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Folgen der KinderschutzpolitikWenn die Eltern verschwinden

Nehmen die Jugendämter zu viele Kinder aus Familien? Betroffen sind vor allem arme oder alleinerziehende Mütter und Väter.

Viele betroffene Eltern vernetzen sich im Netz Foto: dpa

Hamburg taz | Gudrun Gärtner* hat vier Kinder, doch sie darf sie nicht sehen. Schon seit 2009 ist das so. Eine Familienrichterin sagte damals: „Ich entziehe Ihnen jetzt Ihre Kinder“, erinnert sich die Mittfünfzigerin unter Tränen. Das war in einer Stadt in Norddeutschland. „Ich war einfach erschöpft“, sagt sie. „In fünfeinhalb Jahren hatte ich vier Kinder bekommen.“

Sie erlebte eine Trennung, die, wie offenbar häufiger üblich, damit endete, dass die Mutter aus dem Leben der Kinder verschwindet. Damit ist Gärtner eine von fast 400 Betroffenen, die seit Juni 2017 an den CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg schrieben und einen schwerwiegenden Vorwurf erhoben: Nimmt der Staat zu viele Kinder aus Familien?

Weinberg sagt: „Meines Erachtens kommt es zu oft vor, dass Kinder zu schnell oder nicht ausreichend begründet aus ihrer Familie genommen werden.“ Das könne „traumatische Folgen für Kinder und Eltern haben“. Demnächst wolle er eine Auswertung dieser Berichte vornehmen lassen, um zu prüfen, „ob Strukturen oder Gesetze geändert werden müssen“.

So steht es sogar im Koalitionsvertrag, den Weinberg zum Thema Familie mitverhandelt hat. Im Vorfeld einer erneuten Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sollen in Zukunft auch „Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen“ gesammelt und systematisch analysiert werden.

Gärtner will ihre Geschichte in der Zeitung nur grob erzählen – zum Schutz der Kinder, wie sie sagt. Der Jüngste war gerade drei Jahre alt, als sie ihren Mann verließ und mit den Kindern in eine neue Stadt zog. Der Vater stellte beim Jugendamt daraufhin ihre Erziehungskompetenz infrage. Es kommt zum Hausbesuch.

Sie verweigere die Kooperation

Das Jugendamt konstatiert, dass die neue Wohnung zwar klein ist, die Kinder bei der Mutter aber gut versorgt seien. Doch das Amt schickt eine Familienhelferin, die Gärtner nicht geeignet findet. Sie informiert sich über ihre Rechte und stellt die Hilfe gegenüber dem Amt infrage. Nun heißt es, sie verweigere die Kooperation. Es kommt zum Richterspruch.

Gesetzlicher Kinderschutz

Kindeswohlgefährdung Zur Inobhutnahme eines Kindes ist das Jugendamt berechtigt, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl vorliegt, etwa bei körperlicher Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch und heftigen Trennungskonflikten. Widersprechen die Eltern, muss das Familiengericht entscheiden. Nach Paragraf 1666 BGB kann es Maßnahmen treffen – vom Gebot, öffentliche Hilfe anzunehmen, bis zum Entzug des Sorgerechts. Die Trennung eines Kindes von der Familie ist nur zulässig, wenn einer Gefahr nicht durch öffentliche Hilfen begegnet werden kann.

Urteil Zwölf-Stämme-Eltern Morgen spricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil im Fall der zwei Kommunen der sogenannten Prügelsekte der „Zwölf Stämme“ in Bayern. Es geht um den teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern. (kaj)

Die Kinder werden getrennt, kommen in zwei Pflegestellen und später zum Vater, der sich inzwischen eine neue Partnerin gesucht hat. Gudrun Gärtner darf fortan nur noch „begleiteten Umgang“ haben, das heißt, sie sieht die Kinder in einem Raum des öffentlichen Trägers, zusammen mit einer Person, die aufpasst und Protokoll führt.

So geht es eine Weile. Ende 2013 fährt Gärtner nach Süddeutschland, dorthin, wo ihre Kinder jetzt leben. Vor Ort erfährt sie, dass der mütterliche Umgang auf Antrag des Vaters „ausgesetzt“ sei. Seither haben die Mutter und ihre Kinder sich nicht gesehen.

„Der Richter sagte damals, weil ich die Situation nicht einsehe, muss man mir den Umgang verbieten“, sagt Gärtner. Und das soll bis 2019 so bleiben, obwohl der Vater nach langer Erkrankung inzwischen gestorben ist und die vier Kinder bei seiner neuen Partnerin leben, die zu ihrer Pflegestelle wurde. Und obwohl zwei von ihnen bis 2019 schon volljährig sind.

Die Ursachen sehen Instanzen bei Eltern

Zu konkreten Fällen dürfen sich die Jugendämter wegen des Datenschutzes nicht äußern. Eine öffentliche Auseinandersetzung um Einzelfälle ist kaum möglich. Doch die Sichtweise der Ämter findet sich in Beschlüssen der Gerichte, die teils sogar in Fachzeitschriften publiziert sind.

Dort ist immer wieder von schädlichem Einfluss der ausgegrenzten Verwandten zu lesen, von Loyalitätskonflikten, vor denen man ein Kind verschonen will. Die Ursache für den Abbruch des Umgangs sehen staatliche Instanzen meist bei den Eltern, selten bei sich.

Der Richter sagte damals, weil ich die Situation nicht einsehe, muss man mir den Umgang verbieten.

Auch Helene Velios* kämpft um ihren Sohn. Auch sie hat sich unter anderem an den CDU-Politiker Marcus Weinberg gewandt. 2015 wurde der Hamburgerin auf Antrag des Jugendamtes das Sorgerecht für ihren zehnjährigen Sohn Linos* entzogen.

Bis dahin arbeitete sie gut mit dem Jugendamt zusammen. Doch eine neue Sachbearbeiterin bewertete ihren Fall ganz anders und beantragte im Eilverfahren, dass der Vater das alleinige Sorgerecht bekomme. „Es hieß, es existiere eine zu große Nähe zwischen uns“, sagt Velios. „Angeblich würde ich meinen Sohn idealisieren.“

Beschwerde unter Kindertränen

Der Fall schlug jüngst in Hamburg hohe Wellen. Denn der Junge blieb nicht lange beim Vater, es gab Probleme dort, statt­dessen kam er ins Heim. Weil sie die Zustände dort kritisierte, erhielt Helene Velios ein Kontaktverbot. „Warum darf ich meine Mama nicht sehen?“, beschwerte sich Linos im Juni unter Tränen bei seiner Verfahrensbeiständin.

Noch kurz vor Weihnachten bestätigte ein Gericht das Kontaktverbot. Zum einen weil er sich nach Einschätzung des Jugendamtes im Heim stabilisierte, zum anderen weil die Mutter die Unterbringung wei­terhin ablehnt. Ihr Anwalt Rudolf von Bracken sagt: „Man kann das Problem nicht lösen, indem man die Mutter entfernt.“

Warum darf ich meine Mama nicht sehen?

Der Blick in die Statistik zeigt: Deutschlandweit sind überproportional viele Kinder von Alleinerziehenden in Heimen. Familienanwalt von Bracken erklärt dies aus seiner langjährigen Erfahrung als Anwalt so: „Es gibt die vielen Trennungsfälle, die gut verlaufen, aber wo es schiefgeht, orientiert sich das Jugendamt an dem Elternteil, der kooperiert. Das ist oft der Vater, während die Mutter um das Kind kämpft.“ Dieses Handeln der Behörden bedeute weniger Stress, doch fehle eine Kultur, „eigene Fehler zu erkennen und darauf zu reagieren“.

Auch die gebürtige Berlinerin Kristina Bach* ist so eine alleinerziehende Mutter, die um das Sorgerecht für ihre Tochter kämpft. Im Januar organisierte sie eine Protestdemo vor dem Jugendamt Rathenow – sie kämpft um ihre Tochter. Auch dieses Kind war beim Vater und ist nun, weil das Zusammenleben dort nicht gut funktionierte, im Heim.

Eltern vernetzen sich in Internetforen

Auch obwohl ein Gutachter zu dem Schluss kam, dass die Mutter die Hauptbezugsperson ist und die Beziehung zu ihrem Kind gut. „Man warf mir vor, dass ich einen 'Kreuzzug’ gegen das staatliche Wächteramt führe“, sagt Bach gegenüber der taz. Demos machen oder an die Presse gehen, so etwas gehe nicht aus Sicht der Jugendämter.

Es gibt viele betroffene Eltern, die sich in Internetforen vernetzen. Es gibt über 30 Gruppen mit Namen wie „Jugendamtsopfer“, „Jugendamt Familienstasi“, mit mehreren hundert Mitgliedern. Auch von „Kinderklau“ und „Jugendamtsmafia“ ist zu lesen.

Den meisten dieser Eltern fehlt wohl das Vertrauen in das Hilfesystem. Auch ein Austausch mit Fachleuten scheint kaum möglich. Anders der frühere Hamburger Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. Er nimmt sich Zeit für die Betroffenen. 15 Beschwerden über Fälle aus Hamburg und Norddeutschland seien seit seinem Ruhestand 2013 an ihn herangetragen worden. „Es wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine substanzielle Kindeswohlgefährdung gab“, sagt er.

Meist treffe es alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines Sachbearbeiters eine zu große Nähe zum Kind oder andere Defizite hätten, die aber bloßes Werturteil von diesem seien und „kein Grund, ein Kind aus einer Familie zu nehmen“. Dahinter vermutet Hammer politischen Druck auf die Ämter, aber auch menschliche Schwächen. „Wenn man Menschen mit Macht ausstattet, besteht immer die Gefahr, dass es Personen mit der Tendenz gibt, Macht zu missbrauchen.“

Fachwelt streitet über Folgen

In der Fachwelt gibt es einen heftigen Disput über die Auswirkungen der Kinderschutzpolitik der letzten Jahre. Eine kritische Analyse zu „Kindes­inobhutnahmen 1995–2015“ schrieb etwa der Kriminologe Birger Antholz im August 2017 in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe. Darin betont er, dass laut Bundesverfassungsgericht Kindesentzug immer nur die allerletzte Maßnahme sein darf. Doch die Statistik zeige, das dies „vom Mittel der letzten Wahl oft genug zum Mittel der ersten Wahl geworden ist“, so Antholz.

Wenn man Menschen mit Macht ausstattet, besteht immer die Gefahr, dass es Personen mit der Tendenz gibt, Macht zu missbrauchen.

Anlass für diese Entwicklung waren erschütternde Fälle von Kindern, die das Jugendamt nicht schützen konnte, wie der Tod der siebenjährigen Jessica, die 2005 in Hamburg verhungert in der Wohnung ihrer Eltern aufgefunden wurde. Noch im selben Jahr wurde Paragraf 42 des Sozialgesetzbuchs VIII vom Gesetzgeber verschärft. „Das Jugendamt“, so schreibt Antholz, „bekommt noch eindeutiger die Befugnis, Kinder oder Jugendliche auch ohne Familiengerichtsentscheidung ihren Eltern wegzunehmen“.

Zugleich wurde ebendort der Paragraf 8a eingefügt, der freie Träger verpflichtet, dem Jugendamt bei Verdacht auf Kindesvernachlässigung Bericht zu erstatten. Dieser Paragraf, kritisiert Antholz, mache eine auf Vertrauen basierende Jugendhilfe „eigentlich unmöglich“, weil Helfer Informanten sein würden.

Dieses Gesetz, so schreibt Birger Antholz in seiner Analyse weiter, sei „in Kombination mit öffentlichkeitsaffinen Staatsanwälten, spektakulären Einzelfällen, Sensationspresse und Selbstgenehmigungsstrukturen“ für den Anstieg der Kindeswegnahmen in den letzten zehn Jahren verantwortlich.

Eltern können sich auch stabilisieren

Von 2005 (25.664 Fälle) bis 2015 (35.336 Fälle) sind dies fast 40 Prozent. Ferner wurde 2008 mit der Verschärfung des Paragrafen 1666 BGB, „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“, der Entzug des Sorgerechts erleichtert.

Im Juni 2017 gab es dann noch eine weitere Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese sollte auch den Vorschlag des von Katarina Barley (SPD) geführten Familienministeriums umsetzen, nach dem für Kinder, die im Heim oder bei Pflege­eltern leben, eine frühe „Perspektivklärung“ festlegt, ob sie nur vorübergehend oder dauerhaft dort sind.

CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg sah darin eine weitere Schwächung der Position der Herkunfts­eltern, seine CDU stellte sich quer. Seither führt er viele Gespräche mit betroffenen Müttern und auch Vätern. Er sagt, Einzelfälle könne er nicht überprüfen, also keine konkreten Hilfestellungen geben. Auch gebe es leider hochproblematische Fälle, „wo eine Rückführung zu den leiblichen Eltern nicht mehr möglich ist“.

Doch es gebe auch Situationen, wo Eltern sich nach einiger Zeit stabilisieren und ihre Kinder dennoch nicht zurückbekämen. Das sei falsch, sagt Weinberg: „In den meisten Fällen fehlt es leiblichen Eltern nicht an Interesse oder Zuneigung gegenüber ihren Kindern.“ Sie hätten vielmehr erhöhten Unterstützungsbedarf im täglichen Leben.

Ambulante Hilfen gestiegen

Mit seiner Analyse in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe erhielt Birger Antholz im Sommer 2017 viel Kritik. In der Folgeausgabe warfen Kritiker ihm eine unzulässige „Komplexitätsreduktion“ und Verzerrung vor.

„Gerade die gute Kooperation mit den Jugend­ämtern ermöglicht es vielen Eltern, trotz einer schwierigen Lebenssituation weiterhin mit ihren Kindern gemeinsam in einem Haushalt zu leben“, schrieb etwa der bayerische Jugendamtsleiter Michael Wagner in einer „Replik aus der Jugendamtspraxis“.

Meistens fehlt es leiblichen Eltern nicht an Interesse oder Zuneigung gegenüber ihren Kindern

Marcus Weinberg (CDU)

Auch seien im diskutierten Zeitraum die ambulanten Hilfen für Familien, in denen die Kinder blieben, deutlich stärker gestiegen als Heimunterbringungen und Inobhutnahmen. Jugendämter würden vielmehr häufiger von Institutionen kritisiert, weil sie nicht verstehen würden, wie man diese Kinder „in solchen Verhältnissen lassen“ könne.

CDU-Familienpolitiker Weinberg setzt indes auf den neuen Koalitionsvertrag. Er wolle dafür sorgen, dass die betroffenen Eltern besser unterstützt werden, sagt er, und „nicht mehr durchs Jugendhilfe-Raster fallen“.

*Name geändert

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18 Kommentare

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  • Meine Petition betreffend Kinderklau, Willkür des Jugendamts und des Gerichts!



    chng.it/ccJ4bhWs



    Jede Unterschrift zählt!

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Der Artikel selbst und die ersten Kommentare zeigen, dass das Thema Kindeswohl ein höchst sensibles ist.

     

    Ich selbst habe jahrelang in der Sozialpädagogischen Familienhilfe für einen kirchlichen Träger gearbeitet. In einigen Familien war diese aufsuchende Arbeit reine Frontarbeit.

     

    Betroffene Eltern zur konstruktiven Zusammenarbeit mit 'Sozialfuzzys' zu motivieren, war mitunter wie die Quadratur des Kreises. Eigentlich wollten sie (was ich gut verstehen kann) keinen Fremden bei sich zuhause, der ihnen auf die Pelle rückte und unter den Teppich schaute. Anders verhielt es sich mit den Kindern. Selten habe ich solch leuchtenden Kinderaugen erlebt.

     

    Ansatz unserer Arbeit war es, wenn immer es ging, zusammen MIT den Eltern zu arbeiten, nach Lösungen zu suchen, mit dem ALLE Beteiligten leben konnten. Dies war nicht immer möglich. Dann wurde mitunter auch zu Lösungen GEGEN Eltern gegriffen, zur Herausnahme von Kindern.

     

    Eine Fremdunterbringung war jedoch stets die letzte Option in einer Kette von Handlungsmöglichkeiten. In den mir bekannten 'Fällen' konnten die fremduntergebrachten Kinder und Jugendlichen nach einer Zeit der Trauer von den Chancen Gebrauch machen, die sie in ihrem Elternhaus niemals gehabt hätten.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Die Vernetzung betroffener Eltern in Internetforen finde ich übrigens gut und richtig. Sie hilft, mit Gefühlen der Ohnmacht und mit Schuldgefühlen umgehen zu können. Und das kommt auch den Kindern zugute, um die es in erster Linie geht.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Meine KollegInnen und ich haben übrigens großen Wert darauf gelegt, dass der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Kindern niemals abriss. Mit den Erschwernissen, die aus der Fremdunterbringung entstanden, wurde pädagogisch gearbeitet.

       

      Von einem 'Verschwinden der Eltern' konnte keine Rede sein.

  • Jugendämer haben weder zuviel noch zu wenig Macht, sondern zu wenig Personal und zu wenig Budget. Dem Staat sind halt nach wie vor die notleidenden Menschen weniger Wert als die notleidenden Banken.

     

    Wer sich die andere Seite der Medaille vergegenwärtigen möchte, kann ja kurz mal seine Lieblingsinternetsuchmaschine mit den Stichworten "Laufenburg&Kind tot", "Titiseee-Neustadt&Kind tot" oder "Staufen&Kindesmissbrauch" füttern. In allen Fällen waren die Jugendämter involviert und in allem Fällen wussten es hinterher immer alle besser, wobei der Fall in Staufen besonders krass ist, da dort dem Jugendamt die Entfernung des Kindes aus der Familie von den Gerichten untersagt wurde.

     

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.getoetetes-baby-in-laufenburg-jungendamt-kannte-die-familie.111acb59-6e18-41fe-b7d2-b90f1c9d5733.html

     

    //http://www.badische-zeitung.de/titisee-neustadt/verhaftung-tod-des-dreijaehrigen-kindes-war-kein-unfall--99126453.html

     

    https://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Mutter-soll-Sohn-an-Kinderschaender-verkauft-haben-Jugendamt-hatte-Kontakt-zur-Familie;art417930,9571780

  • Ein Problem ist die wie oben genannte Pflegestelle der Pflegeeltern. Wer möchte denn diese Quelle gern verlieren? Auch diese Elternschaft sollte bis auf kleine Hilfen nicht von evtl. finanziellen Interessen überschattet sein. So würden sich vll nicht mehr allzu viele Pflegeeltern finden und die Orientierung ginge wieder mehr Richtung Verbleib bei den leibl. Eltern, bei engerer Betreuung.

  • Jugendämter haben einfach zu viel Macht- eine Sozialarbeiterin macht HPG's, Stellungnahmen vor Gericht, tauscht sich mit Verfahrensbeistand (der im schlimmsten Fall auch noch Familienhilfe anbietet bezahlt vom Jugendamt) aus,spricht mit dem Gutachter,gewährt Hilfen und sucht ggf.das Heim aus.Da muss man nicht studiert haben um zu merken,das es zu Korruption kommt.

    Wieso hat hier nie jemand Antikorruootionsrichtlinien erlassen bei so viel sich ähnelnder Missstand?Dafür bräuchte es natürlich erstmal Untersuchungskomissionen.

    Eigentlich ist das SGB VI eine gute Gesetzesgrundlage um Eltern zu ihren Rechten zu verhelfen aber im Jugendamt will keiner danach arbeiten.Wenn man sich beschwert,muss man vorsichtig sein nicht vorher entsorgt zu werden und kein Mitspracherecht mehr zu haben.Bevor man beim Familiengericht durchkomnt ist man dort mittels Lügenkonstrukt erledigt.Die Richter interessieren die Lügeb auch nicht bzw. hat das Jugendamt in seiner Allmachtsstellung immer recht.Leiter von Jugendämter decken immer ihre Angestellten, weil sie damit rechnen das der Fall nicht hochkommt und sie zu viele Fälle zu bearbeiten haben.Sie decken ihre Missstände um die eigene Behörde nicht platzen zu lassen.Es wird auf der einen Seite zu viel für ineffiziente Hilfen ausgegeben und auf der anderen Seite wird das Amt kaputt gespart mit Personal welches schlecht für die Praxis qualifiziert ist.

    Wirklich schlimme Skandale bleiben unterm Tisch ,stattdessen schnappt man sich die Kinder von Trennungseltern und füllt die Heime.Warum?Weil die Jugendämter sonst mit ihrer Arbeit gar nicht mehr fertig werden und ja immer neues Frischfleisch wartet.

    Die die mit Haushalt,Arbeit Kind etc.überfordert sind bräuchten oftmals eher ne Haushaltshilfe als Besserwisser als Familienhilfe.Das ist viel günstiger.Familienpropleme sollten auf dem offenen Markt von Psychologen etc. behandelt werden die den Datenschutz auch einhalten.So wäre der Korruption ein Ende gesetzt.

    • @Nadja Müller:

      Ja sie trefen den nagel auf den kopf . Es ist echt schwer gegen die Mafia anzukommen bei den Lügen und Intrigen

    • @Nadja Müller:

      "Die die mit Haushalt,Arbeit Kind etc.überfordert sind bräuchten oftmals eher ne Haushaltshilfe als Besserwisser als Familienhilfe.Das ist viel günstiger.Familienpropleme sollten auf dem offenen Markt von Psychologen etc. behandelt werden die den Datenschutz auch einhalten.So wäre der Korruption ein Ende gesetzt."

       

      So sehe ich das auch. Die teure Zeit der pädagogischen Familienhilfe geht sowieso zum Großteil mit Bürokratie und Protokoll für den Hilfeplan, dessen Kontrolle und Vorbereitung der nächsten Sitzungen im Amt drauf.

      Hilfe ist das für viele wahrlich nicht, eher im Gegenteil.

       

      Wie gesagt geht es auch um viele chronisch kranke und/oder behinderte Eltern. Die sind meist nicht inkompetent, haben aber oft nicht ausreichend Energie und Möglichkeiten den Alltag mit Kindern ohne körperliche und die folgende psychische Überforderung zu schaffen. Und Hilfe beim "Amt" holt man sich (lange) nicht, weil die meisten einfach wissen, was dann geschehen kann: Die Trennung von den Kindern. Und Familienhilfe ist meist sehr zeitaufwendig und diskriminierend, aber nicht für den Alltag hilfreich. Und irgendwann ist dann einfach der Ofen aus(gebrannt).

  • Ein problem liegt darin, dass die Jugendämter Sofortmaßnahmen verhängen und bei der richterlichen Überprfung dann die Jugendämter als Sachverständige anhören. Damit ist eine unabhängige Überprüfung eben nicht gegeben.

    Ein anderes Problem liegt im Kontaktverbot. Damit wird die Seele der Kinder gebrochen. Es soll die Situation beruhigen, tötet aber etwas in der Seele der Kinder. Diese seelische Grausamkeit sollte nur in äußersten Ausnahmefällen verhängt werden - und nicht schon dann, wenn Kinder oder Eltern mit der Unterbringung nicht einverstanden sind.

    Zum Dritten ist die Darstellung sehr einseitig. Von der Willkür der Jugendämter sind vor allem Väter betroffen. In unzähligen Fällen werden ihnen die Kinder auf kaltem Wege vorenthalten. Dass es auch Müttern so geht, macht die Situation nicht besser. Aber die Darstellung, dass es vor allem Mütter betreffen würde, ist schlicht falsch.

  • Das Problem ist viel grundlegender als in den Kommentaren angerissen: Man kann menschliche Probleme nicht durch Gesetze lösen. Natürlich ist es notwendig, Gesetze zu schaffen, die in bestimmten Situationen zur Anwendung kommen. Aber es ist immer eine in der Gänze unvollkommene Lösung, wenn es in der Familie vielleicht nicht (mehr) läuft (oder noch nie funktionierte). Zu erwarten, dass es DAS Gesetz oder DEN Maßnahmenkatalog gibt, der alles besser macht, ist illusorisch. Dass Gesetze bei menschlichen Problemen scheitern, sieht man auch an der Gesetzgebung zum Sorgerecht.

  • Gut, dass der Artikel am Ende auch die andere Seite mal erwähnt. Denn die "ambulanten Hilfen" sind noch weit mehr angestiegen als die sog. "Fremdunterbringung". Allein schon aus finanziellen Gründen wollen die Jugendämter eine solche gern vermeiden, aber dafür müssen die Eltern wenigstens gewisse Mindeststandards erfüllen können. Kinder, die nichts zu essen bekommen, die sich eher um die Eltern kümmern als umgekehrt, die körperliche Gewalt erleben - die können langfristig dort nicht bleiben.

     

    Und zu den Fällen, wo die Kinder zum Vater wechseln: auch der ist Elternteil, dort ist der Maßstab nur, wer von beiden besser geeignet ist, fürs Kindeswohl zu sorgen. Hier ist das Problem oft, dass Mütter das Kind als Mittel zum Zweck "benutzen", zum Beispiel dem Vater den Umgang verwehren oder gegen ihn hetzen. Das kann nach hinten los gehen, auf einmal ist das Kind beim Vater, weil der Mutte die "Bindungstoleranz" fehlt.

    • @Dr. McSchreck:

      Die "gewissen Mindeststandards", die Sie erwähnen, werden in vielen Fällen "erfüllt". Die Frage ist, wie die Sozialarbeiter und Richter - meist gute Mittelschicht mit Eigenheim und studiertem Umfeld und zweimal Urlaub im Jahr - das einschätzen. Es geht in dem Artikel und bei vielen Fällen nicht um Kinder, die deren Eltern verhungern lassen oder misshandeln, das steht außer Frage, es geht mit Sicherheit um andere Fälle, wie genannt, oft Trennungsfälle und/oder auch Familien, bei denen einer chronisch oder aktuell krank/erschöpft ist. Es gibt auch Fälle, in denen es auch Großeltern gibt, die sich bereit erklären, sich in solchen Fällen um die Enkel intensiv zu kümmern, aber selbst denen wird oft sogar der Umgang verwehrt, wenn die Kinder erst mal, wenn auch angeblich nur für kurze Zeit, in einer Pflegefamilie sind.

      Dauerpflegefamilien haben einen gewissen Machtanspruch und setzen den meist gegenüber den Jugendämtern auch durch.

       

      Das Jugendamt wird ja auch nur eingeschaltet, wenn es irgendwo einen Kläger gibt und das sind oft eben leider Scheidungspartner, daher trifft es auch so viele Alleinerziehende und arme Menschen.

       

      Man müsste mal überlegen, wieviel Mittel- und Oberschichtskinder vielleicht nicht auch "besser" in Einrichtungen oder "einfachen" Pflegefamilien aufgehoben wären.

      • @Hanne:

        Ist traurig ich bin auch betrogen und finde sie bringen es auf den Punkt man kann nur hoffen das sich was ändert

  • Liebe taz Redaktion, ich finde Ihren Artikel zu eingefärbt, zu zu sehr fokussiert auf den Staat als Machtaparat; zu sehr fokussiert auf die vermeidliche Opferperpektive um dann ggf. Anhand von Einzelschicksalen Rückschlüsse auf einen Gesamteindruck zu bekommen.

     

    Als Beispiel:

    Paragraph 42 SGB VIII ist eine vorläufige Schutzmaßnahme, innerhalb kurzer Zeit muss entweder das Familiengericht oder die Zustimmung der kindeseltern eingeholt werden

     

    Am sog. Hilfeplan also gemäß 27 ff SGB VIII sind die sorgeberechtigten zu beteiligen, auch bei Entzug gemäß 1666 BGB haben die Eltern weiterhin Umgangsrecht;

     

    Was ist mit der Statistik im Sinne der Kindern oder der Jugendhilfe

    Wirkfaktoren/ empirische Daten zu Erfolg von Jugendhilfe?!

     

    Eine kritische Auseinandersetzung wäre hier wünschenswert und nicht in Verallgemeinerungen und simplen Schuldzuweisungen seitens Staat und Jugendamt zu verfallen....

    Am Ende sind es doch eh die anderen schuld, nämlich das böse Jugendamt,

    die die Herausnahme vollzogen haben, die nicht eingegriffen haben, oder oder oder

    Schade Taz / kritisch ist anders

    • @Thomas :

      Um das Thema mit der zu Stimmung zu kommen ist das eigentlich normal das die Eltern bedrängt werden bis sie die zu Stimmung unterschreiben in meinem fal da würd ich regelrecht bedrängt das zu unterschreiben man sagte mir tja unterschreiben sie wir sitzen eh am längeren Hebel wir können dafür sorgen das sie ihr Kind nicht mehr sehen ist das häng und gebe beim Jugendamt??????

    • @Thomas :

      Ich finde den Artikel nicht eingefärbt, sondern bin sehr froh, dass endlich mal über dieses Thema in D berichtet wird.

       

      Was nutzt die Aufzählung von §§, wie Sie es tun, wenn in der Praxis andere angewandt werden und das wohl nicht zu selten.

       

      Und glauben Sie mir: Das Umgangsrecht ist ganz schnell weg und das gern mit der Begründung, dass sich die Eingewöhnung und Bindung der Kinder in den Pflegefamilien besser gestaltet. Sind die Kinder erst mal in Pflegefamilien, sind die leiblichen Eltern nicht mehr gerne gesehen. Ich kenne Pflegeeltern, die Kinder wie Tiere aus dem Tierheim zu sich nehmen und sie wie Adoptivkinder ganz für sich alleine haben möchten. Dass die leiblichen Elternteile da zum Teil durchdrehen und in die Öffentlichkeit gehen, kann ich sehr gut verstehen.

       

      Und für die Jugendämter ist es dann schlichtweg auch weniger Arbeit, wenn sie sich nicht mehr weiter um die Verhältnisse der Kinder und der leiblichen Eltern kümmern müssen. Es gibt ja auch noch anderes zu tun, z.B. Familiehilfe in anderen Fällen.

      • @Hanne:

        Ja das ist wohl war so ist es uns auch ergangen. Ich bin damals nicht in die Öffentlichkeit zu viel Angst