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Ermittlungen gegen Rammstein-SängerIm Zweifel für Lindemann

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Juristisch muss der Rammstein-Sänger wohl nichts mehr befürchten. Die Staatsanwaltschaft hätte länger auf Berichte von Betroffenen warten müssen, bemängeln Kritiker.

Rammstein Sänger Till Lindemann, die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen ihn eingestellt Foto: Madis Veltman/Scanpix/imago

D ie Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt. Straftaten an weiblichen Fans seien bislang nicht ausreichend beweisbar, vor allem weil sich keine Betroffenen bei der Polizei gemeldet haben.

Es ist zwar gut nachvollziehbar, dass Menschen nach einem sexuellen Übergriff nicht die Kraft haben, Anzeige zu erstatten. Wenn es um eine Vergewaltigung unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen geht, sollten zudem schnell Beweise gesichert werden. K.-o.-Tropfen sind nur wenige Stunden nachweisbar. Spermaspuren sollte man nicht wegduschen, auch wenn das Bedürfnis danach übermächtig ist. Solche Besonnenheit ist in einer aufgewühlten Situation eher die Ausnahme als die Regel.

Im Fall Lindemann ist in den Medien allerdings ein quasi industrielles System der Groupie-Benutzung geschildert worden. Wohl bei jedem Konzert seien Lindemann junge Frauen für After-Show-Partys zugeführt worden. Sollten diese regelmäßig mit K.-o.-Tropfen oder Alkohol außer Gefecht gesetzt worden sein, müsste es hunderte oder tausende Betroffene geben. Dass selbst nach den Medienberichten keine einzige Frau zur Polizei ging, könnte ein Indiz dafür sein, dass dieses Hilflosmachen eben doch nicht zum Lindemann-System gehörte.

Manche finden, die Staatsanwaltschaft hätte länger warten müssen. Umgekehrt könnte man die Einstellung der Ermittlungen aber auch als Hilferuf der Staatsanwaltschaft sehen: „Meldet euch endlich.“ Schließlich können die Ermittlungen gegen Lindemann jederzeit wieder aufgenommen werden.

Wichtig ist es aber auch zu differenzieren, ob überhaupt eine Straftat vorlag. Die Vergewaltigung nach gezielter Gabe von K.-o.-Tropfen oder Alkohol war der Kern der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Lindemann. Dagegen ist es im Prinzip nicht strafbar, dass dieser seine Attraktivität als Star ausnutzte. Einvernehmlicher Sex mit erwachsenen Verehrerinnen ist legal, selbst in organisierter Form mit einem weiblichen Ober-Fan als selbst ernannter Casting-Direktorin.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).