Geheime Militärforschung: Sicherheit vor Transparenz
Eine Anfrage an die Regierung zu öffentlich geförderter Militärforschung ergibt - nichts. Das zuständige Ministerium sieht Sicherheitsinteressen gefährdet.
BERLIN taz | Woran forschen Hochschulen und Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesverteidigungsministerium (BMVg) wollte die Fraktion Die Linke wissen und stellte eine Anfrage an die Bundesregierung. Deren Antwort fiel knapp aus: „Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei zugänglichen Liste mit Forschungsaufträgen des BMVg nicht entsprochen werden“, heißt es in der Antwort, die der taz vorliegt. Im Klartext: Militärische Projekte an öffentlich finanzierten Einrichtungen gehen die Öffentlichkeit nichts an.
Auch die Frage, welche Projekte laufen, aus denen man sowohl zivile als auch militärisch nutzbare Erkenntnisse ziehen kann, oder welche Aufträge an Universitäten ins Ausland vergeben werden, bleibt unbeantwortet. Und gar kein Interesse zeigt die Bundesregierung, woran mit Bundesgeld finanzierte Forschungsinstitute im Auftrag privater Rüstungsfirmen forschen. Man sei in den Aufsichtsgremien vertreten - „nicht allerdings über alle Einzelprojekte“ informiert, heißt es.
An welchen Projekten deutsche Hochschulen im Auftrag des Pentagon forschen, ist dagegen bekannt. Im November veröffentlichten die Süddeutsche Zeitung und der NDR Rechercheergebnisse, wonach die US-Regierung Militärforschung an 22 deutschen Hochschulen im Wert von mindestens 10 Millionen Euro finanziert hat. Die jeweiligen Aufträge hatten die Journalisten in der öffentlich zugänglichen Datenbank www.usaspending.gov recherchiert.
Transparenzgebot wird unterlaufen
Warum die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr schwerer wiegen als die der US-Army, konnte im BMVg und im Bundesforschungsministerium auf Anfrage niemand beantworten.
Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, erklärte, mit den Antworten der Bundesregierung werde man sich nicht zufrieden geben und Einsichtnahme in die Liste der Forschungsaufträge aus dem BMVg einfordern. „Weder ist es akzeptabel, dass das für öffentliche Einrichtungen selbstverständliche Transparenzgebot mit dem Verweis auf die „Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik“ unterlaufen wird, noch ist einzusehen, warum sich politische Entscheidungsträger nicht für den Umfang militärischer Forschung an den von ihnen finanzierten Einrichtungen interessieren sollten", sagte Gohlke der taz.
Eines aber geht unmissverständlich aus der Antwort der Bundesregierung hervor: sie hat keine Bedenken militärische Forschung auch an Universitäten zu vergeben, die eine sogenannten Zivilklausel haben, welche genau solche Projekte ausschließen sollte. „Die ethische Bewertung von Drittmittelaufträgen liegt im Verantwortungsbereich des/der jeweiligen Wissenschaftlers/in und der Einrichtungen“, heißt es.
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