Finanzierung der Krankenhäuser: Trippelschritte zur Reform

Bund und Länder ringen weiter um die Details der Krankenhausfinanzierung. Bundesgesundheitsminister Lauterbach zeigt sich aber zuversichtlich.

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur

Bund und Länder ringen um eine Reform der Krankenhausfinanzierung Foto: Marijan Murat/dpa

BERLIN taz | Nach den Misstönen der vergangenen Wochen und Monate scheint es auf der aktuellen Bund-Länder-Runde zur geplanten Krankenhausfinanzierungsreform am Donnerstagnachmittag geradezu vergnüglich zugegangen zu sein. Von einer „sehr erfolgreichen Sitzung“ sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Man sei sehr optimistisch, „eine neue Qualität in der Zusammenarbeit“ und „einen Schub nach vorn“ lobten auch die Ge­sund­heits­mi­nis­te­r*in­nen aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg, die gemeinsam mit Minister Lauterbach vor die Kamera traten.

Seit im Dezember eine Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on einen Vorschlag für die Reform der Krankenhausfinanzierung vorgelegt hat, ringen Bund und Länder um einen Konsens. Dass es grundlegende Veränderungen braucht, ist 20 Jahre nach der letzten großen Reform unumstritten: Mindestens ein Viertel der Kliniken sind laut Ex­per­t*in­nen insolvenzgefährdet, die Behandlungsqualität variiert enorm je nach Klinik und der sich in Zukunft noch verschärfende Fachkräftemangel sorgt schon jetzt für die Schließung ganzer Abteilungen.

Die Grundidee der Reform ist, die Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten nicht länger nur über die Art und Zahl der behandelten Fälle zu gestalten, sondern teilweise über Vorhaltekosten – unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle. Vor allem aber soll die Vergütung an bundeseinheitlich definierte Leistungsgruppen und Qualitätskriterien gebunden sein. Grundlage dafür soll ein von Nordrhein-Westfalen bereits entwickeltes System werden, das sich in einer aktuellen Analyse als weitgehend geeignet erwiesen habe, so SPD-Mann Lauterbach.

Viel Konsens im Raum

„Endlich bundeseinheitliche Kriterien für die Qualität“, aus Sicht der Bei­trags­zah­le­r*in­nen sei das der wesentliche Punkt der Reform, sagte Stefanie Stoff-Ahnis vom Vorstand des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Lauterbach sprach am Donnerstag von „ganz viel Konsens im Raum“. Uneinigkeit gibt es allerdings nach wie vor bei der Unterteilung der Kliniken in Versorgungsstufen – sogenannte Level – sowie der Veröffentlichung der Eingruppierung – gerade für Patient*innen. Dafür brauche er das Einverständnis der Länder aber ohnehin nicht, so Lauterbach am Donnerstag. Weitere Detailfragen seien noch zu klären. Aber die werden es in sich haben.

Der Plan für das Gesetz ist ambitioniert. Bis Ende Juni soll ein Eckpunktepapier stehen, das Reformgesetz soll dann noch in diesem Jahr Bundestag und Bundesrat passieren.

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