Gebäudeenergiegesetz im Bundesrat: Länder wollen soziale Heizungspläne
Der Bundesrat übt scharfe Kritik am Gebäudeenergiegesetz. Die Länder fordern mehr soziale Absicherung und Technologieoffenheit.

taz | Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen an den Heizungsplänen der Bundesregierung. So wollen die Länder die staatliche Förderung zum Heizungseinbau für Bedürftige stärker staffeln, abhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Es soll auch erwogen werden, die Altersschwelle, ab der Eigentümer von der Pflicht zum Einbau einer klimafreundlicheren Heizung ausgenommen sind, auf das Renteneintrittsalter von 65 Jahren abzusenken. Nach dem bereits vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf liegt die Grenze bei 80 Jahren.
Zudem verlangen die Länder, kommunale Wärmenetze sowie die Geothermie beim Klimaschutz stärker zu berücksichtigen. Sie sprachen sich weiter für mehr Technologieoffenheit bei neuen Heizungsanlagen aus. Anträge, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundsätzlich infrage stellten, fanden allerdings keine Mehrheit.
Die erfolgreichen Änderungsanträge gingen maßgeblich auf eine Initiative der fünf norddeutschen Bundesländer zurück, die bis auf das CDU-geführte Schleswig-Holstein von der SPD regiert werden. Auch das sozialdemokratische Saarland hatte sich dem Antrag angeschlossen.
Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll es ab 2024 generell verboten sein, neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. Auch Holzheizungen sollen dann nicht mehr neu eingebaut werden, wenn diese nicht mit Wärmepumpen oder Solarenergie gekoppelt sind. Alle neu eingebauten Heizungen sollen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zeitpunkt des Gesetzes diskutiert
Auch gegen das vorgesehene Datum regt sich Protest. So hatten die Landesregierungen in Niedersachsen und Bremen gefordert, den Beginn auf 2027 zu verschieben, um den Bürgern mehr Zeit zur Umstellung zu geben. Ein entsprechender Antrag konnte im Bundesrat jedoch keine Mehrheit finden.
Dennoch berät die Ampelkoalition offenbar über eine Verschiebung um wenige Monate. Wie der Spiegel berichtete, kann sich die SPD in der Bundesregierung vorstellen, das Inkrafttreten des GEG auf den 1. April oder 1. Juli 2024 zu schieben.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach im Bundesrat von der Angst vieler Menschen, sich den Heizungstausch nicht leisten zu können. Ihr Land setze sich deshalb dafür ein, dass vor allem in klimafreundliche Fernwärme investiert werden soll. Dies käme vor allem Mietern zugute, sagte Schwesig.
Habeck: Wärmepumpe rentiert sich schnell
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte seine Pläne und wies darauf hin, dass eine Wärmepumpe sich schon ohne staatliche Förderung in der Regel binnen 18 Jahren rentiere, mit Förderung entsprechend schneller. Hingegen handelten Menschen „unökonomisch“, die sich jetzt noch schnell neue Öl- oder Gasheizungen einbauen lassen.
Das Gesetz soll nach aktuellem Zeitplan am 25. Mai in den Bundestag eingebracht und einen Monat später, am 22. oder 23. Juni verabschiedet werden. Am 7. Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, soll es den Bundesrat passieren und nach derzeitigem Stand Anfang 2024 in Kraft treten.
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