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Geplante Sozialkürzungen„Wir mahnen die Einhaltung der Menschenrechte an“

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz sprechen Bund und Länder über geplante Sozialkürzungen. Beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist man besorgt.

Manuela Heim

Interview von

Manuela Heim

taz: Sie sind dafür zuständig, die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zu überwachen. Was sagen Sie denn zu den Sozialkürzungen, über die Bund und Länder gerade verhandeln?

Michael Windfuhr: Noch ist ja zum Glück nichts beschlossen.

taz: Aber es gibt ein Papier mit Vorschlägen und man hört, gerade im Bereich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen soll gekürzt werden. Individuelle Assistenz für Schule, Kita, eigenständiges Wohnen – das sei einfach alles zu teuer.

Im Interview: Michael Windfuhr

ist stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Das DIMR überwacht unter anderem die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Es wird vom Bundestag finanziert, arbeitet aber unabhängig.

Windfuhr: Deutschland ist mit der Unterzeichnung von Menschenrechtsverträgen wie der UN-Behindertenrechtskonvention Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Menschenrechte eingegangen. Diese Verpflichtungen gelten nicht nur, solange finanzielle Mittel verfügbar sind, sondern sie dienen der Selbstbestimmung und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen. Leistungen wie Schulassistenz sind natürlich nicht billig. Sie sind aber essenziell, um Menschen einen Weg aus problematischen Sonderstrukturen zu ermöglichen. Auf Förderschulen machen 73 Prozent der Schüler keinen Schulabschluss. Anschließend arbeiten sie meist in einem Sonderarbeitsmarkt, wo sie im Durchschnitt bei voller Beschäftigung nur 220 Euro pro Monat erhalten. Damit sind sie nicht in der Lage, sich eine eigene Wohnung zu leisten. Eingliederungshilfen sind genau das, was Selbstbestimmung erst ermöglicht, und damit sind sie Teil der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

taz: In den letzten zehn Jahren hätten diese Maßnahmen zu einer Verdopplung der Kosten geführt, heißt es zur Begründung der Kürzungsvorschläge. Tragen müssen dies überwiegend die Kommunen.

Windfuhr: Den Kommunen wurden vom Bund eine Menge Pflichten übertragen, auch wichtige menschenrechtliche Pflichten für Kinder und Menschen mit Behinderung. Sie müssen natürlich auch in die Lage versetzt werden, diese Leistungen zu bezahlen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass wir das Recht auf Teilhabe einschränken, um diese Kosten wieder reinzuholen.

taz: Vorgeschlagen werden auch Kürzungen bei der Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich Unterhaltsvorschuss. Sehen Sie das mit ähnlicher Sorge?

Windfuhr: Auf jeden Fall. Der Unterhaltsvorschuss ist essenziell wichtig für Frauen, die alleinerziehend sind. Das ist eine sehr große Gruppe in Deutschland. Eine Kürzung darf nicht dazu führen, dass Kinder bestimmte Teilhabemöglichkeiten nicht mehr haben. Auch wenn Jugendliche, die aus betreuten Wohnformen kommen, nicht länger betreut werden, wird das zu Rückschritten führen. Schon jetzt machen rund 15 Prozent jeder jungen Generation keinen Schulabschluss – oft, weil sie aus benachteiligten Familien kommen. Hier müssen wir eher noch besser unterstützen, auch um langfristig Verluste auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Gleiches gilt für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

taz: Was sagen Ihnen diese Kürzungsvorschläge über die grundsätzliche Haltung der handelnden Politiker*innen?

Windfuhr: Es gibt derzeit die Tendenz, bei benachteiligten Gruppen zu sparen. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wäre es gut, Belastungen gerecht zu verteilen, sonst treibt das die Gesellschaft auseinander.

taz: Die Menschenrechte haben gerade einen schlechten Stand?

Windfuhr: In ihrer Bedeutung nicht, sie sind wichtig als zentrale Orientierungspunkte. Aber es wird in den Debatten manchmal vergessen, dass die Menschenrechte nicht verhandelbar sind. Mit ihnen wird Artikel 1 des Grundgesetzes verteidigt, die gleiche Würde einer jeden Person.

taz: Falls sich Bund, Länder und Kommunen doch auf derartige Kürzungen einigen und dies dann in Gesetze packen wollen – wer wird sich dagegen wehren? Das Deutsche Institut für Menschenrechte?

Windfuhr: Bevor es dazu kommt, mahnen wir natürlich die Einhaltung der Menschenrechte an. Falls aber entsprechende Gesetze beschlossen werden, ist es natürlich möglich, dagegen gerichtlich vorzugehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte selbst hat als Institution kein Klagerecht. Aber Betroffene können ihre Rechte einklagen, auch mit Unterstützung von Verbänden.

taz: Gerade benachteiligte Gruppen wählen selten den Klageweg und haben auch weniger Lobby. Vielleicht sind sie gerade deshalb im Fokus der Kürzungsmaßnahmen.

Windfuhr: Der Staat muss die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die er zum Beispiel mit der UN-Behindertenrechtskonvention oder der UN-Kinderrechtskonvention eingegangen ist, unter Einsatz aller verfügbaren Ressourcen umsetzen. Und dass wir in Deutschland bereits alle verfügbaren Ressourcen einsetzen, ist nicht wahr. Da gibt es noch viel mehr Möglichkeiten. Wir dürfen jedenfalls nicht bevorzugt bei vulnerablen Gruppen sparen.

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