Gentests an Reagenzglas-Embryonen: CDU-Politiker fordern PID-Verbot
Die Beschränkung von Gentests bei Embryonen auf schwerste Erbkrankheiten sei nicht möglich, sagen die PID-Gegner in der CDU. Sie wollen ein uneingeschränktes Verbot.
BERLIN taz | Die Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der CDU erhoffen sich gute Chancen, dass die umstrittene Embryonenselektion doch wieder verboten wird. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli hat deutlich gemacht, dass die bisherige Regelung nicht präzise genug ist", sagte Patrick Sensburg, Rechtsexperte der Union.
Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, und dem CDU-Europaabgeordneten Peter Liese forderte Sensburg am Freitag in Berlin ein eindeutiges gesetzliches und unbeschränktes PID-Verbot.
Der Bundestag müsse möglichst schnell entscheiden, ansonsten würden "Fakten geschaffen, die nur schwer wieder zurücknehmbar sind", sagte Liese. Er verwies darauf, dass Reproduktionskliniken jetzt schon neue Mitarbeiter suchen, um PID anbieten zu können.
Die PID eingeschränkt nur für schwere Krankheiten zuzulassen, so wie es auch einige Unionspolitiker fordern, hält Liese nicht für praktikabel. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Kriterien für PID immer weiter aufgeweicht würden.
Auch eine Liste von Krankheiten, bei denen PID erlaubt werden soll, gehe an der Realität vorbei, so Liese. Selbst Frankreich, wo von den Ländern, die PID zugelassen haben, die strengsten Regeln gelten, sah sich außerstande eine solche Liste aufzustellen.
Betroffene Paare hätten zudem die Möglichkeit auf die sogenannte Polkörperdiagnostik zurückzugreifen. Diese Methode, bei der Aussagen über die unbefruchtete Eizelle gemacht werden können, ist auch in Deutschland legal, da dabei keine Embryonen verworfen werden. Die meisten in Frage kommenden, schweren Erbkrankheiten können laut Liese damit ausgeschlossen werden.
Nach den Vorstellungen der drei CDU-Politiker würde schon ein zusätzlicher Passus in dem seit Februar 2010 gültigen Gendiagnostikgesetz ausreichen, um PID zu verbieten. Das Embryonenschutzgesetz müsste dazu nicht extra geändert werden.
In Gesprächen soll jetzt abgeklärt werden, ob ein entsprechender Gruppenantrag auch von Abgeordneten der anderen Fraktionen unterstützt werde. Anfang nächsten Jahres könnte dann vielleicht schon der Bundestag darüber abstimmen.
Als Nächstes wird sich die CDU auf dem Landesparteitag am 6. November in Nordrhein-Westfalen und kurz darauf auch auf dem Bundesparteitag in Karlsruhe mit dem PID-Verbot beschäftigen müssen. Die entsprechenden Anträge sind schon formuliert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!