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Ermittlungen der BundesanwaltschaftAnklage im Fall Lina E.

Die Studentin soll „Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung“ sein. Auch drei weitere Personen müssen vor Gericht.

Leipzig-Connewitz am 10. Juni 2020: Proteste gegen die Soko LinX Foto: Sebastian Willnow/dpa/picture alliance

Leipzig taz | Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, gemeinschaftliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, räuberischer Diebstahl und Urkundenfälschung – diese Taten werden der 26-jährigen Studentin Lina E. aus Leipzig vorgeworfen. Wie die Generalbundesanwaltschaft (GBA) am Freitag verkündete, wurde gegen Lina E. und drei weitere Personen bereits am 14. Mai vor dem Oberlandesgericht Dresden Anklage erhoben.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, „Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung“ zu sein, heißt es in einer Mitteilung der GBA. Im November vergangenen Jahres wurde Lina E. nach einer Hausdurchsuchung durch das LKA Sachsen festgenommen. Noch am selben Tag wurde sie mit einem Helikopter nach Karlsruhe geflogen, wo sie dem Bundesgerichtshof vorgeführt wurde.

Lina E., so heißt es in der Anklageschrift, soll sich 2018 einer „in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung“ angeschlossen haben und innerhalb dieser eine „herausgehobene Stellung“ eingenommen haben. Grundlage für die Ermittlungen ist der Paragraph 129, der oftmals bei der Vermutung auf einen politischen Hintergrund herangezogen wird.

Kritik an den ermittelnden Behörden

Die Gruppe soll „gewaltsame Angriffe gegen Personen (…), die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten“, durchgeführt haben. Konkret werden in der Anklageschrift sieben mutmaßliche Taten aufgeführt, darunter Diebstähle und Angriffe. Bei mindestens vier davon lassen sich eindeutige Hinweise finden, dass die Opfer tatsächlich Rechtsextreme waren.

Der Fall Lina E. ist auch über die Ermittlungen hinaus bekannt geworden. Schon seit der Festnahme gab es immer wieder auch Kritik an dem Vorgehen der ermittelnden Behörden. Die Leipziger Linken-Politikern Juliane Nagel sagte der taz im November, der Vorwurf der Bildung krimineller Vereinigungen sei oftmals ein Instrument zur „Kriminalisierung ganzer Teile der politischen Linken.“ Auch in der Presse wurde Lina E. in den vergangenen Monaten immer wieder pauschal als „Linksterroristin“ bezeichnet, obwohl es noch keine Verurteilung gibt.

Fragen warfen auch die Beweise der Er­mitt­le­r:in­nen auf. So sollen eine Perücke, zwei Hämmer und die Messenger-App Signal entscheidende Hinweise auf die mutmaßlich kriminelle Aktivität gegeben haben. Auf Twitter wurde unter dem Hashtag #FreeLina darüber spekuliert, ob diese Gegenstände tatsächlich ausreichende Belege für diese Art von Ermittlungen geben würden.

Möchte das LKA ein Exempel statuieren?

Auch die Soko Linx, die Sondereinheit des LKA Sachsen, die die Ermittlungen zunächst führte, steht in der Kritik. Ihr wird vorgeworfen, mit Lina E. ein Exempel statuieren zu wollen und die bislang ausbleibenden Ermittlungserfolge nun mit diesem Fall bringen zu wollen. Das Leipziger Magazin kreuzer deckte erst kürzlich auf, dass die Soko Linx unter anderem mit Material arbeitet, das ihr aus rechtsextremen Kreisen übergeben wurde.

Die Generalbundesanwaltschaft war bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Auch die Anwälte der Beschuldigten waren am Freitag nicht zu einem Statement bereit. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes Dresden sagte der taz, dass mit einer Festsetzung eines Termins für das Verfahren erst in einigen Wochen zu rechnen sei. Lina E. selbst sitzt seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Die übrigen Angeschuldigten sind derzeit nicht inhaftiert.

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8 Kommentare

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  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Auch in der Presse wurde Lina E. in den vergangenen Monaten immer wieder pauschal als „Linksterroristin“ bezeichnet, obwohl es noch keine Verurteilung gibt."



    Es gibt noch nicht einmal eine Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Wie soll es da zu einer Verurteilung kommen?

  • Andere Medien berichten recht genau über die vorgeworfenen Taten. Wenn man Lina E. und den anderen Angeklagten diese nachweisen kann, dann ist ein pauschaler Ruf nach Freilassung ziemlich deplatziert. Menschenfreunde wären es dann zumindest nicht, sondern selbstgerechte Menschenhasser.

  • In Bremen soll ja mal eine Bamf-Leiterin massenhaft falsche Asylbescheide ausgestellt haben. Innenminister Seehofer verkündete seinerzeit großspurig, dass er sie und ihre "Komplizen" für "hochkriminell" halte. Was war nach eingehender Prüfung an der Sache dran? Genau: Nix!

    Würde mich gar nicht wundern, wenn auch bei dieser Geschichte hier wieder tendenziell mächtig überzogen wurde. Time will tell the truth.

    daserste.ndr.de/pa...ndals,bamf240.html

  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Sie hat sich halt erwischen lassen, weil sie glaubte schlau und im Recht zu sein. Das Schlimme ist , wie bei der RAF, dass für die durchgeführten Aktionen keine Verantwortung übernommen wird. Niemand sitzt in Deutschland in Untersuchungshaft nur weil er in Opposition zum Staat, zu Merkel oder zur Klimapolitik agiert. Es sei denn die Person verweigert Name und Addresse.

  • Also die Anklageschrift des GBA enthält sehr genaue Tatbeschreibungen mit erschreckender Gewaltanwendung und teilweise sehr schweren Verletzungen: Ein Mann erlitt Platzwunden und einen Bruch des Mittelgesichts; sein Jochbein und die Knochen ums Auge mussten mit Metallplatten fixiert werden. Wenigstens ein bisschen konkreter hätte die TAZ hier auch auf diesen Inhalt der Anklageschrift hinweisen können.

  • Moment. Lina E. ist in Untersuchungshaft und der eine andere Beschuldigte, von dem das LKA ellenlange Abhörprotokolle hat, wo er davon spricht, wie ganz genau er Leuten den Unterkiefer bricht usw., der ist auf freiem Fuß? Meinen die, einen mit so einer Grundeinstellung könnte man zum SEK "resozialisieren", oder was? Naja, Sachsen.

  • "Die Studentin soll „Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung“ sein. Auch drei weitere Personen müssen vor Gericht."



    Wären sie Polizist*innen und wären die Opfer Personen of Color in Polizeigewahrsam, dann wären die Ermittlungen und Verfahrensaufnahme wohl anders verlaufen ...

    • @Uranus:

      Da wäre keiner mehr auf freiem Fuß.