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Ermittlungen nach Brandanschlägen auf BahnanlagenExplosive Butterbrotdosen

Bundesanwaltschaft ermittelt wegen "Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze". Zünder waren in blauen Brotdosen

Bei den Brandanschlägen auf Berliner Bahnanlagen sind blaue Butterbrotdosen zum Einsatz gekommen. Das berichtete die Bild am Sonntag. In den Dosen soll sich jeweils ein selbstgebauter elektronischer Zünder mit einer gelöteten Platine und einer Zeitschaltuhr befunden haben, sowie Grillanzünder.

Um die Brotboxen herum sollen die Täter jeweils zwei bis sieben mit Brandbeschleuniger gefüllte Plastikflaschen drapiert haben. 18 Brandsätze mit insgesamt 38 Flaschen sind letzte Woche gefunden worden (taz berichtete). Zwei der Brandsätze haben gezündet und in Kabelschächten neben den Gleisen Schäden angerichtet. 2600 Züge waren laut Bahn von Verspätungen betroffen.

Anders als bei dem Kabelbrand am Ostkreuz im Mai 2011 hat diesmal die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen übernommen. Ermittelt wird auch nicht wegen der üblichen Delikte Brandstiftung, gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, kriminelle oder terroristische Vereinigung. Diesmal geht es um "verfassungsfeindliche Sabotage"- ein Delikt, das in den letzten Jahren keinerlei Rolle spielte.

Nach Paragraph 88 Strafgesetzbuch (StGB) kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden, wer "Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen", stört, und sich dadurch für Bestrebungen gegen Bestand oder Sicherheit Deutschlands oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Im aktuellen Fall geht es nach taz-Informationen um Bestrebungen gegen "Verfassungsgrundsätze". Dem "Hekla-Empfangskomitee", das sich zu den Aktionen bekannt hat, könnte möglicherweise vorgeworfen werden, dass es seine Kritik am Afghanistankrieg und deutschen Rüstungsexporten den demokratisch gewählten Gremien aufzwingen will. Das dürfte die Bundesanwaltschaft wohl als Bestrebung gegen Demokratie und Rechtstaat und für eine Gewalt- und Willkürherrschaft eingestuft haben.

Das Delikt steht im StGB im Abschnitt über Hochverrat. Werden Täter verurteilt, kann ihnen auch das Wahlrecht aberkannt werden. Grundsätzlich ist auch bei "verfassungsfeindlicher Sabotage" die Staatsanwaltschaft der Länder zuständig. Der Generalbundesanwalt kann den Fall aber "wegen besonderer Bedeutung" an sich ziehen.

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