstützer Mollaths planen für kommenden Samstag eine Großkundgebung in Nürnberg.

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29 Kommentare

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  • IN
    Ihr neuer Pappsi

    und wer untersucht den Geisteszustand des Richters, und wie viele Mollaths gibt es eingentlich?

  • G
    Gast

    Wie wärs, wenn man sich mal mit den "Psychologen", die Mollath als "wahnhaft" und "allgemeingefährlich" eingestuft haben und der Rechtsbeugung Vorschub geleistet haben, beschäftigt? An die Richter kommt man ja nicht ran, die sind "immun" und können unter diesem Deckmantel ne Menge Mist verzapfen.

  • B
    Benedict

    Man bekommt bei Gericht nicht recht- sondern nur ein Urteil!

     

    Die Selbstherlichkeit mancher richter ist auch in Österreich nicht anders als in Deutschland bzw. auf der geamten Welt. Leider ist man iwwie der Fall Mollath zeigt gegen diese Willkür machtlos.

     

    Schlimm.

  • ZA
    Zweifler am bestehenden Rechtsstaat

    Jeder Mensch macht Fehler. Richter machen keine Fehler. Ergo: Richter sind keine Menschen!

     

    Nun, Spaß beiseite, selbstverständlich sind Richter auch Menschen. Aber meist sind sie auch sogenannte Einser-Juristen. Und viele normale Menschen wissen, haben die Erfahrung gemacht, dass gute Noten mit Vernunft und Verstand nicht unbedingt konform gehen. Vielleicht sollte man das Auswahlverfahren für Richter einmal überdenken. Nur wer erkennen kann, dass er fehlhaft ist, sollte Richterwerden können und nicht der, der vor lauter Prinzipientreue das Menschsein vergisst.

  • IN
    Ihr neuer Pappsi

    Wer an den Rechtsstaat glaubt, fährt ins Fernsehn zum Klatschen.

  • GA
    Gast am Abend

    Mit Feminismus hat das selbstverständlich nichts zu tun.

  • A
    Anonym

    Wäre der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig und begründet gewesen, hätte der ursprüngliche Prozeß komplett neu aufgerollt werden müssen. In diesem dann von der Öffentlichkeit kontrollierten Verfahren mit einer fähigen Verteidigung, wär Herr Mollath freigesprochen worden, die Beweise für die vorgeworfenen Straftaten reichen vorn und hinten nicht aus.

     

     

     

    Dann hätte sich aber für die bayerische Justiz der unschöne Fall ergeben, dass Herr Mollath eine Entschädigung für jeden eingesperrten Tag - und zivilrechtlich Schadensersatz vom Gutachter verlangen könnte. Diese Schmach für die Justiz, sich eingestehen zu müssen, sieben Jahre lang versagt zu haben und noch zahlen zu müssen, wollte man auf jeden Fall verhindern. Deshalb auch der Wink mit dem Zaunpfahl im Beschluss, die nun wieder zuständige Kammer, die über die Fortdauer der Unterbringung zu entscheiden hat, möge ihn wegen fehlender Verhältnismäßigkeit freilassen. Denn dann bleibt es beim ursprünglichen Urteil, Herr Mollath ist frei, man hat ein großes Problem in Bayern weniger und muss nichts für den Bockmist bezahlen, den Richter und Gutachter vorher gemacht haben. Darum geht es hier. Ums liebe Geld und die Gesichtswahrung.

  • Das Landgericht soll keine "Gnade" zeigen, sondern Gesetz und Recht anwenden.

     

     

     

    Und wenn nun mal kein Wiederaufnahmegrund vorliegt, nach Prüfung des Gerichts, liegt er nicht vor.

     

     

     

    Wozu haben wir unabhängige Gerichte, wenn Gesetzesanwendung durch Zeitungen/Foren ersetzt wird? Man kann doch nicht alles skandalisieren, nur weil das Ergebnis nicht paßt.

     

     

     

    Der Strate ist m. E. einer dieser Typen, die ihr Gewissen irgendwann an den Geldbeutel abgetreten haben. Ich mag solche Typen nicht, weil ich weiß, wo ich säße, wenn die was zu sagen hätten...

    • @Claudia Cometh:

      "Wozu haben wir unabhängige Gerichte, wenn Gesetzesanwendung durch Zeitungen/Foren ersetzt wird?

       

       

       

      Man kann doch nicht alles skandalisieren, nur weil das Ergebnis nicht paßt.":

       

       

       

      Nur mal nachgefragt: gilt dies auch für Trayvon Martin?

      • @Rosa:

        Na klar. Warum soll das ein Skandal sein, wenn der freigesprochen wird, solange das Verfahren ok ist?

  • Liebe Richter!

     

    Ich hoffe, Sie können ruhig schlafen! Ich könnte es nicht!

  • S
    SomaRiot

    Bei allen Fehlern, die im Justizbetrieb gemacht werden - was sich nie ganz vermeiden lassen wird - ist es ein Glück, dass die Gerichte in diesem Fall unabhängig genug sind, eine unpopuläre Entscheidung zu treffen. Auch wenn der Presse- und Cybermob es gerne anders hätte. Ob diese Entscheidung richtig (denkbar) ist, oder die früheren zu Lasten Herrn Mollaths (eher nicht), vermag ich nicht zu beurteilen.

     

    Die anderen Kommentatoren allerdings auch nicht, was sie nicht davon abhält ihrer kentnisfreien Paranoia freien Lauf zu lassen. Ätzend.

  • A
    amigo

    Wie weit kann Rechtsbeugung noch getrieben werden in der Bananenrepublik Deutschland?

     

    Die BRD muss nun durch Gefangenenhilfsorganisationen - wie z.B. Amnesty International - weltweit an den Pranger gestellt werden.

  • Es stinkt gewaltig. Verfahrensfehler reichen nicht aus ? Was muss den noch schief gehen ?

     

    Lasst uns den Mafiosis einheizen !

     

    Kommt am 27.7. nach Nürnberg !

     

     

     

    http://opablog.net/2013/07/19/am-27-7-2013-in-nurnberg-kundgebung-fur-gustl-mollath/

  • E
    ElliPirelli

    Stinkt zum Himmel, das Ganze. Mdme Merk bekommt jetzt die Gelegenheit ihr ramponiertes Image als Lügnerin vergessen zu machen:

     

    "Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, kündigte sofortige Beschwerde an. "Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren." So könne in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt seien."

     

    Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-wiederaufnahmeantrag-abgelehnt-a-910173.html

  • EINE DEUTSCHE SCHANDE solche Gesetze zu haben, dass das Landesgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath damit begründen kann, dass: "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“ Die Formulierung kann nur so verstanden werden, dass das Landesgericht Regensburg Fehler im Urteilsverfahren erkennt, wie auch Sorgfaltsmängel im Urteil - und dennoch: das dadurch entstandene Unrecht wird nicht beseitigt.

     

     

     

    Dies widerspricht jeglichem Gerechtigkeitsempfinden. Solche Gesetze atmen der Mief des Preußentums, der absolutistischen Herrschaft. Solche Gesetze widersprechen der modernen deutschen Kultur und dem modernen Denken der deutschen Gesellschaft: Niemand ist vor Fehlern gefeit. Fehler sind da, um korrigiert zu werden.

  • D
    drui

    Das bayerische Possengericht in der Oberpfalz hat entschieden, dass es keine Fehlurteile gibt, weil es "wegen engen Grenzen" keine Fehlurteile geben darf. Kafka soll sich im Grab mehrmals umgedreht haben.

  • Gerechtigkeit und Freiheit für Gustl Mollath! – hier kann man die Petition unterschreiben:

     

    www.openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-gustl-mollath

  • R
    Rechststaatsbürger

    Krass!?!? Wann wird ein Verfahren denn wieder aufgenommen, wenn nicht beim Vorliegen von Fehlern und Sorgfaltsmängeln im Ursprungsverfahren??? Die Frage ist, ob die bayerische Jurisdiktion bloß ihre Unfähigkeit oder sogar ihre Bestechlichkeit mit dieser Ablehnung der Verfahrenswiederaufnahme verbergen möchte.

  • F
    FREE_Mollath

    Es ist unglaublich, wenn man bedenkt, dass Herr Mollath nicht nur einfach Vorwürfe gegen die Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau, von denen ja offenbar weite Kreise der Bankster, Politiker, Juristen und Unternehmer aus Franken profitiert haben, erhoben hat, sondern dass Herr Mollath vor allem auch seiner Pflicht nachgekommen ist, die Straftaten, von denen er Kenntnis hatte, anzuzeigen. Er hat eigentlich nur seine Pflicht erfüllt, die ihm vom Staat aufgetragen wurde - und dafür muss er nun büßen, denn er ging offenbar vom vefassungsrechtlichen Grundsatz "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" aus, eben auch o.g. Bankster, Politiker, Juristen, Unternehmer. Aber diese spielen nun mal nach ihren eigenen Regeln und lassen ihre Muskeln spielen, indem sie Herrn Mollath wegsperren, denn ihnen kann ja keiner was. Fazit: Wir leben offenbar in keiner Demokratie und es wird nach Ständen, Klassen und nach unterschiedlichen Maßstäben gerichtet! Nordkorea lässt grüßen.

     

    BTW: Das "Opferabo" von FRAU Mollath hat wohl nicht zuletzt dazu beigetragen, diesen MANN schnellstmöglich als angeblich gemeingefährlich wegzusperren.

  • C
    Cheaterfield

    Chesterfield:

     

    Wo bleiben denn die Gutachten,die seinen normalen Geisteszustand belegeen?

     

    Und wer erstattet endlich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt u.a.

  • Da kann man mal sehen, wie weit der Arm der Hypovereinsbank so reicht. Die Vorwürfe gegen Herrn Molath (angeblich Frau geschlagen und Reifen zerstochen) sind bis heute nicht erwiesen. Dagegen hat sich die Behauptung von Herrn Molath, Mitarbeiter der Hypovereinsbank (u.a. seine Frau) hätten Geldwäsche über Schweizer Banken betrieben, bestätigt. Ausgerechnet seine Frau hatte ihn von einem befreundeten Arzt ohne Untersuchung für geisteskrank erklären lassen. So einfach ist das hierzulande!

  • SK
    Schroedingers Katze

    Das nennen wir den Rechtsstaat. Der Richter hat immer Recht und wenn nicht ist es in der Regel nicht so schlimm. Einmal falsch, immer falsch. Es bleibt nur die Begnadigung.

  • G
    gast

    nicht zu glauben, was haben wir hier für ein Rechtssystem ?

  • W
    Wawa

    Es ist nicht ausreichend, wenn im Ursprungsverfahren Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lasse?

     

     

     

    Der Staat macht sich sorgen wegen Terrorismus...er sollte sich vielleicht mehr Sorgen über eine Revolution machen und dass das Volk wieder Guillotinen auf den Marktplätzen aufstellt.

  • TR
    Thorsten Reinert

    Ein Mann wird lebenslänglich dafür weggesperrt, dass er seine Frau angeblich "geschlagen" haben soll.

     

     

     

    Da werden feministische Wunschträume wahr. Jubelt, Ihr FeminstInnen! So stellt Ihr Euch ja feministische Rechtsstaatlichkeit vor, wie man auch im Fall Kachelmann schön gesehen hat.

    • PK
      Pudels Kern
      @Thorsten Reinert:

      Hallo Herr Reinert,

       

      niemand kann über diese fatale Fehlentscheidung jubeln, ganz bestimmt auch Feministinnen nicht.

       

      Es ist ein Skandal ohnegleichen, dass Herrn Mollath nicht die Möglichkeit hat, erneut seine Unschuld zu bezeugen.

       

      Ich gebe Ihnen völlig Recht, wenn Sie empört sind. Aber die Schuldigen sind nicht die Feministinnen, deren Meinung hier uninterssant wäre, sondern die Justiz.

  • Y
    yato

    ungeheuerlich!

     

    man sollte eine reisewarnung für bayern herausgeben. dort hat die justiz des rechsstaates gerade aufgehört zu existieren.

     

    wenn dem niemand einhalt gebietet, dann haben wir in deutschland in kürze russische verhältnisse!

  • M
    MichaBS

    einfach nur eine Schande.... Alle die darin verstrickt sind sollten sich in Grund und Boden schämen.