Ermittlungen in Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft darf Partei-Unterlagen behalten
In Sachsen-Anhalt wird gegen CDU, SPD und AfD ermittelt. Eine Razzia war zwar rechtswidrig. Die beschlagnahmten Akten dürfen trotzdem ausgewertet werden.
Foto: Christopher Kissmann/picture alliance
Das Amtsgericht in Magdeburg hat angeordnet, die bei einer Durchsuchung im Landtag Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer beschlagnahmten Dateien und Unterlagen der SPD-Fraktion großteils sicherzustellen. Zwar war die Razzia rechtswidrig, trotzdem sei es für die Staatsanwaltschaft notwendig, die Gegenstände zu beschlagnahmen, um die Tat aufzuklären, erklärte das Gericht am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen drei Fraktionen des Landtags wegen des Vorwurfs der Untreue. CDU, AfD und SPD sollen unzulässig Geld an „Abgeordnete mit besonderen Funktionen“ gezahlt haben. AfD und SPD sollen die Gelder von April 2020 bis 2021 gezahlt haben, die CDU stellte die Zahlungen nach eigenen Angaben vergangenes Jahr ein. Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hatte 2023 gegen diese Praxis Anzeige erstattet.
Anfang Juli 2025 betrat die Polizei mit Durchsuchungsbefehlen den Landtag von Sachsen-Anhalt, erlassen wurden sie vom Amtsgericht Magdeburg für die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD. Der Vorfall sorgte bundesweit für Aufsehen. CDU und SPD legten Beschwerde ein. Die AfD gab nach Angaben des Amtsgerichts die gesuchten Unterlagen freiwillig heraus und legte keine Rechtsmittel ein.
Vor der höheren Instanz, dem Landgericht Magdeburg, bekamen CDU und SPD recht: Die Razzia sei rechtlich unzulässig gewesen, entschied das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hätte vor der Durchsuchung den Landtag zur Herausgabe der Unterlagen auffordern müssen. Ohne vorherige Anfrage sei die Durchsuchung unverhältnismäßig, berichtete der MDR.
Kein „Beschlagnahmeverbot“
Nach der Entscheidung des Landgerichts musste sich das Amtsgericht damit befassen, ob die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Unterlagen wieder an die CDU und die SPD herausgeben muss. Vergangene Woche erklärte das Amtsgericht dann: Die Ermittler:innen dürften die beschlagnahmten Daten der CDU behalten und auswerten.
Frank Bommersbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, kündigte daraufhin an, man werde die Entscheidung des Amtsgerichts prüfen und Beschwerde einreichen.
An diesem Mittwoch folgte eine wortgleiche Erklärung vom Amtsgericht für die Unterlagen der SPD-Fraktion. Demnach seien die beschlagnahmten Gegenstände möglicherweise bedeutend als Beweise. Es sei deshalb für die Aufklärung der Tat notwendig und verhältnismäßig, die Unterlagen zu behalten.
Das Gericht habe dabei berücksichtigt, dass die Durchsuchung laut Landgericht rechtswidrig war. Aber abgewogen mit dem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung, komme es trotzdem „nicht zu einem Beschlagnahmeverbot“.
Von der SPD heißt es, man habe den Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnis genommen. Falko Grube, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, erklärte, seine Fraktion unterstütze die Beweissicherung und arbeite eng mit den Behörden zusammen. „Die angeforderten Unterlagen haben wir bereits damals freiwillig übergeben.“ Die Sicherstellung sei aber unverhältnismäßig. „Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Übermittlung der Nachweise hätte ausgereicht.
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