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Genveränderter Mais in ItalienAnbauverbot bleibt bestehen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Regelung für die Pflanze MON 810 in Italien war rechtswidrig, kann aber in Kraft bleiben.

EU-Länder können nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen zugelassene Genpflanzen treffen Foto: dpa

FREIBURG taz | Italien durfte den Anbau des gentechnisch veränderten Maises MON 810 nicht unter Berufung auf das „Vorsorgeprinzip“ verbieten. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH).

MON 810 ist die einzige genveränderte Pflanze, die in der Europäischen Union zum Anbau zugelassen ist. MON 810 wird hier vor allem in Spanien angebaut. In zahlreichen Staaten gibt es allerdings na­tio­na­le Anbauverbote, so auch in Deutschland seit 2009 und Italien seit 2013.

Eigentlich können EU-Staaten nur vorübergehende „Sofortmaßnahmen“ gegen zugelassene Genpflanzen treffen. Voraussetzung sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse über eine wahrscheinliche Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt. Darauf berief sich auch Italien 2013. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit kam in einem Gutachten jedoch zum Schluss, dass es keine neuen Erkenntnisse gebe.

Das EuGH-Verfahren wurde dann ausgelöst, weil das Landgericht Udine drei italienische Bauern, die trotz Verbots MON 810 anbauten, zu einer Geldstrafe verurteilte. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob das italienische Anbauverbot wirksam ist. Zentrale Frage beim EuGH war, ob Italien sich auf das im EU-Umwelt- und Lebensmittelrecht geltende Vorsorgeprinzip berufen kann. Der EuGH verneinte dies. Das Vorsorgeprinzip sei vor allem dann relevant, wenn es kein wissenschaftlich begleitetes Zulassungsverfahren gab. MON 810 sei jedoch vor der Zulassung wissenschaftlich geprüft worden.

EuGH hat Verbot nicht aufgehoben

Dennoch durften die Bauern das Verbot nicht missachten. Seine Wirksamkeit ende nämlich erst, so der EuGH, wenn die EU-Kommission es förmlich aufhebe. Eine solche Aufhebung ist nicht erfolgt.

2015 hat die EU in ihrer Opt-Out-Richtlinie das Zulassungsverfahren für Genpflanzen geändert. EU-Staaten können Hersteller nun bitten, ihr Gebiet aus dem Zulassungsantrag auszunehmen. Wenn der Hersteller dennoch eine EU-weite Zulassung will und erhält, können Mitgliedsstaaten auch aus agrarpolitischen und anderen Gründen den Anbau verbieten.

Aufgrund einer Übergangsvorschrift, von der Italien und Deutschland Gebrauch gemacht haben, gilt dies auch für den bereits zugelassenen Genmais MON 810. Monsanto hat für die Vergangenheit und die Zukunft auf eine Zulassung für Italien, Deutschland und 17 andere Staaten verzichtet.

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