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GerichtFreispruch trotz schwerer Zweifel

Die vier SEK-Beamten, die einen 17-Jährigen bei der Erstürmung einer Wohnung verletzt haben sollen, sind frei. Bei der Urteilsbegründung liest der Richter der Polizei allerdings die Leviten.

Das Landgericht hat vier SEK-Beamte, denen Körperverletzung im Amt vorgeworfen wurde, freigesprochen. Es folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Die Zweifel allerdings bleiben. Dies machte der Richter Reinar Mülders in seiner Urteilsbegründung mehr als deutlich. "Die Unschuld der Angeklagten ist nicht bewiesen", sagte er. Man wisse nicht, was genau in der Nacht vom 29. auf den 30. April 2005 in der Wohnung der Familie R. in Lankwitz passierte.

Tatsache ist, dass das SEK auf der Suche nach einem bewaffneten Räuber kurz vor Mitternacht die Wohnung der Familie stürmte und dass Erdal R., der damals 17-jährige Sohn, am Ende schwer zugerichtet war. Prellungen am ganzen Körper, ein ausgeschlagener Zahn und blutende Wunden im Gesicht sind ärztlich attestiert. Während der Attacke hatte er einen Blackout, an dessen Ende er sich gefesselt am Boden wiederfand. Wegen der Traumatisierung war Erdal R. jahrelang in therapeutischer Behandlung.

Im Prozess standen die Aussagen von Erdal R. und seinen Eltern gegen die Aussagen der vier Beamten. Der junge Mann berichtete, die Beamten seien auf ihn losgegangen, als er im Bett lag, hätten ihn geschlagen, ihm den Mund zugehalten und seien mit dem Schild gegen ihn vorgegangen. Die Polizisten hingegen behaupteten etwas ganz anderes: Erdal R. sei im Dunkeln mit dem Schild des ersten, vermummten Beamten der Sturmtruppe zusammengestoßen und habe sich dabei verletzt. Zudem hätten sie Spezialgriffe anwenden müssen, um ihn zu fesseln.

Im Prozess konnte nicht geklärt werden, was wirklich passiert ist. Das bedingt den Freispruch, obwohl der Richter die Unschuld der Angeklagten nicht für bewiesen hält. Dagegen bescheinigt er den Aussagen von Erdal R. eine hohe "Aussagekonsistenz". Er hält sie für sehr wahrscheinlich, da sich Erdal R. nicht widersprochen habe.

Zudem sei er auch nicht von seinen Darstellungen abgewichen, selbst wenn sie nicht durch die Beweislage gestützt sind. Etwa waren die Blutflecken auf dem Laken nicht am Kopfende des Bettes, sondern in der Mitte, wie aus den Fotos hervorgeht, die die Mutter kurz nach der Erstürmung der Wohnung machte. Daraus schlossen Experten, dass er nicht liegend geschlagen worden sein könne.

Der Richter begnügte sich nicht damit, den Freispruch zu begründen. Dass es nämlich dazu kam, dass Zweifel bleiben, läge an den schlampigen Ermittlungen der Polizei, meinte er. Sie seien den Vorwürfen auf Körperverletzung, die ihre eigenen Kollegen begangen hätten, zu keiner Zeit sachgemäß nachgegangen, rügte der Richter. Und sie hätten bei den widersprüchlichen Hergangsschilderungen, die die SEK-Beamten lieferten, nie nachgehakt. Ja er forderte den Polizeipräsidenten gar auf, in solchen Fällen wie dem jetzt Verhandelten, künftig Ermittler einzusetzen, die einer so schwierigen Aufgabe gewachsen seien. Schließlich müssten sie untersuchen, ob die, die das Gewaltmonopol des Staates ausführen, auch selbst gesetzmäßig handeln.

Die Opferhilfeorganisation ReachOut, die den Prozess verfolgt hatte, will sich dieser Aufforderung anschließen. Die Öffentlichkeit reagiere inzwischen sensibler auf das Gebaren der Polizei, so Biplab Basu von ReachOut.

Dass der Richter der Polizei überhaupt die Leviten verlas, sei für Erdal R. wohl die einzige Genugtuung, meinte dessen Anwältin Andrea Würdinger am Schluss.

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