G20-Prozesse: Dirigent mit Klobürste
Ermittler werfen einem 32-Jährigen vor, bei den G20-Protesten den schwarzen Block angeführt zu haben. Sie ließen seine Wohnung stürmen.
Was Mirco S. angestellt hat? Die taz konnte die Beweisvideos einsehen, die dem Vorwürfen zugrunde liegen. Die Szenen wurden am Abend des 7. Juli 2017 im Hamburger Schanzenviertel aufgenommen, also während des G20-Gipfels. Die Videos zeigen Menschenansammlungen und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen teils vermummten, schwarz gekleideten Gipfelgegnern und der Polizei.
Zu sehen ist immer wieder ein junger Mann in Dreiviertelhose und grünem T-Shirt mit Sonnenhut und Sonnenbrille: Mirco S. Auffällig – und den Ermittlungsbeamten offenbar besonders verdächtig – ist der Gegenstand, den er in der rechten Hand trägt: eine weiße Klobürste aus Plastik. Damit habe er, so steht es in den Polizeiakten, dem schwarzen Block „Zeichen“ gegeben.
Mirco S. als „Aufwiegler“ der gewalttätigen Proteste, mit der Klobürste als Dirigentenstab? Eine eigenwillige Interpretation, zumal in keiner der Szenen zu sehen ist, dass der Beschuldigte sich an der Gewalt gegen Polizisten beteiligt hätte. Ebenso wenig lässt sich erkennen, dass andere Gipfelgegner auf angebliche „Zeichen“ mit der Klobürste reagierten.
Keine Beschwerde, keine Anzeige
Für die Anklage stützt die Staatsanwaltschaft sich daher auf eine ganz bestimmte Filmsequenz: Mirco S. fordert einen anderen Zivilisten lautstark auf, ein Foto zu löschen. Der Angesprochene hält eine Kamera in der Hand, mit der er den Beschuldigten offenbar fotografiert hat. Mirco S. gelingt es nicht, ruhig zu bleiben. Er legt einen aggressiven Auftritt hin, schlägt den Fotografen einmal mit der Hand an den Kopf und versetzt ihm dann mit der Klobürste einen Hieb gegen die Hand, in der der Mann seine Kamera hält.
Der Angegriffene weicht zurück. Es ist ihm offensichtlich nichts passiert. Eine Beschwerde oder Anzeige seinerseits ist nicht bekannt. Er tritt nicht als Zeuge auf. Die Staatsanwaltschaft macht daraus eine Anklage wegen Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung und Nötigung.
Zur Hauptverhandlung Mitte Januar im Hamburger Amtsgericht bringt der Verteidiger von Mirco S. eine weiße Klobürste aus Plastik mit. Er wedelt damit in Richtung der Staatsanwältin und der Richterin. „Ich habe hier ein Augenscheinobjekt“, sagt Ernst Medecke, der Verteidiger. Der Gegenstand sei „ganz offensichtlich ungeeignet, Sachen zu beschädigen“.
Mirco S. erläutert, dass die Klobürste für ihn „ein Symbol des friedlichen Protests“ sei. Dann holt er aus zu einem Exkurs über die jüngere Hamburger Protestgeschichte. Anfang 2014 habe ein Polizist in der Schanze einen Passanten durchsucht und in dessen Rucksack eine Klobürste gefunden. Der Beamte habe in dem Haushaltsartikel eine potenzielle Waffe gesehen und die Klobürste beschlagnahmt. Das strenge Durchgreifen habe in Zusammenhang mit der Errichtung eines „Gefahrengebiets“ rund um die Schanze gestanden. „Seitdem ist die Klobürste ein bekanntes Protestsymbol“, erklärt Mirco S.
Klobürsten als Demonstrationsobjekt
In der Tat machte der Vorgang damals Schlagzeilen, von der taz über die Welt bis zur ARD. Bei Kundgebungen gegen das „Gefahrengebiet“, in dem die Hamburger Polizei die Grundrechte der Bürger einschränken und die eigenen Befugnisse ausweiten wollte, „bewaffneten“ sich Demonstranten mit „Klobürsten“. Das „Gefahrengebiet“ wurde schließlich von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig eingestuft.
Die Richterin möchte das Klobürsten-Verfahren rasch zu Ende bringen. Sie hält die Vorwürfe gegen Mirco S. offenbar nicht für besonders schwerwiegend. Sie hebt zu einer Bewertung der Situation an: „Denken wir uns den G20-Bezug einmal weg …“ Die Staatsanwältin fällt ihr ins Wort: „Das hat mit G20 gar nichts zu tun“, betont sie energisch und beharrt auf der Anklage.
Am Ende des Verhandlungstags gibt es kein Urteil, weil kein aktueller Auszug aus dem Vorstrafenregister vorliegt. Zwischen älteren Auszügen gibt es Widersprüche. Unstrittig ist, dass der Angeklagte früher mehrfach bestraft wurde. Aber welche dieser Vorstrafen müssen jetzt für das Urteil berücksichtigt werden? Die Staatsanwältin fordert einen zweiten Verhandlungstag. Der wird auf den 5. Februar terminiert, den kommenden Dienstag.
Der G20-Gipfel liegt inzwischen mehr als anderthalb Jahre zurück. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist chronisch überlastet. Im Klobürsten-Verfahren bekommt man einen Eindruck davon, woran das liegen könnte. Verteidiger Medecke ist sich sicher: „Ohne den G20-Kontext wäre dieser Fall niemals als strafwürdig bewertet worden.“ Dabei klingt er recht gereizt.
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