Geheime Corona-Erlasse in Niedersachsen: Eingeklagte Transparenz

Eine Klage vom Transparenzportal „Frag den Staat“ war erfolgreich: Das niedersächsische Justizministerium muss seine Corona-Erlasse rausrücken.

In einem Gerichtssaal stehen ein Angeklagter und Justizbeamte mit Mundschutzen

Welche Coronaverordnungen sie erlassen hat, wollte die Justiz nicht öffentlich machen Foto: Swen Pförtner/dpa

BREMEN taz | Das niedersächsischen Justizministerium muss seine bisher geheim gehaltenen Erlasse zum Umgang der Gerichte mit der Coronapandemie veröffentlichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag. Arne Semsrott, Projektleiter des Transparenzportals „Frag den Staat“ bei der Open Knowledge Foundation, hatte das Ministerium vor wenigen Wochen verklagt.

„Der Beschluss ist elementar wichtig, denn er benennt, wie wichtig öffentliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist“, heißt es auf dem Portal. Zwei Aspekte des Urteils seien „auch über den Einzelfall hinaus wichtig“, erklärt Semsrott. Denn das Gericht erkennt die Corona-Erlasse als Umweltinformation an, die nach dem niedersächsischen Umweltinformationsgesetz zugänglich gemacht werden müssen.

Die Begründung: Das Virus verbreite sich über die Luft, daher sei ein „Bezug der Maßnahmen zum Umweltbestandteil Luft“ gegeben – auch wenn es sich nur um Zugangsbeschränkungen zu Gerichtsgebäuden handele. Obwohl Niedersachsen als eines von drei Bundesländern noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat, müssen die Erlasse damit öffentlich gemacht werden.

Daneben hat das Gericht die Eilbedürftigkeit der Klage anerkannt. Aufgrund eines „dynamischen Infektionsgeschehens“ sei es nicht möglich, Fragen rund um die Unabhängigkeit der Justiz, das Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten und effektiven Rechtsschutz sowie den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen nach einem längeren Verfahren zu beantworten.

Arne Semsrot, Frag den Staat

„Wir sehen derzeit auch angesichts der kursierenden Verschwörungsmythen, wie hoch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit ist.“

Die Angaben wären dann „allenfalls von historischem Interesse“, heißt es im Urteil. Da „das staatliche Handeln in dieser Krise grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien berührt“, sei eine öffentliche Kontrolle notwendig.

In Nordrhein-Westfalen spiele sich gerade die gleiche Debatte ab, sagt Semsrott. Frag den Staat prüfe zudem gerade eine Klage auf Herausgabe der sächsischen Corona-Maßnahmen zum Umgang der Justizvollzugsanstalten mit der Epidemie: „Gerade in Bezug auf den Umgang mit marginalisierten Gruppen werden Erlasse häufig nicht veröffentlicht.“

Jedes Bundesland hat ein Umweltinformationsgesetz, der Bund ebenso. Semsrott hofft daher auf eine Signalwirkung durch den Beschluss. „Wir sehen derzeit auch angesichts der kursierenden Verschwörungsmythen, wie hoch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit ist.“

Das Justizministerium will die Urteilsbegründung nun prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. „Für eine inhaltliche Bewertung ist es heute zu früh“, sagte Sprecher Christian Lauenstein am Mittwoch.

Innerhalb von zwei Wochen kann das Ministerium Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Tut es das nicht, wird der Beschluss rechtskräftig. Dann werde man die von Semsrott angeforderten Erlasse „selbstverständlich herausgeben“, so Lauenstein. Bisher habe man dies verweigert, weil es sich um „interne Regelungen“ handele.

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