Flüchtlinge aus Balkanstaaten: Stanisavs Abschiebung
Seit 2015 gelten die Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer, die Einzelfallprüfung entfällt. Eine Katastrophe für die Romafamilie Marković.
Der Mann auf der anderen Seite des Schreibtischs schreibt Notizen auf seine Kopien. „Das ist natürlich sehr unglücklich“, sagt er. „Aber ich kann Ihnen leider nichts versprechen.“ Die Chancen auf Erfolg sind gering. Die Härtefallkommission im Berliner Senat ist jetzt die letzte Hoffnung für die Marković. Sie kann bei Vorliegen dringender Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung plädieren.
Und es wird zunehmend dringlich. Die Familie Marković kommt aus Serbien, ihre Duldung läuft nur noch bis März, dann droht die Abschiebung. Sie führen ein Leben in der Schwebe. Nur übergangsweise bekamen sie deswegen die kleine Zweizimmerwohnung in Berlin-Wilmersdorf zugeteilt. Seit November 2015 wohnen sie hier. Im Wohnzimmer befindet sich nur ein kleiner Esstisch, dahinter stehen eine Schlafcouch und ein Bett. Hier schlafen die drei Geschwister Stanisav, Monika und Dragan. Im Fernsehen flimmern die Nachrichten auf n-tv, ein Kommentar zur Flüchtlingskrise. Daneben nadelt ein winziger Tannenbaum.
„Wir würden die Wohnung gern selbst bezahlen. Wenn wir nur arbeiten dürften“, sagt Dejan Marković. Seine Frau Soja hat den Tisch gedeckt, der 22-jährige Sohn Stanisav kommt dazu. Es gibt Kaffee, Cola und Marmorkuchen. Dragan, mit 15 Jahren der jüngste Sohn, besucht seit Februar letzten Jahres eine Willkommensklasse an einem Schöneberger Gymnasium. Etwas eingeschüchtert, im grauen Trainingsanzug, sitzt Monika auf der Schlafcouch. Die 24-Jährige ist geistig behindert. Alle drei Kinder wurden in Deutschland geboren, haben hier die Schule besucht.
2014 stufte die Bundesregierung Serbien zusammen mit Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sicheren Herkunftsstaat ein. 2015 kamen Albanien, Kosovo und Montenegro dazu. Dadurch entfällt die Einzelfallprüfung für Balkanflüchtlinge.
Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab es im letzten Jahr etwa 113.00 Erstanträge von Balkanflüchtlingen, das waren 24,7 Prozent aller Erstanträge. Im Regelfall werden ihre Asylanträge im Schnellverfahren abgelehnt. Laut Pro Asyl liegt ihre Schutzquote bei unter 0,5 Prozent, obwohl ungefähr ein Drittel aller Balkanflüchtlinge Roma sind.
Aus einer Statistik des Bundesinnenministeriums geht hervor, dass es 2015 mehr als 20.000 Abschiebungen gab, fast doppelt so viele wie 2014. Etwa 37.000 Menschen reisten freiwillig aus, 90 Prozent kamen aus Ländernvom westlichen Balkan.
Unbekanntes Serbien
Die Marković sind Roma. 1991 flohen sie vor dem Krieg in Jugoslawien. In Berlin bekamen sie Asyl. 15 Jahre verbrachten sie hier. Dann, 2006, erhält die Familie den Abschiebungsbescheid. Der Krieg ist schließlich zu Ende und Serbien ein sicheres Land – heißt es offiziell. Um den Kindern eine nächtliche Abholaktion zu ersparen, rät man der Familie, freiwillig auszureisen. Soja Marković unterschreibt die Papiere, innerhalb von drei Tagen müssen sie das Land verlassen. Aber schon am nächsten Morgen werden sie von der Bundespolizei geweckt. Ein Flugzeug bringt die ganze Familie zurück nach Serbien.
„Es war schrecklich“, erzählt Stanisav, „alles ging ganz schnell.“ Mit knapp 13 Jahren kommt er in ein Land, das er nur aus Erzählungen kennt, dessen Sprache er kaum beherrscht. In ein Land, in dem Roma nicht als Staatsbürger angesehen werden.
Soja Marković kramt ein Foto aus einem Umschlag. Darauf zu sehen ist eine heruntergekommene Blechhütte. Hier hauste die Familie am Rand der Stadt Paraćin, etwa 160 Kilometer südlich von Belgrad. Vom Staat bekamen sie gerade mal 55 Euro Kindergeld für den jüngsten Sohn Dragan. Den Rest hat sich die Familie durch Sammeln von Metall auf der Müllhalde dazuverdient. Als die Mutter mit Monika zum Arzt ging, sagte der nur: „Sie kann doch laufen?“ Eine Behandlung auf Kosten des Staats lehnte er ab. Monika verließ das Haus nicht mehr. Bis heute leidet sie an aggressiven Anfällen.
Auch Stanisav erinnert sich ungern. Noch immer plagen ihn Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Panikattacken. In Serbien wurde er beschimpft, mit Steinen beworfen. Einmal schlug man ihn so übel zusammen, dass er ins Krankenhaus musste. Sein Vater erstattete Anzeige, doch die Polizei wendete die Anzeige gegen die Familie. Sie sollte umgerechnet 450 Euro Strafe zahlen – unmöglich für die Marković. „Ich habe täglich daran gedacht, wieder nach Deutschland zurückzukehren“, sagt Stanisav heute. Aber es sollte noch ganze acht Jahre dauern. Erst dann hatten sie genug Geld für einen Flug gespart. Seit Oktober 2014 ist die Familie wieder in Deutschland.
Praktika und Ausbildungsplätze
„Das hier ist meine Heimat“, sagt Stanisav Marković akzentfrei, „ich fühle mich wie ein Deutscher.“ Er befindet sich im ersten Ausbildungsjahr zum Landschaftsgärtner. Die Schule mag er nicht so gerne, er lächelt. Aber die Firma ist sehr zufrieden mit seiner Arbeit. Sie wollen ihn übernehmen nach der Ausbildung, das haben sie mehrmals signalisiert – auch der Ausländerbehörde gegenüber.
Soja Marković hat ein viermonatiges Praktikum als Altenpflegerin gemacht. Stolz präsentiert sie ihr Zeugnis. Durchgehend „gut“, kann man da lesen, „Übernahme erwünscht“. Bei der Ausländerbehörde hat sie nach einer Arbeitserlaubnis gefragt, denn Pflegekräfte werden dringend gebraucht. Eine Antwort hat sie immer noch nicht bekommen, sagt sie.
Auch Dejan Marković hat es probiert. Vermittelt von der Flüchtlingsorganisation Arrivo, machte er ein halbes Jahr Praktikum als Dachdecker bei der Firma Kacar GmbH. „Die wollten unbedingt, dass ich bleibe“, sagt er. Doch die Ausländerbehörde verweigert die Arbeitserlaubnis. Der Inhaber der Firma, Mehmet Kacar, bestätigte das der taz. Daraufhin bot er Dejan einen Ausbildungsplatz an. Doch die Ausländerbehörde lehnt dies mit der Begründung ab, der 48-Jährige sei zu alt dafür. Dabei ist das eigentlich Sache der Firma.
In Deutschland fühlten sich die Marković lange sicher. Eigentlich tun sie es immer noch. Wäre da nicht dieser Stempel in ihren Papieren. „Aussetzung der Abschiebung bis zum 16. März“ steht in Stanisavs Pass. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt läuft noch ein Verfahren wegen Reiseunfähigkeit. So lange darf er nicht abgeschoben werden.
Die offizielle Regelung
In der Bundesregierung ist man sich einig darüber: Die „Wirtschaftsflüchtlinge“ vom Balkan sollen so schnell wie möglich abgeschoben werden. Seit letztem Jahr stehen alle Länder des Westbalkans auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. „Die Menschen vom Balkan müssen jetzt den Kopf hinhalten, weil die Politik überfordert ist“, erklärt Sozialarbeiterin Emily Kuck vom Verein Arrivo. Sie hat die Marković bei der Arbeitsuche unterstützt und betreut viele Flüchtlinge vom Balkan. Jede Woche komme es zu Abschiebungen, vorher angekündigt würden sie seit der letzten Asylverschärfung nicht mehr. „Das liefe den Erfolgsaussichten der Maßnahme zuwider“, schreibt dazu das Bundesamt für Migration auf eine Anfrage der taz.
Es dauert nicht lange, bis Soja Marković von einem Polizeibesuch berichtet. „Sie haben Stanisav mitgenommen. Er soll abgeschoben werden.“ Der Rollladen in der Wohnung ist halb herabgelassen, der Fernseher stumm. Soja Marković’ Blick wandert auf die Jesusfigur auf der Fensterbank. Das Beten hat nicht geholfen. „Wäre Stanisav doch nur in die Schule gegangen“, sagt sie.
Aber ihr Sohn war krank, lag im Bett, als um 9 Uhr morgens zwei Beamte und zwei Beamtinnen den Eltern den Abschiebungsbescheid für den 22-Jährigen zeigten. Eine kleine Tasche darf er mitnehmen, dann bringen sie ihn zum Wagen in Richtung Flughafen Schönefeld. Alles geht sehr schnell.
Sojas Ehemann Dejan Marković sitzt regungslos am Esstisch. Er trägt ein schwarzes Poloshirt mit einem Schriftzug der Firma Kacar Bedachung. Darunter steht „Für alles eine Lösung“. „Was soll Stanisav in Serbien machen?“, fragt er und presst die Hände vors Gesicht, „er hat dort nichts. Niemanden.“
Erfolglose Anwältin
Die Anwältin, an die die Familie geraten ist, verspricht viel und erreicht wenig. Schon 2.400 Euro haben sie ihr gezahlt. Jeden Monat legen die Marković Geld beiseite. Aber die Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung für Stanisav und Monika wurden abgelehnt, hinzu kommt ein gescheitertes Gerichtsverfahren wegen Monikas Reiseunfähigkeit. Trotz Attest. Aus einem Schreiben der Ausländerbehörde, das der taz vorliegt, geht hervor, dass der polizeiärztliche Dienst Stanisav schon im vergangenen Dezember für reisefähig erklärte. Somit war seine Duldung nicht mehr gültig.
Familie Marković wartet deswegen auf einen Anruf, eine Nachricht. Die Polizeibeamten haben eine Nummer hinterlassen. Eine weibliche Stimme antwortet. Ein Stanisav Marković befinde sich nicht am Flughafen, aber das Flugzeug nach Serbien stehe bereit. Um 14 Uhr ist Abflug, mehr weiß die Frau am Telefon nicht. Es ist kurz nach 12. Für einen Moment kommt Hoffnung auf. „Ich will meinen Sohn einfach nur durch diese Tür kommen sehen“, sagt Soja Marković und schielt in Richtung Flur. Dann klingelt das Handy, ihr Mann nimmt ab. Es ist Stanisav. Endlich. Er ist in einem Raum am Flughafen voller Menschen, sagt er. Alle vom Balkan. „Unterschreib nichts“, wiederholt der Vater immer wieder, „die Anwältin versucht, dir zu helfen.“ Dann muss Stanisav auflegen. Dejan Marković steht auf, läuft unruhig durch die Wohnung.
Die Jesus-Uhr auf der Fensterbank zeigt kurz nach zwei an. Soja Marković wählt die Nummer der Bundespolizei am Flughafen. Wieder ertönt die Stimme der Polizistin. „Marković?“, fragt sie zunächst, „ja, der ist an Bord“, heißt es nun. Soja Marković verharrt noch einem Moment am Telefon, obwohl sie bereits aufgelegt hat. Dann legt sie es zurück auf den Tisch und vergräbt ihr Gesicht in den Händen. Es ist still in der kleinen Wohnung. Nur das leise Wimmern von Dragan Marković kann man noch hören.
Eine Woche später wird Soja Marković ins Krankenhaus eingeliefert. Sie hat einen Riss im Magen. Im Krankenhaus erleidet sie einen Schlaganfall, sie muss operiert werden.
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