Fall Gustl Mollath: Mollath soll selbst aussagen
Der Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag will Mollath als Zeugen laden. Aussagen haben Substanz, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzender.
MÜNCHEN taz | Gustl Molltah soll selbst aussagen. Wie der Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag am Dienstag auf Antrag der Opposition beschloss, wird Mollath am 11. Juni als Zeuge geladen. Er soll darlegen, inwiefern ihm seiner Ansicht nach vonseiten der bayerischen Justiz- und Finanzbehörden Unrecht geschah.
Mollath sitzt seit 2006 zwangsweise in der Psychiatrie. Zwar sprach das Landgericht Nürnberg Mollath wegen verminderter Schuldfähigkeit vom Vorwurf der Körperverletzung und der Sachbeschädigung frei. Jedoch wurden ihm krankhafter Wahn und Gemeingefährlichkeit unterstellt.
Mollath hatte im Laufe der Verhandlung unter anderem ein 106-seitiges Konvolut zu seiner Verteidigung eingereicht, in dem er explizit auf Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz durch Angestellte der Hypovereinsbank (HVB) hinwies. Auch Anzeige hatte er erstattet und zum Teil wirre Schreiben an Politiker, Staatsanwälte und Bankvorstände verfasst.
Seit ein interner Revisionsbericht der HVB Mollaths Vorwürfe bestätigte, hat die Steuerfahndung Nürnberg Süd Ermittlungen aufgenommen. Wie viele Personen, gegen die nun ermittelt wird, bereits in den Jahren 2003 und 2004 von Mollath namentlich genannt worden waren, wollte Roland Jüptner, der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, vor dem Ausschuss nicht sagen. Er berief sich auf das Steuergeheimnis.
Außerdem wurde bekannt, dass bereits im April im Zusammenhang mit dem Fall Mollath zwei Banken durchsucht worden waren. Wie die Nürnberger Nachrichten berichteten, seien die Räume der HPV in München und der Bethmann-Bank in Frankfurt am Main durchsucht worden waren. Das Frankfurter Institut habe früher zur HVB gehört. Auch dazu äußerte sich Jüptner nicht.
„Fataler Zirkelschluss“
Für Martin Runge, der für die Grünen im Ausschuss sitzt, steht aber fest: „Es ist unbestreitbar, dass Mollaths Angaben sehr viel Substanz hatten.“ In der Beurteilung des Falls handele es sich um einen fortwährenden und deshalb fatalen Zirkelschluss. „Man ist Mollaths Anschuldigungen nicht nachgegangen, weil man ihn für nicht zurechnungsfähig hielt“, so Runge. „Und man hat ihn für unzurechnungsfähig erklärt, weil er die Bankmitarbeiter der Schwarzgeldverschiebung bezichtigt hat.“
Was der Ausschuss auch offenbart: die Überforderung der bayerischen Behörden. So hatten die damals mit dem Fall befassten Steuerfahnder und der zuständige Richter Otto Brixner über zeitliche Überlastung geklagt. Brixner gab zu, die von Mollath zu seiner Verteidigung eingereichten Schriften nicht gelesen zu haben. Auch an die Steuerfahnder wurden sie offenbar nie weitergeleitet.
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