Bremer V-Mann-Affäre: Der Rechtsstaat schlägt zurück
Wer gab Geheiminformationen des Verfassungsschutzes weiter? Und hat der V-Mann-Einsatz gegen Recht verstoßen? Gericht und Staatsanwaltschaft prüfen.
Die V-Mann-Affäre beschäftigt die Bremer Justiz. In zwei Fällen geht es um die Weitergabe geheimer Informationen an die Medien: Es gibt erstens eine Strafanzeige und zweitens prüft die Staatsanwaltschaft von Amts wegen den Anfangsverdacht einer Straftat. Im dritten Fall geht es um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines Vertrauensmanns (V-Manns) selbst: Ein von der Überwachung Betroffener hat am Dienstag Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Das teilte dessen Anwalt mit.
Der Hintergrund: Über acht Jahre soll der heute 31-jährige Dilan S. linke Gruppen in Bremen für den Verfassungsschutz bespitzelt haben. Das hat eine dieser Gruppen, die Interventionistische Linke (IL), Anfang des Jahres öffentlich gemacht. Laut Klagevertreter Sven Adam habe Dilan S. über mehrere Jahre eine freundschaftliche Verbindung zu seinem Mandanten aufgebaut. Dilan S. sei so an hochsensible Daten, wie etwa Informationen über die Gesundheit des heute 35-Jährigen, gelangt.
Außerdem will der Kläger die Art und Weise des Einsatzes auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Der V-Mann habe über Jahre enge Beziehungen zu seinem Mandanten und anderen Personen im Umfeld der IL geführt. Dabei habe er auch Informationen aus dem besonders geschützten privaten Kernbereich erhoben.
Eine solch eingriffsintensive Maßnahme, so Rechtsanwalt Adam, müsse nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2022 unter einem „Richtervorbehalt“ stehen, also gerichtlich kontrolliert werden. Beantragt ist im Rahmen der Klage auch eine Einsicht in die Akten des Verfassungsschutzes. Der Kläger erwarte sich davon eine umfassende Aufklärung des Einsatzes. Denn geklärt werden solle vor Gericht auch, ob die Bespitzelung an sich rechtmäßig war.
Der Verfassungsschutz bezeichnet die IL als „gewaltorientiert“, weil sie sich nicht eindeutig genug von Gewalt abgrenze. Belege für die Gewaltorientierung oder gar -bereitschaft der IL hat aber auch der Einsatz des V-Manns nicht zutage gefördert. Die IL ist eine bundesweit agierende Gruppe, die den Kapitalismus nicht verbessern, sondern abschaffen will. Sie beteiligen sich an Protesten gegen Kohleabbau und Nazis, setzen sich für Geflüchtete und den sozial gerechten Ausbau des ÖPNV ein. In Bremen hat sie eine Mitgliederzahl im mittleren zweistelligen Bereich, wie sie der taz sagte.
Ermittlungen wegen Geheimnisverrats
In den anderen beiden Fragen, die nun juristisch geprüft werden, geht es um die Weitergabe geheimer Informationen an Medien im Nachgang der Bremer V-Mann-Affäre. Den Anfangsverdacht einer Straftat gegen einen oder mehrere Teilnehmende einer Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission prüft die Bremer Staatsanwaltschaft, wie sie am Montag der taz mitteilte. Zudem ging am Dienstag eine Strafanzeige gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft ein.
Zum einen waren aus der Parlamentarischen Kontrollkommission Informationen „durchgesickert“, wie es vor zwei Wochen in einem Beitrag des Regionalmagazins „Buten un Binnen“ von Radio Bremen hieß. Die Kommission soll die Arbeit des Bremer Verfassungsschutzes kontrollieren und unterliegt der Geheimhaltung.
Gegen diesen Straftatbestand hat offenbar jemand verstoßen. „Nach Buten-und-Binnen-Informationen wurden die Parlamentarier hier vom Verfassungsschutz darüber informiert, dass ein Mitarbeiter der Linken-Fraktion sich innerhalb des linksextremen Milieus engagiert“, sagt der Reporter in dem Fernsehbeitrag. Er steht im Parlamentsgebäude. Zuvor war der Raum im Bild zu sehen, in dem die Kommission regelmäßig tagt. Weitere Quellen, die seine Behauptung belegen können, nennt er nicht. Mit dem „linksextremen Milieu“ ist ebenfalls die IL gemeint.
Wer die Informationen über den Fraktionsmitarbeiter widerrechtlich an „Buten un Binnen“ weitergegeben hat, ist unbekannt. Der Staatsanwaltschaft sei keine Person namentlich bekannt, so der Sprecher zur taz. Die Kommission hat sechs Mitglieder, Abgeordnete von Grünen, SPD und CDU, sowie derzeit zwei ständige Gäste von Linken und FDP.
Strafanzeige wegen Geheimnisverrat
Weil der Journalist sich auf den Quellenschutz berufen kann, bezweifle er, dass der mutmaßliche Täter ermittelt werden kann, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Das gilt auch für die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat gegen unbekannt, die am Dienstag der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein mit Sitz in Berlin bei der Bremer Staatsanwaltschaft erstattete. Sie liegt der taz vor.
Es geht dabei um einen vor knapp drei Wochen erschienenen Spiegel-Bericht. In diesem behaupten die beiden Journalisten, ein Bremer Rechtsanwalt sei bei der Enttarnung des V-Manns durch IL-Mitglieder in dessen Wohnung dabeigewesen. Eine Quelle für die Information nennt der Bericht nicht.
Sie könne nur vom Verfassungsschutz kommen, schreibt der Anwaltsverein. Daher kämen als Täter in Verdacht: „Amtsträgerinnen und Amtsträger des Landesamtes für Verfassungsschutz Bremen. Gegebenenfalls sind die Ermittlungen auch zu erstrecken auf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission in der Bremischen Bürgerschaft.“
Fraktionen drängten Richter aus dem Amt
Aufgrund der Berichterstattung hatten sämtliche Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft den Anwalt erfolgreich gedrängt, von seinem Amt als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof, dem Bremer Verfassungsgericht, zurückzutreten. Er war auf Vorschlag der Linken von der Bremischen Bürgerschaft gewählt worden. Mehrere Juristenverbände sowie die Bremer Rechtsanwaltskammer hatten den Vorgang scharf kritisiert. Zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehöre die Gewaltenteilung sowie die anwaltliche Unabhängigkeit, nach der Rechtsanwälte sich ihre Mandant:innen selbst aussuchen dürfen.
Diese Grundordnung wollen am Sonntag mehrere Organisationen und Gruppen verteidigen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Jugendorganisationen von Grünen und SPD und die IL. Sie rufen um 14 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Marktplatz auf: „Grundrechte gegen Geheimdienst und Rechtsruck verteidigen – Bremen wird kein Trump-Land“.
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