Viele Airbnb-Vermieter haben zehn Jahre lang geltendes Recht ignoriert. Nun hat ein Gericht die Rückumwandlung in Mietwohnungen angeordnet – endlich.
Im Kampf gegen Ferienwohnungen gibt es ein wegweisendes Urteil. Bis zu 10.000 Ferienappartements könnten bald schon wieder Mietwohnungen werden.
Der Eigentümer der Habersaathstraße 40-48 in Berlin-Mitte verliert am Mittwoch auch den sechsten Räumungsprozess gegen die langjährigen Mieter*innen.
Ein Vermieter schikaniert seine Mieter*innen in Berlin-Mitte mit illegalen Methoden und die Politik schaut tatenlos zu. Ein fatales Signal.
Der Eigentümer der Habersaathstraße 40–48 lässt die Kellertür zumauern und versperrt damit Fluchtwege. Die Politik lässt den Investor gewähren.
Der Konzern will nur noch Anzeigen mit Registriernummer zulassen und feiert sich selbst dafür. Dabei ist dies seit langem bestehende Gesetzeslage.
20.000 einst zweckentfremdete Wohnungen, davon 6.500 Ferienappartements sind wieder Mietwohnungen. Bei Leerstand greift das Gesetz kaum.
Ohne renitente Mieter und Besetzer wäre die Habersaathstraße wohl längst abgerissen. Ihr Druck zwingt die Politik zum Handeln.
In Berlin gibt es 400 Ermittlungsverfahren gegen Airbnb-Hosts und 130 Selbstanzeigen. Die Steuerfahndung hat erfolgreich gegen die Plattform geklagt.
110.000 Pfund Strafe muss ein Londoner zahlen, der seine Sozialwohnung weitervermietete und damit viel Geld verdiente. Die Wohnung ist er los.
Während eine soziale Einrichtung für obdachlose Frauen wegen Zweckentfremdung zahlen soll, darf eine Firma Wohnungen leer stehen lassen.
Das Berliner Start-up Wunderflats ist eine Art Airbnb deluxe. Mit einem Trick umgeht das Unternehmen Mietpreisbremse und Zweckentfremdungsverbot.
Wegen der Wohnungsnot gehen viele Kommunen in Deutschland gegen Auswüchse bei Airbnb vor. Rechtlich ist das nicht ganz einfach.
Internetportale wie Airbnb müssen Daten von Vermietern illegaler Ferienwohnungen herausgeben. Ändern tut das bisher nicht viel.
Airbnb-Chef Alexander Schwarz trifft Mittes Bezirksbürgermeister Stephan van Dassel: Seine Lobbystrategie scheitert.
Es gibt Schlimmeres als die Ausnahme beim Ferienwohnungsverbot.
Das Verwaltungsgericht weist vier Klagen von VermieterInnen ab – und bestätigt das Verbot von Ferienwohnungen.
Am Mittwoch werden erstmals Klagen am Berliner Verwaltungsgericht verhandelt. VermieterInnen sehen verfassungsrechtliche Bedenken.
Seit fünf Wochen ist es in Berlin verboten, Wohnungen als Ferienwohnungen zu vermieten. Was hat sich damit für das Portal Airbnb geändert?