Ferienwohnungen in Berlin: Wohnungsmangel groß genug
Das Verwaltungsgericht weist vier Klagen von VermieterInnen ab – und bestätigt das Verbot von Ferienwohnungen.
Fünf Wochen nach dem Ablauf einer Übergangsfrist beim Ferienwohnungsverbot sind am Mittwoch die ersten Klagen vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die KlägerInnen – vier EigentümerInnen von Ferienwohnungen in unterschiedlichen Bezirken – hatten sich auf die Verfassung berufen. Sie sahen sich in ihrer Berufs- und Eigentumsfreiheit eingeschränkt sowie die allgemeine Gleichbehandlung verletzt. Das Gericht jedoch entschied, dass das sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetz verfassungsgemäß ist und wies die Klagen ab.
Die KlägerInnen beanspruchten jenen Bestandsschutz für sich, der Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Kindertagespflegestellen gewährt wird: Die dürfen weiter existieren, auch wenn sie in einer früheren Mietwohnung entstanden sind. Das Abgeordnetenhaus hatte das Ferienwohnungsverbot bereits im Frühjahr 2014 beschlossen, in das Gesetz aber eine zweijährige Übergangsfrist eingebaut.
Wer gegenwärtig noch eine Ferienwohnung vermieten will braucht eine Ausnahmegenehmigung – die es allerdings eher selten gibt. Darum hatten die EigentümerInnen vergeblich von den zuständigen Bezirksämtern verlangt, sie so einzustufen, dass ihre Ferienwohnungen nicht unter das Verbot fällt. Als das nicht passierte, reichten sie ihre Klagen ein.
Das Gericht bestätigte die Linie des Senats, dass der Mangel an Wohnungen in der Stadt das Verbot rechtfertigt und dieser darum nicht unverhältnismäßig sei. Der Senat habe diesen Mangel wirksam festgestellt und damit die Voraussetzung für das Verbot erfüllt. Dies hatten die KlägerInnen während des Prozesses angezweifelt.
Die EigentümerInnen hätten zudem keinen Anspruch darauf, den Wohnraum mit größtmöglicher Gewinnerwartung nutzen zu dürfen. Auch der allgemeine Gleichheitssatz sei nicht verletzt. Denn künftig sei die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen als auch die gewerbliche und berufliche sonstige Nutzung von Wohnräumen gleichermaßen verboten.Gegen das Urteil ist eine Berufung am Oberverwaltungsgericht möglich.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krise bei VW
Massiver Gewinneinbruch bei Volkswagen
VW-Vorstand droht mit Werksschließungen
Musterknabe der Unsozialen Marktwirtschaft
Verfassungsgericht entscheidet
Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafög
Kamala Harris’ „Abschlussplädoyer“
Ihr bestes Argument
Zu viel Methan in der Atmosphäre
Rätsel um gefährliches Klimagas gelöst
Nahostkonflikt in der Literatur
Literarischer Israel-Boykott