Forderung der Länderenergieminister: Solarpflicht für alle
In Baden-Württemberg müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden, andere Länder zögern.
Unter den Bundesländern ist Baden-Württemberg in dieser Hinsicht schon am weitesten. Bereits seit Jahresbeginn muss auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden eine Photovoltaikanlage installiert werden. Seit Mai greift eine entsprechende Verpflichtung auch für neue Wohnhäuser. Da im Südwesten die Baupflicht am Termin des Bauantrags hängt, kommt das neue Gesetz allerdings erst mit Verzögerung auf den Baustellen an.
Auch andere Länder werden folgen, im Detail aber jeweils unterschiedlich. In Berlin hat das Solargesetz ab Januar 2023 eine Solarpflicht festgeschrieben, die für Neubauten und im Falle von Umbauten am Dach auch für Bestandsgebäude gilt. In Hamburg gilt ebenfalls ab Januar 2023 eine Pflicht für Neubauten, zwei Jahre später dann auch bei Dachsanierungen. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Solarpflicht für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen eingeführt, in Rheinland-Pfalz wird Ähnliches ab 2023 für Areale ab 50 Stellplätzen gelten.
Weitere Länder kennen inzwischen eine Baupflicht auf Gewerbedächern, während andere noch nichts dergleichen haben – weswegen nun die Pläne einer bundesweiten Regelung reifen.
Bund setzt Anreize
Unterdessen will die Bundesregierung auch mit dem Abbau von Bürokratie und mit Steuererleichterungen die Nutzung von Photovoltaik fördern. „Damit greift sie eine zentrale Forderung der Bundesländer auf“, heißt es aus dem Finanzministerium in Baden-Württemberg.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesfinanzministerium die steuerlichen Regeln für kleine Photovoltaikanlagen vereinfacht: Für Anlagen auf Privatdächern mit bis zu 10 Kilowatt müssen die Betreiber seither keine Einnahmenüberschussrechnung mehr mit der Steuererklärung abgeben. Die Finanzbehörden betonten damals, sie gingen künftig der Einfachheit halber davon aus, dass diese Kleinanlagen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Nun hat das Bundeskabinett im Rahmen seines Jahressteuergesetzes beschlossen, dass Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis sogar 30 Kilowatt von der Ertragsteuer befreit werden. Bei Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, also etwa Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien, liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer: Betreiber, die auf Privathäusern und öffentlichen Gebäuden Solarstrom nutzen, können sich die Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren lassen. Zudem sollen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn die Mandanten Photovoltaikanlagen betreiben, die von der Ertragssteuer befreit sind.
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