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G20-Prozess nach Laserpointer-EinsatzMildes Urteil am Ende der Hysterie

Ein 27-Jähriger, der während G20 einen Polizeihubschrauber per Laser attackiert haben soll, erhält eine kleine Bewährungsstrafe.

Die Anklage wegen „versuchten Mordes“ wurde schnell fallengelassen Foto: dpa

Hamburg taz | Der Angeklagte im Hamburger „Laserpointer-Verfahren“ ist am Mittwoch vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-jährige Nico B. am späten Abend des 6. Juli 2017, während des Hamburger G20-Gipfels, mit einem Laserpointer auf den Polizeihubschrauber „Libelle 2“ gezielt und damit eine Blendung der Piloten und eine zeitweise Einschränkung ihrer Flugfähigkeit zumindest „billigend in Kauf“ genommen habe.

Einen Vorsatz, die Piloten zu verletzen und einen Unfall zu verursachen, konnte die Strafkammer nicht erkennen. Da der Versuch der Körperverletzung und der Gefährdung des Luftverkehrs – so die Delikte, wegen derer Nico B. verurteilt wurde – zudem untauglich gewesen ist, eine Körperverletzung und eine Luftverkehrsgefährdung praktisch nicht hatte stattfinden können, blieb das Gericht an der untersten Grenze der vom Gesetz vorgesehenen Strafzumessung.

Als strafmildernd für den Angeklagten bewertete Richterin Nina-Alexandra Seidler seine fünfmonatige Untersuchungshaft, die sich angesichts des Urteils nun als sehr überzogen darstellt. Auch „die Vorverurteilung des Angeklagten“ durch eine Hamburger Boulevardzeitung, die den Angeklagten nur grob gepixelt und somit zumindest für Freunde, Bekannte und Kollegen gut erkennbar als potenziellen Mörder ins Blatt gehoben hatte, wurde strafmildernd im Urteilsspruch begründet.

Die Aussagen der beiden Piloten der „Libelle“, die behaupteten, jeweils am rechten Auge geblendet worden zu sein, befand die Richterin als nicht so glaubhaft, dass sich darauf eine Verurteilung stützen ließe. Ein Sachverständiger hatte dargelegt, dass bei „einem Treffer“ die ganze Pilotenkanzel gleichmäßig erleuchtet würde, ein gebündelter Strahl auf jeweils nur ein Auge nicht möglich wäre.

„G20-Hysterie“

Dass der Hubschrauber, wie von beiden Piloten behauptet, aufgrund zeitweiliger Flugunfähigkeit abgesackt sei, bezweifelte das Gericht ebenfalls: Der Höhenmesser hatte kein Absacken angezeigt. Allerdings unterstellte die Richterin den Beamten keine absichtliche Falschaussage, sondern nur einen Irrtum.

Verteidiger Bernd Wagner hatte zuvor nicht nur auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert, sondern auch den Polizeipiloten vorgeworfen, sie hätten sich abgesprochen und augenscheinlich gelogen, um Nico B. zu belasten. Das ganze Verfahren sei von der „G20-Hysterie“ geprägt gewesen – in der Ermittlungstätigkeit, aber auch in der medialen Aufarbeitung.

Ein Jahr auf Bewährung hatte Staatsanwalt Mittenzwei für den 27-Jährigen gefordert, nachdem er zunächst Anklage wegen „versuchten Mordes“ erhoben hatte, diesen Tatvorwurf allerdings hatte fallen lassen müssen. Die Täterschaft des Angeklagten sei „durch Indizien“ belegt. Ein Beleg dafür sei ein nicht autorisiertes Zeitungsinterview der Lebensgefährtin des Angeklagten, in dem ihr die Aussage zugeschrieben wurde, der Angeklagte habe auf den Hubschrauber gezielt, ohne jemanden verletzen zu wollen.

Die Frau hatte vor Gericht ihre Aussage nicht wiederholt, Nico B. nur Angaben zur Person gemacht, die Anwälte seine Täterschaft bestritten. Staatsanwalt und Verteidigung können nun Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.

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38 Kommentare

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  • "Allerdings unterstellte die Richterin den Beamten keine absichtliche Falschaussage, sondern nur einen Irrtum."

     

    Vielleicht ist ja Frau Richterin vom Laser getroffen worden… Die Polizisten haben doch nachweisbar gelogen, oder nicht?!

     

    Und dass die Anwälte eventuell nicht die richtigen waren, scheint mir auch so zu sein.

     

    @Rudolf Fissner:

    Glücklicherweise muss man nicht und klugerweise belastet man sich auch nicht durch in mehrere Richtungen auslegbare Aussagen selbst.

    Hätten Sie auch nicht getan, vermute ich mal…

  • Man sollte aufpassen, gebündeltes Licht oder schwere Steine, die auf Menschen in Polizei-Uniform treffen, nicht zu bagatellisieren. Die Umstände sind natürlich Hanebüchen. Wer zur deutschen Polizei geht und damit einen unethisch handelnden Staat schützt, muss mit politischem Widerstand rechnen und hat diesen auch verdient. Aber in keinem Fall darf die Grenze "Gewalt gegen Gegenstände ist ok" überschritten werden.

  • 5 Monate Untersuchungshaft für praktisch Nothing wird man so nicht hinnehmen können und Polizeibeamte, die das Blaue vom Himmel lügen, schon gar nicht.

  • 9G
    970 (Profil gelöscht)

    5 Monate U-Haft = fast 1/2 Jahr Gefängnisstrafe. Bei 1/2 Jahr Bewährung im Anschluss ergibt sich eine Strafe von 11 Monaten. Und ein Trauma für's Leben. Super Rechtsstaat, yeah!

  • Stellt sich die Frage, was für einen Anwalt/Anwältin da agiert hat. Wenn der sich in der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft zu dem Laser"angriff" bekennt, sich reuig zeigt, vielleicht auch noch auf seinen Alkoholspiegel verweist und verspricht, dass er das nie wieder tut, dann sitzt er keinen einzigen Tag in U-Haft, bekommt einen Strafbefehl, dessen Summe einen Bruchteil der Kosten beträgt, die er jetzt an der Backe hat und ist nicht vorbestraft. Wollte sich da ein Anwalt/Anwältin auf Kosten ihres Mandanten profilieren?

    • @Martin74:

      Normalerweise ja. Rund um G20 gibt es aber merkwürdige Ermittlungsphasen und U-Haft. Normal ist da so einiges nicht.

      • @Frida Gold:

        Was meinen Sie mit „normalerweise ja“? Das Anwälte das beste rausholen für ihren Mandanten? Das man als Angeklagter auch mal den Mund aufmacht?

    • @Martin74:

      Netter Versuch.

      Es waren die Polizisten, die das Problem durch ihre abgesprochenen und frei erfundenen Falschaussagen verursacht haben. Die gehören eindeutig in den Knast.

  • Man darf als Angeklagter die Aussage verweigern. Der Staat muss die Schuld nachweisen, allerdings nur, um zu einer Verurteilung nach StGB zu kommen.

    Ein Angeklagter, der trotz 5monatiger Untersuchungshaft nichts zur Aufklärung beiträgt, ist für mich schuldig an dem, was ihm vorgeworfen wird. Wieso sollte er das sonst tun, um den Staat an der Nase herumzuführen?

    • @Berliner Berlin:

      Im 3. Jahrtausend v. Chr. war Ihrs juristisch ja sogar state of art. Papst Eugen II. (824–827) perfektionierte später die sogenannte Wasserprobe als „Gottesurteil“.

      Der Angeklagte wurde über Kreuz gefesselt und mit einem Seil sitzend in einen Teich oder ein ähnliches Gewässer heruntergelassen oder hineingeworfen. Dies mit der Gebetsformel: „Lass das Wasser nicht empfangen den Körper dessen, der vom Gewicht des Guten befreit durch den Wind der Ungerechtigkeit emporgetragen wird.“

      Falls der Angeklagte oben schwamm, galt dies als Beweis für Hexerei mit der Folge, dass die Todesstrafe angewendet werden musste.

      Ging der Angeklagte unter, so war dies keineswegs ein Gegenbeweis zur Hexerei, denn man glaubte, dass das reine Element Wasser Hexer immer abstoßen würde.

      Ach, was war'n das noch für Zeiten, als man zwischen Anklage und Urteil praktisch überhaupt keinen Unterschied machen musste.

      Lang, lang ist's her «(º¿º)»

      • @Rainer B.:

        Jau. Fernes Echo.

         

        Als ich nach Sauna angesichts des Doms!;) den Roncalli-Platz querradelte!

        Beschied ich eine Dame - Selbigen suchend! “Ach so! Sie wollen zum Platz der Hexenverbrennung! So so!

        Ist ja leider grad a weng aus der Mode!

        Aber Sie stehen drauf!“

        (Gemach - nur den letzten Satz -~>

        “Say it in Englisch please!;)“

        Kardinal Meißner is ja heute Woelki!

        &

        Der kennt Rigips! Newahr!

        Normal.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Berliner Berlin:

      Meine Empfehlung: ein, zwei Schritte zurücktreten und nochmals auf den Sachverhalt blicken.

       

      Nun meine Frage: wie soll das gehen für einen monatleang in Untersuchungshaft sitzenden Menschen, einen "Staat an der Nase herumzuführen"?

       

      Bitte um klärende Worte.

    • @Berliner Berlin:

      Ach Sie sind‘s mal wieder!

      Hätt ich mir gleich beim Überfliegen -

      Denken können! Newahr!

       

      In welcher rechtsstaatsfreien Zone!

      Sind Sie denn liegen geblieben!;(

       

      Mal fürn Knieaufschwung ~> aus ~>

       

      Das A-B-C des Angeklagten

       

      “…»Mache dir klar: du bist in keinem Luxusrestaurant. Auch würde dir zu reichliche und fettere Kost gar nicht bekommen, weil du als Gefangener zu wenig Bewegung hast.«

      Also das finde ich nun wieder nett, Bruder; also in die Sache hätt ick von die Vawaltung jahnich so viel jutet Herz awacht – lasset uns die Gefängnisse preisen, bzw. loben!

      Na, dank auch schön. Und wenn man das Büchlein gelesen hat, das in seiner Mischung von vernünftigen Winken und unbewußter schärfster Justizkritik einem weitgefühlten Bedürfnis entgegenkommt, dann wollen wir von dem verpesteten Gebiet der Unabsetzbaren scheiden, indem wir jenen schönen Satz auf Seite 105 immerdar beherzigen:

      »Bedenke, wir leben in einem Rechtsstaat.«

       

       

      Ignaz Wrobel

      Die Weltbühne, 08.01.1929, Nr. 2, S. 45.

       

      unterm——> Dat Janze! ~> https://www.textlog.de/tucholsky-abc-angeklagten.html

      • @Lowandorder:

        Mailtütenfrisch dazu & wisch ~>

         

        „Ein Angeklagter, der trotz 5monatiger Untersuchungshaft nichts zur Aufklärung beiträgt, ist für mich schuldig an dem, was ihm vorgeworfen wird.“

         

        Gestehen sollt`r!

        Auch ohne Folter!

         

        Irgendwas erfinden,

        irgendwelche Sünden -

        Auf dem Weg zur Kommunion

        beichten so die Kleinsten schon.

         

        (Rein tonn katolsch warn)“

         

        Hab leider nur stark den Verdacht!

        Dess alls - dem Hartmaul gar nichts macht!;((

    • @Berliner Berlin:

      Äh - nein, wer schweigt, ist nicht schuldig, sondern macht von seinen Bürgerrechten Gebrauch. Was haben Sie denn bitte für ein Rechtsverständnis? Es kann viele Gründe geben, nichts zu sagen, das geht den Staat nichts an. Jeder darf die Aussage verweigern, Punkt.

    • @Berliner Berlin:

      „Ein Angeklagter, der trotz 5monatiger Untersuchungshaft nichts zur Aufklärung beiträgt, ist für mich schuldig an dem, was ihm vorgeworfen wird.“

      Gute Nacht auch!

  • Wer Laserpointer auf Menschen (gar am Steuer von Fahrzeugen) richtet, hat immer Verletzungsabsichten. Jeder weiss, wie gefährlich das ist.

    Versuchter Mord wäre in der Tat das richtige Urteil gewesen.

    • @Frank Erlangen:

      also "Verletzung" oder "Mord"?

      • @agerwiese:

        Wenn (Luft)Fahrzeugführer getroffen werden, dann Mordversuch. Bei einem Fußgänger eher schwere Körperverletzung.

         

        Der Typ ist viel zu billig weggekommen.

        • @Frank Erlangen:

          Wohlgemerkt - es kann hier allenfalls von einer kurzzeitigen Blendung die Rede sein. Da müsste man dann demnächst auch alle Smart und SUV-Fahrer wegsperren, weil diese Karren die Fahrer in den normal großen Autos wissentlich gefährlich blenden, wenn sie hinter einem fahren, oder sich von vorne nähern. Dadurch entstehen ständig hoch gefährliche Situationen.

          • @Rainer B.:

            Das der Anschlag nicht geklappt hat, kann man ihm ja kaum zugute halten. Was, wenn Sie erblinden, weil Ihnen jemand so einen Strahl ins Auge lenkt? Laser sind hochgefährlich. Sind Sie dann auch noch so liberal?

            • @Frank Erlangen:

              Sicher - Laser sind gefährlich (auch Disco-Laser), aber eben nicht auf der Distanz und die Wahrscheinlichkeit, dass man damit dann direkt in ein Auge treffen kann, geht gegen Null. Mit „liberal“ hat das übrigens gar nichts zu tun.

              • @Rainer B.:

                Sicher wissen Sie, das Laser extrem gebündeltes Licht ist und die Entfernung daher nur eine untergeordnete Rolle spielt. Soweit wie der Strahl reicht, zerstreut er sich nicht. Wenn der Strahl in Ihr Auge fällt, richtet er auch Schäden an.

                 

                Was hinzukommt: Bei Luftfahrzeugen tragen die Piloten Nachtsichtgeräte, die automatisch abschalten, wenn solch gebündeltes Licht einfällt. Ergebnis: Den Piloten wird sofort schwarz vor Augen. Was das für die Fluglage bedeutet, könnne Sie sich sicher denken.

                • @Frank Erlangen:

                  „Die Strahleigenschaften eines Laserstrahles werden wesentlich durch die Art des Laser-Resonators bestimmt, insbesondere spielen dabei die Geometrie des aktiven Mediums und die Spiegelanordnung eine wichtige Rolle. Mit Lasern gelingt es, Licht in hohem Grade zu kontrollieren bzw. zu manipulieren (Brillanz, Intensität, Richtung, Frequenz, Polarisation, Phase, Zeit). Eine allgemeine Aussage über die Strahleigenschaften ist daher nicht möglich. Es ist auch nicht richtig, dass ein Laserstrahl immer ein enggebündelter Strahl mit geringer Frequenzbreite sein muss, wofür er allerdings oft gehalten wird.“ (Wikipedia)

                   

                  Die Gefährlichkeit eines Laserstrahls hängt wesentlich von der Energie ab, die bei seiner Generierung aufgewendet wird. Bei einem Disco-Laser ist diese Energie vergleichsweise sehr gering.

                   

                  Wenn die Hubschrauberpiloten Nachtsichtgeräte getragen haben(?), bestand für sie doch erst recht überhaupt keine Gefahr durch Laserstrahlen. Nachtsichtgeräte arbeiten gewöhnlich im Infrarot-Bereich.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Die Verfolgung Unschuldiger geht also munter weiter im Unrechts(stadt)staat Hamburg, wo ja bekanntlich schon das Beisichführen einer Taucherbrille zu einer Gefängnisstrafe führt. Nun ist also auch das Einschalten eines Leuchtmittels strafbar.

    Die (echten) Verbrecher in Uniform dagegen kommen wie immer ungeschoren davon, egal wie sehr sie lügen, täuschen, prügeln und Grundrechte verletzten.

    Wichtig nur, dass die ehemalige Bürgerrechtspartei - die Grünen - an der Macht bleiben, so sehr es auch stinkt und egal wie man sich das Rückgrat verbiegt.

    Und selbstredend muss der lügnerische Olli "The Scholli - Knüppel aus dem Sack" Scholz als Vizekanzler weiterhin hohe Politik machen ...

  • WTF?! Das Urteil lautet eigentlich:

    5 Monate Knast (die er ja bereits in Form von U-Haft abgesessen hat) und ein halbes Jahr auf Bewährung. Natürlich ist das Urteil gänzlich neutral und keinesfalls in einer politischen Tendenz zu sehen. Jeha, was für ein "Rechtstaat"! Zumindest seine Büttel weiß er zu schützen und spricht von "Irrtum".

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Uranus:

      Man sollte Hamburg besser meiden und lieber Bremen besuchen. Dort gibt es noch Recht und menschlichen Anstand.

  • 5 Monate U-Haft vor einer 6-Monate-Strafe? Und uns versucht man weiszumachen die Rechtsstaatlichkeit wäre irgendwo im Osten gefährdet...

  • Die Untersuchungshaft ist ein Skandal. Bestand Fluchtgefahr? Verdunklungsgefahr (sorry, der ist unumgänglich)? In Hamburg ist man nicht nur in diesem Fall ganz schön durchgedreht. Das Urteil finde ich aber übrigens ganz schön milde.

    • @Benedikt Bräutigam:

      UHaft darf auch angeordnet werden, wenn mit einer Haftstrafe zu rechnen ist. Zudem war der Angeklagte nicht kooperativ.

      • @Berliner Berlin:

        Kooperativ muss man nicht sein. Das Recht die Aussage zu verweigern ist der Kern unseres Strafrechts, die Wahrnehmung dieses Rechts darf nie zu Lasten eines Beschuldigten ausgelegt werden. Die Staatsanwaltschaft muss liefern und der Richter muss prüfen ob genug Haftgründe vorliegen. Dabei spielt auch eine Rolle, wie wahrscheinlich die Verurteilung ist und natürlich muss die Untersuchungshaft auch in einem vernünftigen Verhältnis zum Strafmaß stehen, ob es eine Haftstrafe wird muss aber nicht sicher sein.

      • @Berliner Berlin:

        Das läuft so nicht. U-Haft hat nichts mit der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zu tun.

        • @Hampelstielz:

          Doch, doch. Das ist schon einer der möglichen Haftgründe. Vor allem beim obligatorischen Haftprüfungstermin nach sechs Monaten, wenn die Ermittlungsbehörden ja eigentlich das belastende Material schon weitestgehend vorlegen können sollten. Selbst bei schwersten Verbrechen wie Mord kann ein Haftrichter den Beschuldigten auf freien Fuß setzen wenn ihm eine Verurteilung als zu fraglich erscheint. Geschieht auch, braucht natürlich ein bisschen Mut. In Hamburg und in diesem konkreten Fall war ganz offensichtlich, dass eine Verurteilung wegen versuchten Mordes überhaupt nicht in Betracht kommt, dort hätte man die Untersuchungshaft viel früher aufheben müssen.

          • @Benedikt Bräutigam:

            Das Beispiel bezieht sich auf die Entlassung aus der U-Haft, nicht auf die Inhaftnahme.

    • 6G
      60440 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      Ein Unrechtsurteil ist nie milde.

      • @60440 (Profil gelöscht):

        Klingt nett. Nur wer bestimmt denn, was ein Unrechtsurteil ist? Unrecht im Rechtsstaat kann ja nur die Nichtanwendung des Rechts sein. Oder seine Beugung. Beim Urteil kann ich das nicht feststellen, bei der Untersuchungshaft schon. Die stand ganz offensichtlich in keinem vernünftigen Verhältnis zum Strafmaß. Beim Urteil hingegen kommt es ganz wesentlich darauf an, ob man dem Angeklagten unterstellen kann, dass er um die Gefährlichkeit seines Handelns wusste. Das aber ist offensichtlich und das Gericht war da jetzt extrem vorsichtig (wahrscheinlich übrigens gerade wegen der fragwürdigen Untersuchungshaft, und da hätten Sie dann unfreiwillig recht, denn dann hätten wir einen Fall von Milde auf der Grundlage von Unrecht). Dieser Laserpointer- Mist ist wirklich nur etwas für durchgedrehte Feiglinge und verdient überhaupt keine Sympathie. Daher meine Kritik am Strafmaß, ansonsten hat mit Ausnahme der Untersuchungshaft der Rechtsstaat ganz ordentlich funktioniert.

        • @Benedikt Bräutigam:

          "Unrecht im Rechtsstaat kann ja nur die Nichtanwendung des Rechts sein. Oder seine Beugung."

          Das ist bloß dem Gewaltmonopol vorbehalten ;)

        • 6G
          60440 (Profil gelöscht)
          @Benedikt Bräutigam:

          Man muss nicht um die Gefährlichkeit des Handelns wissen, wenn es nicht gefährlich ist.

          Und dass das freiverkäufliche Leuchtmittel die Beamten nicht hat blenden können, wurde sachverständigerseits festgestellt- Weswegen sich der groteske Mordversuch (darunter machens kriminelle Polizeibeamte und deren auch politische Führung regelmässig nicht, wenns ums linke Pack geht), völlig in Luft aufgelöst hat.

          Mit Rechtsbeugung liegen Sieübrigens ganz richtig. Denn Ricjhter neigen dazu, etwas hängen bleiben zu lassen, schon um den Ruf der Kollegen nicht völlig leiden zu lassen...

          Und die Hubschrauberpiloten, die gelogen haben, dass sich die Balken biegen, sind dringend der Verfolgung Unschuldiger, uneidlicher Falschaussage etc, verdächtig.