Ermittlungen gegen Bundeswehr: Feuerwerk der Justiz
Drei Jahre nachdem die Bundeswehr Raketen ins emsländische Moor schoss, hat die Staatsanwaltschaft einen ungefähren Verdacht, warum es brannte.
Noch während das Moor brennt, auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91), in Flammen geschossen durch Luft-Boden-Raketen eines Bundeswehr-Kampfhubschraubers, stellt er Strafanzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung. „Es herrschte ja sehr hohe Waldbrandgefahr“, sagt Meyer, „und die Bundeswehr wusste, dass ihr Löschequipment teils defekt war.“ Doch trotz der Anzeige tat sich nichts. Jahrelang. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Dienststelle zwar 2018 durchsucht, aber danach: Schweigen überm Nebelmeer.
Meyer, Grünen-Sprecher für Brand- und Naturschutz, versteht das nicht. Zwölf Quadratkilometer Natur hatte der Brand vernichtet, 637.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid freigesetzt. Und das ohne Konsequenzen?
Jetzt erst, nach drei Jahren, kommt Bewegung in die Sache. Der Staatsanwaltschaft Osnabrück liege ein Sachverständigengutachten vor, bestätigt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt gegenüber Meyer, der in einer Kleinen Landtags-Anfrage nachgebohrt hat. „Hieraus ergibt sich ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Brandstiftung.“ Es gebe sogar konkrete Beschuldigte, die derzeit über ihre Anwälte Akteneinsicht haben, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Verjährung steht kurz bevor
„Endlich“, sagt Meyer und erwartet, „dass nun auch zügig Anklage erhoben wird“. Die Bundeswehr dürfe nicht „straflos davonkommen“. Und schnell gehen muss es jetzt wirklich, denn der Tatbestand verjährt nach fünf Jahren.
Meyer hatte in seiner Kleinen Anfrage noch mehr wissen wollen. Etwa: Hat die Landesregierung Einfluss auf die Staatsanwaltschaft genommen, nicht gegen die Bundeswehr zu ermitteln? Oder: Hat das Bundesverteidigungsministerium Einfluss auf die Landesregierung genommen, damit die Staatsanwaltschaft nicht intensiv gegen die Bundeswehr ermittelt oder das Verfahren einstellt? Antwort des Umweltministeriums, auf beides: „Nein.“
Auch mit Kompensationszahlungen für die entstandenen Umweltschäden tut sich die Bundeswehr schwer. Sie wolle für ihre „fahrlässigen Waffenversuche“ keine Verantwortung übernehmen, vermutet Meyer
Hinzu kommt: Das Löschequipment der WTD 91 ist bis heute lückenhaft. Filiz Polat, für das Emsland zuständige Bundestagsabgeordnete der Grünen, sagt: „Schwerwiegende Versäumnisse in der materiellen Ausstattung“ seien noch nicht behoben, „obwohl Waffentests schon wieder regelmäßig durchgeführt werden“. Auch sie bewertet die Brandverursachung von 2018 als „grob fahrlässig“. Bald ist das Sache eines Gerichts.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Klimakiller Landwirtschaft
Immer weniger Schweine und Rinder in Deutschland