Gas-Fracking in Deutschland: Das Verbot wird erweitert

Die Bundesregierung will keinen Fracking-Boom wie in den USA. Zu stark sind die Proteste von Wasserversorgern bis Bierbrauern. Sie fürchten Gefahren fürs Grundwasser.

Fracking wird in Deutschland seit Jahren kontrovers diskutiert. Kritik stützt sich bisher auf journalistische Berichte aus den USA und die Doku „Gasland“. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die umstrittene unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten soll vorerst in Deutschland weitgehend verboten werden. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) haben sich auf eine entsprechende Regelung zum Gas-Fracking geeinigt.

"Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten", heißt es in einem an die SPD-Bundestagsfraktion übermittelten Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Eine Erprobung der besonders in USA angewandten Technologie solle es nur geben, wenn die Frackflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährdet. Das weitgehende Verbot soll 2021 überprüft werden. "Wir wollen erreichen, dass diese Debatte auf rationaler Grundlage und mit wissenschaftlich gewonnenen Informationen geführt werden kann", betonen die Minister. "Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität."

Keine klare Regelung in Deutschland

Bisher gibt es keine klare Regelung in Deutschland, weshalb akuter Handlungsbedarf besteht. Im Zuge der Ukraine-Krise hatte zum Beispiel EU-Energiekommissar Günther Oettinger (CDU) Fracking als Alternative zu russischem Gas beworben.

Energiekonzerne wie Exxon Mobil wittern bereits ein gutes Geschäft. Bei der Fracking-Technologie wird Gestein in mehreren tausend Metern Tiefe unter Einsatz eines Gemisches aus Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen, um das Gas zu fördern. In den USA führte das Verfahren zu einem Gas-Boom. Auch in Deutschland werden zum Beispiel in Schiefergestein große Vorkommen vermutet - Studien zufolge könnte über zehn Jahre der Bedarf gedeckt werden.

Nun soll aber Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen untersagt werden. Das Verbot könne auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausweitet werden. Konventionelle Fracking-Vorhaben bleiben aber grundsätzlich möglich.

Solche Vorhaben würden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt „und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen“. Hier würden trotzdem noch zusätzliche Regelungen eingeführt, "unter anderem darf die eingesetzte Frackflüssigkeit insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein."

Eine Gefahr für das Grundwasser?

Beim konventionellen Fracking wird in der Regel nur sehr tief nach unten gebohrt bis zu Gasporen - beim unkonventionellen Fracking, wird hingegen durch umfangreiche Querbohrungen das Gestein großflächig aufgebrochen. In der Kritik stehen hier besonders die eingesetzten Stoffe, von denen das Umweltbundesamt mehrere als sehr kritisch einstuft. Während Bohrungen beim konventionellen Fracking bis fünf Kilometer tief gehen, findet die unkonventionelle Förderung mit Querbohrungen meist oberhalb von 3000 Metern statt.

Mit der Regelung werde es das unkonventionelle Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflöz-Gas zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben, betonten Gabriel und Hendricks. Eine breite Protestfront von Wasserversorgern bis hin zu Bierbrauern fürchtet durch den Einsatz giftiger Chemikalien eine Gefahr für das Grundwasser.

Ursprünglich war ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause geplant gewesen, nun soll das Bundeskabinett Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und Änderungen bei bergbaulichen Vorhaben nach der Sommerpause auf den Weg bringen. Generell soll künftig gelten, dass bei allen Tiefbohrungen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen und eine Schädigung des Grundwassers im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder zur Verwendung in Lebensmitteln (Bier und Mineralwasser) ausgeschlossen ist.

Diese Vorgaben würden auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser gelten. Darüber hinaus könnten die Länder noch strengere Regeln erlassen, heißt es in den Eckpunkten der beiden Minister.

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