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Entscheidung im Europäischen ParlamentNeuer Anlauf bei Chatkontrolle

Am Donnerstag entscheidet sich, wie es rechtlich weitergeht. Klar ist bereits: Die großen US-Provider scannen die Kommunikation, egal was die EU beschließt.

Christian Rath

Aus Straßburg

Christian Rath

An diesem Dienstag hat das Europäische Parlament beschlossen, dass die Befassung mit der Chatkontrolle „dringend“ ist. Das heißt: schon am Donnerstag wird das Parlament in Straßburg beschließen, ob es offiziell wieder Chatkontrolle geben darf.

Unter dem Begriff Chatkontrolle werden drei Maßnahmen zusammengefasst: Erstens suchen Provider nach bekannten kinderpornografischen Bildern. Konkret werden die Aufnahmen in sogenannte Hash-Werte umgerechnet, die dann mit über Internet-Messenger verschickten Bildern und Videos verglichen werden. Diese Methode ist treffsicher.

Zweitens suchen Provider mithilfe künstlicher Intelligenz nach bisher unbekannten Aufnahmen. Das ist deutlich fehlerträchtiger. Drittens suchen Provider mit KI-Hilfe nach Grooming-Verhalten, also der Annäherung von Erwachsenen an Kinder in Missbrauchs-Absicht. Hierfür gibt es noch wenig anerkannte Methodik.

Die EU-Kommission schlug 2022 eine Verordnung „zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ vor. Damit wollte sie die rechtliche Möglichkeit schaffen, die Provider zu den drei Methoden der Chatkontrolle zu verpflichten.

Diese Verordnung für eine obligatorische Chatkontrolle ist bis heute nicht beschlossen worden. Nicht nur Bürgerrechtler lehnten den Ansatz der EU-Kommission ab. Auch die Mehrheit der EU-Staaten stimmte dagegen, inklusive Deutschland.

Verpflichtend oder freiwillig

Der entscheidende Kritikpunkt ist, dass die EU-Kommission die Chatkontrolle auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation vorschreiben will. Dabei sollen Nachrichten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät, etwa auf dem Smartphone, gescannt werden. Kritiker sehen darin eine Hintertür, die auch von Kriminellen und fremden Nachrichtendiensten missbraucht werden könne und das Versprechen der Vertraulichkeit gebrochen werde.

Neben der obligatorischen Chatkontrolle, die die EU-Kommission vorschlug, gibt es auch eine freiwillige Chatkontrolle. So verfahren etwa die großen US-Anbieter Google, Meta, X, Snap und Microsoft. Anbieter von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation wie Signal und Threema machen das nicht.

Die US-Provider liefern die Treffer dieser freiwilligen Chatkontrolle über die sogenannte Cyber-Tipline an das amerikanische National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), eine staatlich gegründete und finanzierte NGO. Diese gibt die Treffer an die jeweils zuständigen Polizeibehörden weiter.

Fast alle Hinweise kommen vom NCMEC

2025 erhielt das deutsche Bundeskriminalamt 220.141 Hinweise von NCMEC, das sind 99,4 Prozent aller beim BKA eingehenden Hinweise auf Kinderpornografie. Das BKA hielt gut die Hälfte der NCMEC-Hinweise für strafrechtlich relevant und leitete sie an die entsprechenden Landespolizeien weiter.

Jedoch verstieß diese freiwillige Chatkontrolle im Prinzip gegen die E-Privacy-Richtlinie der EU von 2002. Deshalb beschloss die EU 2021 eine Verordnung, in der den Providern die freiwillige Chatkontrolle vorübergehend erlaubt wurde. Diese Ausnahmeverordnung lief im April aus. Der Vorschlag der Kommission, die Ausnahmeverordnung erneut zu verlängern, scheiterte.

Das EU-Parlament hatte kurz zuvor beschlossen, dass es keine Ausnahmeerlaubnis mehr für anlassloses Scannen geben soll, sondern nur noch in Verdachtsfällen – und auch dann beschränkt auf die relativ präzise Suche nach bekannten kinderpornografischen Aufnahmen. Der EU-Ministerrat wollte diese Einschränkung nicht mitmachen und lehnte Verhandlungen ab. So kam gar keine Verlängerung zustande.

Rückgang um nur 25 Prozent

Das war aber nicht das Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Anfang April veröffentlichten Google, Meta, Snap und Microsoft eine gemeinsame Erklärung. Darin kündigten sie an, auch ohne Ausnahmeerlaubnis mit der freiwilligen Chatkontrolle fortzufahren. Tatsächlich liefern die US-Provider weiter Hinweise an NCMEC, auch aus Kommunikation in der EU, wie die NGO auf Anfrage bestätigte.

Zwar sind die NCMEC-Eingänge beim BKA im April und Mai um ein Viertel zurückgegangen. Von einem Stopp kann aber nicht die Rede sein. Immer noch kommen monatlich rund 15.000 NCMEC-Hinweise beim BKA an.

Derzeit dürfte die anlasslose flächendeckende Chatkontrolle durch die Provider allerdings gegen die E-Privacy-Regeln und die Datenschutzgrundverordnung verstoßen und rechtswidrig sein. Faktisch wird die Lage aber eher wie eine Art Grauzone behandelt.

Kompromiss in Reichweite?

Deshalb verhandeln EU-Kommission, Ministerrat und Parlament weiter über die Verordnung zur obligatorischen Chatkontrolle. Dabei sei ein „Kompromiss in Reichweite“, wie die EU-Kommission auf Nachfrage mitteilte. Dagegen spricht allerdings, dass der Ministerrat parallel versucht, eine neue Ausnahmeverordnung für die freiwillige Chatkontrolle zu beschließen. Auf dem Tisch liegt wieder der Vorschlag, den das Europäische Parlament bereits im März abgelehnt hatte.

Das Parlament hat sich nun dafür ausgesprochen, noch diese Woche im Eilverfahren über die Ausnahme von Datenschutzregeln bei der Chatkontrolle abzustimmen. „Das Verfahren hinterlässt den schalen Beigeschmack, dass ein Ergebnis, welches einzelnen Entscheidungsträgern nicht passt, letztlich im Hauruckverfahren passend gemacht werden soll“, kritisiert der Deutsche Anwaltverein.

Die Provider machen aber ohnehin, was sie wollen.

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