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Gecancelte Buchhandlungen wehren sichWeimers Buchladen-Boomerang

Die drei vom Kulturstaatsminister abgeräumten Buchhandlungen haben Anwälte eingeschaltet. Sie klagen gegen ihren Ausschluss vom Buchhandelspreis.

Wollen Klage einreichen: Die drei betroffenen Buchhandlungen in Berlin (siehe Foto), Bremen und Göttingen Foto: Annette Riedl/dpa

Drei linke Buchläden, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer von einer Preisvergabe ausgeschlossen wurde, ziehen nun vor Gericht. Das teilten ihre Anwälte am Donnerstag mit.

Wie am Dienstag bekannt geworden war, hatte Wolfram Weimer drei von einer Jury bestimmte Buchhandlungen von einer Preisliste streichen lassen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Kurt-Wolff-Stiftung – beides Partner des Preises -, viele Verlage und ehemalige Jurorinnen des Buchhandelspreises haben sich inzwischen empört, irritiert oder auch wahlweise verwundert gezeigt über den Vorgang, diese Kulturorte nach nicht weiter ausgeführten Hinweisen des Verfassungsschutzes ohne konkrete Begründung vom Buchhandelspreis auszuschließen.

Auch die Kommentarlage ist für Kulturstaatsminister Weimer verheerend. Und nun lassen auch noch die drei Buchhandlungen – Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin) – ankündigen, dass sie gegen die Entscheidung gerichtlich vorgehen werden.

„Die drei Buchläden wurden von einer sachverständigen Jury für den Preis bestimmt, weil sie ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren. Sie haben den Preis verdient, und wir bereiten daher Klagen gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Vergabe des Preises wie von der Jury gewollt vor“, heißt es in der Pressemitteilung ihrer Anwälte.

Weiter schreiben sie: „Daneben besteht ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat. Es werden daher auch Verfahren auf vollständige Auskunft über die Abläufe und über die vermeintlich vorliegenden Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geführt. Auch das sogenannte Haber-Verfahren wird gerichtlich überprüft werden.“

Die Klagen werden Anfang der kommenden Woche erhoben.

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