Förderung von Balkonkraftwerken: Wo es was zu holen gibt

Ob ein Balkonkraftwerk gefördert wird, hängt von der Kommune ab. In Hamburg gibt es nichts, Mecklenburg-Vorpommern stellt jetzt zehn Millionen Euro.

Balkone mit einzelnen Balkonsolaranlagen, Arbeiter montieren eine Anlage

Schon vor fünf Jahren boomten Balkonkraftwerke in Südkorea. Auch hier werden sie immer beliebter Foto: YNA/dpa

HAMBURG taz | Einige Kommunen in Deutschland fördern inzwischen kleine Solaranlagen für Balkone. Jetzt ist auch Mecklenburg-Vorpommern dabei: In der vergangenen Woche beschloss die rot-rote Landesregierung, ab Oktober zehn Millionen Euro bereitzustellen. Bis zu 500 Euro pro Haushalt könnten für die Anschaffung der bis zu 600 Watt starken Module für den Eigenbedarf rausspringen, sagte Klimaschutzminister Till Backhaus (SPD).

Details für den Förderantrag werden erst im Oktober veröffentlicht. „So unkompliziert wie möglich“ solle das Verfahren werden, steht auf der Website von Backhaus' Ministerium. Wer mitmachen will, muss bis Oktober mit der Bestellung warten. Sobald die Gelder aufgebraucht sind, ist die Förderung vorbei.

Die Stadt Braunschweig begann bereits im April mit der Förderung von Balkonkraftwerken – bis zu 400 Euro pro Anlage gab es. Insgesamt stellte die Stadt 500.000 Euro zur Verfügung, inzwischen ist der Topf leer. Ab April 2023 soll es ein neues Programm geben. Auch Göttingen, Oldenburg und Lüneburg fördern, teilweise sind die Töpfe aber auch hier bereits alle. Schleswig-Holstein förderte bereits 2020 im Rahmen eines großen Klima­schutzprogramms die Anlagen. Das Geld ist längst verbraucht.

In Hamburg gibt es derzeit 421 angemeldete Anlagen, sagte eine Sprecherin von Stromnetz ­Hamburg der taz. „Wir gehen aber davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.“ Bezuschusst werden die Anlagen nicht. Renate Pinzke, Sprecherin des Hamburger Energiesenators Jens Kerstan (Grüne), schrieb der taz: „Eine finanzielle Förderung von Balkonkraftwerken auf Landesebene ist nicht möglich.“ Der Grund: Balkonkraftwerke seien durch das EEG abgedeckt und hätten Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Kostenlose Beratung gibt es bereits

In der Regel verzichten Be­trei­be­r*in­nen der kleinen Anlagen aber auf die von Pinzke erwähnte Einspeisevergütung, weil sie sich schlicht nicht lohnt.

Eine Bezuschussung sei nur möglich, so Pinzke weiter, wenn sie bereits bestehende Fördergelder ergänze. Damit könnten Aufgaben finanziert werden, die um eine Installation herum anfielen, beispielsweise „vorbereitende Maßnahmen“, Dachgutachten, Steuerberatung oder Stromspeicher. Auf kostenfreie Beratung setze Hamburg ohnehin: Sogenannte Energielotsen beraten Menschen auch zum Thema Balkonkraftwerke.

In Bremen wisse man nichts davon, dass eine Förderung auf Landesebene grundsätzlich nicht möglich sei, sagte Linda Neddermann, Sprecherin der Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne). Hier werden Balkonkraftwerke nicht gefördert – noch nicht.

Im Frühjahr hat der Landtag aber beschlossen, dass es ein Pilotprogramm zur Bezuschussung geben soll, „insbesondere für Sozial­leistungs- und Wohngeldempfänger:innen“. Derzeit sei man daher im Gespräch mit den Wohnungsbaugesellschaften, sagt Neddermann, „um eine passgenaue Förderung für Mieter:innen“ zu schaffen.

Die von Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Förderung wurde unter anderem vom Bund der Steuerzahler kritisiert: „Gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, heißt es in der Erklärung. Kurzfristig entstehe für Haushalte kein Spareffekt, die Bürokratie binde zudem Personal, das anderweitig benötigt werde.

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