Flugticketsteuer vor Gericht: Deutsche Airports benachteiligt?
Die Luftverkehrsteuer soll die Bahn attraktiver machen und Haushaltslöcher stopfen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt nun, ob sie bleibt.
KARLSRUHE taz | Ist die Besteuerung des Flugverkehrs verfassungswidrig? Darüber hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht verhandelt. Gegen die Steuer hatte das Land Rheinland-Pfalz geklagt – allerdings noch zu Zeiten der SPD-Alleinregierung.
Seit 2011 wird der Flugverkehr in Deutschland erstmals besteuert. Da aus völkerrechtlichen Gründen das Kerosin nicht direkt besteuert werden darf, setzt die neue Flugverkehrsteuer am Flugticket an. Es gibt dabei drei Steuersätze von 7,50 Euro für einen Kurzstreckenflug bis 42,18 Euro bei einem Flug ab 6.000 Kilometern.
Die Steuer hat zwei Ziele: Zum einen sollen Flugpassagiere vor allem auf innerdeutschen Strecken auf die Bahn umsteigen. Zum anderen soll die Steuer Haushaltslöcher stopfen, mit 1 Milliarde Euro pro Jahr. „Das sind 45.000 Kitaplätze“, betonte Finanzstaatssekretär Werner Gatzer (SPD) als Vertreter der Bundesregierung.
Nach Ansicht von Rheinland-Pfalz verstößt die Steuer jedoch aus vielen Gründen gegen das Grundgesetz. Vor allem würden deutsche Flughäfen gegenüber ausländischen Airports benachteiligt, weil es dort keine Flugticketsteuer gebe. Dabei sorgt sich Rheinland-Pfalz insbesondere um den Regionalflughafen Hahn im Hunsrück.
Vor allem Billigflieger haben Probleme
„Dort sind die Umsätze nach Einführung der Ticketsteuer um 17 Prozent eingebrochen“, sagte der Mainzer Innenminister Roger Lewentz (SPD). Vor allem bei Billigfliegern wie Ryanair machten sich die Zuschläge bemerkbar. Gleichzeitig gebe es ein starkes Umsatzwachstum bei Flughäfen in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden.
Die Bundesregierung ließ diese Zahlen nicht gelten. „In Hahn sind die Fluggastzahlen schon seit 2007 rückläufig“, sagte Staatssekretär Gatzer. Ein anderer Regierungsvertreter freute sich über den Rückgang der Billigfliegerei und die teilweise Verlagerung auf die Bahn. „Damit haben wir unser Lenkungsziel eindrucksvoll erreicht.“ Der Sachverständige Friedrich Thießen rechnete zudem vor, dass die holländischen Flughäfen auch schon vor Einführung der deutschen Ticketsteuer stark gewachsen waren.
Im Kern wird die Ticketsteuer wohl erhalten bleiben. Das zeigen Äußerungen der Richter: „Eine Gleichbehandlung mit ausländischen Flughäfen kann nicht gefordert werden“, sagte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, „an der Grenze endet der Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
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