Gentests an Embryonen: Kein Fraktionszwang bei Abstimmung

Bei der Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik soll es keinen Fraktionszwang geben. Darauf einigten sich die Spitzen von Schwarz-Gelb.

Die Ansichten zur Präimplantationsdiagnostik gehen weit auseinander. Bild: dpa

BERLIN taz | Das Parlament soll "zeitnah" und in freier Abstimmung über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden. Darauf einigten sich die Koalitionsspitzen von Union und FDP am Dienstag.

Bei der Frage, ob künstlich gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten getestet werden dürfen, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden, handele es sich um eine Gewissensentscheidung. FDP, SPD und Grüne kündigten fraktionsübergreifende Gruppenanträge an.

Die CDU gibt damit ihre Forderung nach einem zweijährigen PID-Moratorium auf, mit dem sie Zeit gewinnen wollte im koalitionsinternen Streit um die medizinische Ethik. "Das ist schade", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn. Das CDU-Grundsatzprogramm erklärt die PID für unzulässig. Auch die Kanzlerin ist für ein Verbot.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach, die sich für eine Liberalisierung der PID stark gemacht hatte, sagte: "Jetzt geht es um die ethische Bewertung jedes einzelnen Abgeordneten." Bündnispartner sieht Flach "in allen Fraktionen". Die Grüne Priska Hinz, Sprecherin für Biotechnologie, hält "ein gänzliches Verbot der PID nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs für nicht haltbar".

Ähnlich äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach: Er befürworte "eine Liste von Erkrankungen, wofür die PID eingesetzt werden kann". Man müsse abwägen, ob PID auch zur Diagnostik von Erbkrankheiten zulässig sei, die erst nach Jahren ausbrechen. Es gebe auch Gene, die eine Erkrankung auslösen könnten, die aber nicht eintreten müsse.

Im Juli hatte der Bundesgerichtshof die PID als vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz erklärt und damit das bislang geltende PID-Verbot aufgehoben. Mit der Untersuchung wollen Eltern, die selbst eine vererbbare Krankheit oder die Disposition dazu haben, verhindern, ein schwerstkrankes Kind zu bekommen. Der Nationale Ethikrat ging 2003 davon aus, dass - bei restriktiven Bedingungen - jährlich in Deutschland 80 bis 100 Paare eine PID in Anspruch nehmen würden.

Die FDP rechnet damit, dass der Bundestag spätestens im Januar abstimmen wird. Offen sei, wann und ob es eine Parlamentsdebatte um ein weiter reichendes Fortpflanzungsmedizingesetz geben werde, in dem Gendiagnostik, Embryonenschutz, Stammzellforschung, ethische Arzneimittel- und Sozialgesetzgebungsfragen zusammengeführt würden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.