EuGH-Generalanwalt zur PKW-Maut: Erstes Signal gegen Österreich
Der Alpenstaat hat gegen das deutsche Maut-Gesetz geklagt. Doch der Generalanwalt kann keine Diskriminierung erkennen.
Der Bundestag beschloss 2015 jedoch ein anderes Konzept: Danach müssen künftig alle Autofahrer (nicht nur Ausländer) eine Vignette kaufen. Diese kostet je nach Motortyp, Schadstoffausstoß und Hubraum maximal 130 Euro pro Jahr. Die Halter von Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind, erhalten den Maut-Bescheid automatisch zugesandt.
Für sie sollen sich aber keine Mehrkosten ergeben, weil die Kfz-Steuer im jeweils gleichen Maße reduziert wird. Der Verkauf von Vignetten an Ausländer soll unter dem Strich für Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Euro sorgen. Das System soll im Oktober 2020 starten.
Die EU-Kommission stellte ein Vertragsverletzungsverfahren ein, nachdem Deutschland den Preis für Kurzzeitvignetten im März 2017 gesenkt hatte. Kurzzeitvignetten für zehn Tage gibt es nun schon ab 2,50 Euro. Stattdessen klagte Österreich, unterstützt von den Niederlanden, beim EuGH gegen Deutschland. Die deutsche Pkw-Maut sei eine Diskriminierung. Die Begründung: Letztlich zahlten nur Österreicher und andere Ausländer die Maut, weil diese bei deutschen Fahrzeugen über die Senkung der Kfz-Steuer faktisch zurückerstattet werde.
„Wir waren uns unserer Sache immer sicher“
Diese Argumentation wies der unabhängige Generalanwalt Nils Wahl, ein Schwede, nun zurück. In seinen Schlussanträgen, einer Art Gutachten, schlägt er vor, die Klage Österreichs abzuweisen. Die Halter ausländischer Pkws würden gar nicht diskriminiert, so Wahl. Denn unter dem Strich zahlten Ausländer auch in Zukunft immer weniger als Deutsche.
Die Halter deutscher Pkws müssten, um in Deutschland fahren zu dürfen, die Kfz-Steuer und eine Jahresvignette bezahlen. Die Halter von Pkws, die im Ausland zugelassen sind, müssten dagegen nur eine Vignette bezahlen. Sie könnten sogar eine Kurzzeitvignette kaufen, was den Halter von deutschen Pkws nicht möglich sei.
Die Meinung des Generalanwalts bindet den in Luxemburg ansässigen EuGH nicht. Der EuGH folgten den Schlussanträgen aber in der Regel – außer in hochpolitischen Fällen wie hier. Die Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich am Mittwoch „erleichtert“, sagte aber auch: „Wir waren uns unserer Sache immer sicher.“ Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) hofft noch: „Die Letztentscheidung liegt bei den Richtern.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen