Belastete Kommunen: Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform
Bund und Länder haben sich auf einen Weg geeinigt, um strauchelnde Kommunen zu entlasten. Doch das könnte vor allem Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung treffen.
Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen geeinigt. Dies teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Die vereinbarte Lastenverteilung folge „dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Kanzler Merz. „Den werden wir demnächst auch gemeinsam einhalten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern.“
Die Neuregelung soll ab dem 1. September gelten, sagte Merz. „Wir haben auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern ein neues Kapitel aufgeschlagen der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“, sagte der Kanzler weiter. Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“.
Künftig soll der Bund 80 Prozent der Kosten übernehmen, die auf seiner Ebene beschlossene Gesetze in Ländern und Kommunen auslösen. Diese Regelung soll greifen, wenn die Umsetzungskosten für Länder und Kommunen bei einem Gesetz die Grenze von 200 Millionen Euro überschreiten.
Belastende Entlastungen
Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Nach Angaben der Bundesregierung haben sich die Kosten für die Kommunen bei den beiden ersten Gesetzen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, beim dritten Gesetz sogar vervierfacht.
Mit der Neuregelung hofft der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder nun bereits ab 2027 auf Entlastungen für die Kommunen in Milliardenhöhe. „Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden und das ist anwachsend über die nächsten Jahre“, sagte der CDU-Politiker.
Neben solchen Leistungsgesetzen verursachen den Ländern regelmäßig auch Steuergesetze des Bundes Folgekosten – nämlich solche Änderungen des Steuerrechts, die zu Einnahmeausfällen für die Kommunen führen.
afp/rtr/taz
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert