Lauterbach und die Krankenhausreform: Revolution bleibt holprig

Bund und Länder ringen weiter um die notwendige Klinikreform, die Einigung wurde vertagt. Karl Lauterbach spricht dennoch von Annäherung.

Zwei Nofallsanitäter versorgen eine Patientin in der Notaufnahme

Pa­ti­en­t*in­nen in der Notaufnahme in Bayern Foto: Florian Bachmeier/imageBROKER/imago

BERLIN taz | Am Donnerstag wollten Bund und Länder nach monatelangem Ringen ein gemeinsam abgestimmtes Eckpunktepapier für die geplante Krankenhausreform vorlegen. Doch der Weg zu der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprochenen Revolution bleibt holprig. Am Donnerstag konnte er nur verkünden, dass die geplante Einigung vertagt werde.

Seitdem im Dezember eine vom Bundesgesundheitsministerium berufene Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on einen Vorschlag für die Reformierung der Krankenhausfinanzierung vorgelegt hat, gibt es Klärungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister sieht eine Reform, die sich vor allem auf die Qualität der Behandlung auswirke, indem die Finanzierung an Qualitätskriterien geknüpft werden soll; die Länder sehen eine Beschneidung ihrer Krankenhausplanungskompetenz.

Einig ist man sich – übrigens mit dem gesamten Gesundheitswesen – darin, dass die Krankenhauslandschaft dringend reformiert werden muss. In wesentlichen Details – wer darf welche Qualitätskriterien festlegen und veröffentlichen, ab wann sind die verbindlich, welche Auswirkungen haben sie genau und was ist mit Ausnahmeregelungen – herrscht weiter Dissens. Auch wenn Lauterbach nicht müde wird, von einer Annäherung zu sprechen.

Tagung am Bodensee

Immerhin musste er nicht alleine verkünden, dass sich die Einigung verzögert. Manfred Lucha, grüner Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, stand ihm zumindest physisch bei. Man habe noch ein, zwei Hausaufgaben zu machen, so Lucha. Stellvertretend für die anderen Lan­des­ver­tre­te­r*in­nen pochte er darauf, dass der Einfluss der Länder bei den Details groß bleiben müsse – schließlich seien sie es, die im Zweifel von Kliniken verklagt würden, wenn diese bestimmte Leistungen nicht mehr abrechnen könnten, weil sie die gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien nicht erfüllten. Die Macht der Länder im Gestaltungsprozess ist ohnehin groß: Sie müssen Lauterbachs Gesetz im Bundesrat zustimmen.

Die Finanzierungsreform ist das größte, aber nicht das einzige Reformvorhaben Lauterbachs im Krankenhauswesen. Auch die strauchelnde Notfallmedizin soll neu aufgestellt werden. Hier sei man sich tatsächlich weitgehend einig, so Lauterbach und Lucha übereinstimmend.

In Sachen Finanzierungsreform wollen Bund und Länder nun in der kommenden Woche noch einmal am Bodensee tagen. In einer abschließenden Sitzung am 10. Juli, mit Ver­tre­te­r*in­nen der Regierungsfraktionen, soll dann „open end“ bis zur Einigung gerungen werden. Damit, so Lauterbach, ließe sich der versprochene Zeitplan noch halten: Gesetzentwurf über den Sommer, Beschluss im Herbst und Inkrafttreten zum 1. Januar 2024.

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