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Flüchtlinge in BerlinAb aufs Tempelhofer Feld

Wegen eines Streits zwischen LAF und dem Heimbetreiber Gierso müssen rund 120 Flüchtlinge ihre bisherigen Unterkünfte verlassen.

Am Mittwoch kam die Kündigung, am Freitag schon der Umzug: Rund 120 Flüchtlinge mussten am Freitag aus drei Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, die von der Gierso betrieben werden. Sie kommen nun in den Containern auf dem Tempelhofer Feld unter, der einzigen Unterkunft mit ausreichend freien Plätzen.

Hintergrund für den überstürzten Umzug ist ein länger währender Streit zwischen der Gierso und dem LAF, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.

Das LAF hatte Verträge mit der Gierso bereits Ende Juni fristlos gekündigt. „Sie haben unsere Unterkünfte aber danach nicht von der Liste der vertragsgebundenen Einrichtungen genommen“, sagt Tobias Dohmen, Geschäftsführer der Gierso. „Solange wir aber auf diesen Listen stehen, sind die Jobcenter nicht berechtigt, uns zu bezahlen.“ Da in den Unterkünften auch Flüchtlinge leben, die ihre Leistungen vom Jobcenter bekommen, seien inzwischen nach Angaben der Gierso rund 60.000 Übernachtungen unbezahlt. Deshalb habe die Gierso die Bewohner, die vom LAF dort untergebracht waren, aufgefordert, die Unterkünfte zu verlassen.

Das LAF war überrascht von der Kündigung und bat zunächst um Aufschub, den die Gierso nicht gewährte. „Wir bemühen uns für die Schulkinder um eine Lösung, damit sie den Sozialraum nicht verlieren“, sagte eine Sprecherin des LAF.

Kritik von Berlin hilft

Christian Lüder vom Netzwerk Berlin hilft hat kein Verständnis für das Vorgehen der Gierso. „Es kann nicht sein, dass Menschen innerhalb von zwei Tagen die Unterkunft gekündigt wird, schon gar nicht zwischen Weihnachten und Neujahr“, sagt er. „Das Problem ist ja nicht jetzt vom Himmel gefallen, denn die Streitigkeiten zwischen LAF und Gierso gehen schon länger als ein halbes Jahr, die Begründung von der Gierso finde ich nicht glaubwürdig.“

Grundsätzlich sei diese Situation schon aus den Streitigkeiten mit dem Betreiber PeWoBe bekannt. Wenn keine Verträge mehr zwischen LAF und Betreibern bestehen, sind auch die vereinbarten Tagessätze für eine langfristige Unterbringung hinfällig. Betreiber können daher sowohl vom LAF als auch von den Bezirken deutlich höhere Tagessätze verlangen.

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