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Gericht schützt LiteraturkritikShibli scheitert gegen taz

Sieg für taz und Meinungsfreiheit. Der Verbotsantrag der palästinensischen Autorin des Berenberg Verlags, Adania Shibli, wurde abgelehnt.

Literaturkritik darf zuspitzend werten, entschied das Gericht Foto: Arne Dedert/dpa

Adania Shibli, israelische Autorin palästinensisch-arabischer Herkunft, hat versucht, beim Landgericht Hamburg ein Verbot gegen kritische Aussagen in dem Artikel „Schatten auf der Buchmesse“ (taz, 11. 10. 2023) zu erwirken. Es ging hierbei um eine Kritik an ihrem Roman „Eine Nebensache“.

Verbieten lassen wollte Shibli die Aussagen „In diesem Kurzroman sind alle Israelis anonyme Vergewaltiger und Killer, die Palästinenser hingegen Opfer (…). Die Gewalt gegen israelische Zivilisten kommt wohl auch deshalb nicht vor, weil sie als legitimes Mittel im Befreiungskampf gegen die Besatzer gilt. Das ist die ideologische und auch menschenverachtende Basis des Buchs (…)“

Das Gericht hat mit Beschluss vom 21. 11.2023 Shiblis Antrag nun zurückgewiesen, da es sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Literaturkritik dürfe zuspitzend werten, es könne über die Richtigkeit der Beurteilung auch kein Beweis erhoben werden.

Zudem befasse sich der Artikel mit dem Inhalt des Buches, nicht mit den Überzeugungen der Autorin, sodass nicht von der Behauptung einer „inneren Tatsache“ auszugehen sei.

Engagierte Aktivistin

Auch die Formulierung „die engagierte BDS-Aktivistin Adania Shibli“ hat das Gericht nicht verboten. Welche Handlungen erforderlich seien, um eine Person als „engagierten Aktivisten“ zu bezeichnen, sei wertungsabhängig.

Als Anknüpfungstatsachen seien hier aber auch die von Shibli eingeräumte Unterzeichnung der BDS-Kampagne gegen Auftritte der Band „Rolling Stones“ in Israel im Jahr 2007 sowie die Unterzeichnung eines offenen Briefes zugunsten der an BDS-Kampagnen beteiligten Au­torin Kamila Shamsie im Jahr 2019 gegeben.

Die taz hat sich gegen das verlangte Verbot gewandt, weil sie die Freiheit der Literatur­kritik gefährdet gesehen hat.

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7 Kommentare

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  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    Gelungenes Marketing. Steigen jetzt die Verkaufszahlen des Buches? Wer trägt die Kosten des Verfahrens? (hsqmip)

  • 4G
    48798 (Profil gelöscht)

    Das Gericht hat die Aussagen der TAZ zum Buch und zur Person von Fr Shibli nicht bewertet.



    Sondern sie im Rahmen der Pressefreiheit für zulässig erklärt.

    Das ausgerechnet die TAZ mit dieser fragwürdigen Interpretation des Buches (das ja von der Buchmesse ausgezeichnet wurde) Ziel der Anklage geworden ist, sollte hier niemanden freuen.

    • @48798 (Profil gelöscht):

      Doch, man kann sich freuen. Die Haltung der Taz scheint mir fast schon unvermeidbar, auf jeden Fall ist sie legitim. Etwas ungenau finde ich allerdings, wie sehr sich die Diskussion auf die BDS- Nähe der Autorin konzentriert. Denn natürlich darf sie solche Meinungen vertreten. Sie darf auch einseitige Bücher schreiben, aber gegen so ein Buch darf man eben auch sehr viel sagen. Mir scheint es ein Buch zu sein, dass Affekte produzieren und seine Leser manipulieren will und das würde ich unangenehm finden, selbst wenn ich die politische Haltung teilen würde.

  • Die taz und andere müssen es sagen dürfen. So läuft es nun mal. Ich fand den Verriß unnötig, aber deshalb gleich klagen?

  • Krass.



    Da ist Frau Shibli ja extrem dünnhäutig.

  • Schon putzig, wenn Leute, die Selbstviktimisierung aus Leidenschaft betreiben und permanent behaupten, "man dürfe ja nicht ... " (zb) Israel kritisieren, ihren Kritikers das Wort verbieten wollen.

  • Glückwunsch!



    Jetzt wird schon die TAZ verklagt. Was sind das für Zeiten :-)