Klaus Hillenbrand über Staatsgeld für die AfD-Stiftung: Absurdes Abwarten
Schon der Name ist eine Provokation. Desiderius Erasmus von Rotterdam war ein Universalgelehrter und Humanist des 16. Jahrhunderts. Der rastlose Mann hat mehr als 150 Bücher geschrieben. Gewiss war sein Denken in der damaligen Zeit verhaftet, als von Rechtsstaat oder Demokratie keine Rede sein konnte. Aber Desiderius war ein Vordenker. Ausgerechnet nach diesem Menschen hat die rückwärtsgewandte AfD ihre parteinahe Stiftung benannt.
Die taz bieten mit der Veröffentlichung über interne Querelen einen Einblick in die innere Verfasstheit dieses Vereins. Da wird zweierlei deutlich: Erstens sind die rechtsextremen und verschwörungsideologischen Tendenzen in dieser Institution kein unbedeutendes Randphänomen, sondern Programm. Und zweitens bemüht sich die Stiftungs-Chefin Erika Steinbach dennoch darum, das Bild eines seriösen demokratischen Vereins zu kreieren.
Es wäre absurd, wenn der demokratische Staat diese Natter auch noch mit Steuergeldern nähren würde. Ein liberaler Rechtsstaat zeichnet sich eben nicht dadurch aus, dass er seine Gegner auch noch finanziert. Aber unglücklicherweise hat es der Bundestag versäumt, dies nach eindeutigen rechtsstaatlichen Regeln zu bestimmen. Es existiert nämlich gar kein Gesetz, das die Finanzierung der parteinahen Stiftungen regelt. Die AfD ist nicht verboten, schon gar nicht ihre Stiftung. Deshalb klagt die Partei auf Rechtsgleichheit: Wenn alle im Bundestag vertretenen Parteien staatlich alimentiert werden, warum dann nicht die Desiderius-Stiftung? An dieser Argumentation ist leider etwas dran.
Die Mehrheit des Bundestags wartet ab. Sie wartet auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit. Es ist denkbar, dass die Richter der AfD in Teilen recht geben. Dann wird das Wehklagen groß sein. Von der Zivilgesellschaft, die sich gegen den Rechtsextremismus stellt, zu Recht. Aber die demokratischen Parteien im Bundestag haben es sich selbst zuzuschreiben, sollte geschehen, dass Rechtsextreme künftig über Millionen aus dem Staatssäckel verfügen dürfen.
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