Gericht bestätigt Milieuschutzgebiet: Niederlage für Immobilienlobby

Mit der Klage gegen ein Milieuschutzgebiet in Charlottenburg ist ein Eigentümer gescheitert. Ein Gutachten der Immobilienlobby konnte nicht helfen.

An einem Balkon hängt ein Transparent: "Milieuschutz geht alle an"

Hoffnungsschimmer für Mieter*innen: Milieuschutzgebiete Foto: dpa

BERLIN taz | Ein Immobilieneigentümer, der sich gegen das Instrument des Milieuschutzgebietes zur Wehr gesetzt hatte, ist vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Geklagt hatte er gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, das ihm die Umwandlung bisheriger Miet- in Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus in der Schillerstraße 84 untersagt hatte. An der erst im Juni erfolgten Ausweisung des Milieuschutzgebietes Karl-August-Platz hatte das Gericht nichts zu bemängeln – und stärkte damit das Instrument insgesamt.

Soziale Erhaltungsgebiete, also Kieze, die unter Milieuschutz gestellt sind, haben das Ziel den Verlust von günstigem Wohnraum und damit Verdrängungseffekte zu vermeiden, etwa in dem Sanierungen oder Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig werden. Allerdings kann das damit zusammenhängende Umwandlungsverbot umgangen werden, wenn sich Ver­mie­te­r*in­nen verpflichten, die umgewandelten Wohnungen sieben Jahre lang nur an die Mie­te­r*in­nen zu verkaufen und sie weitere fünf Jahre vor Eigenbedarfskündigung zu schützen.

Um seine Wohnungen schneller verwerten zu können, versuchte der Kläger das Mittel des Milieuschutzes grundsätzlich infrage zu stellen. Dabei berief er sich auf eine Studie des Wirtschaftsinstituts Empirica, mit der Immobilieneigentümer zum Generalangriff auf die Milieuschutzgebiete samt ihrer Umwandlungsverordnungen blasen wollten. Die Studie aus dem August vergangenen Jahres hatte den untersuchten 51 Gutachten in Berlin und Hamburg, die der Aufstellung von Milieuschutzgebieten vorausgehen, methodische und inhaltliche Schwächen vorgeworfen.

Auftraggeber der Untersuchung war der in Berlin ansässige Verein zur Förderung von Wohneigentum. Dessen Vorsitzender Jacopo Mingazzini war Geschäftsführer der von ihm gegründeten Accentro GmbH, eine Subfirma des börsennotierten Konzerns Accentro Real Estate, in dessen Vorstand er auch saß. Accentro ist auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen spezialisiert und gilt als einer der aggressivsten Verdränger auf dem Berliner Wohnungsmark. Mingazzini ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Liberalen Immobilienrunde der FDP.

Sicherheit für Mie­te­r*in­nen

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Oliver Schruoffeneger (Grüne) freute sich über das Urteil: „Das Gericht hat damit klargestellt, dass die kleinteiligen Kritikpunkte wie sie von Empirica dargestellt und im politischen Raum übernommen wurden, nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit der bezirklichen Milieuschutzausweisungen ändern.“ Das Urteil schaffe Sicherheit für die mehr als 50.000 Mieter*innen, die in bedenklichen Milieuschutzgebieten leben und stärke den Bezirk darin, weitere Gebiete auszuweisen, hieß es in einer Mitteilung.

Laut Niklas Schenker, Fraktionschef der Linken, hätten sich CDU und FDP in der Bezirksverordnetenversammlung das Gutachten „zu Eigen gemacht“ und ebenfalls gegen neue Milieuschutzgebiete argumentiert. „Die Angriffe der Immobilienlobby auf den Mieterschutz sind ins Leere gelaufen“, sagte Schenker. Er forderte weitere Milieuschutzgebiete, da der Bezirk berlinweit hinterher hinke.

Bereits im März war eine Eigentümerin eines Grundstücks im Milieuschutzgebiet Schöneberger Süden mit einer Normenkontrollklage gegen die Erhaltungsverordnung vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Auch dort hatte das Gutachten eine Rolle gespielt und die Rich­te­r*in­nen nicht überzeugt. Der Berliner Mieterverein sprach schon damals von einer Niederlage für den Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin.

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