Entscheidung des Verfassungsschutzes: Sachsens AfD wird beobachtet
Der nächste Landesverband der AfD wird als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Anfang des Jahres könnte dies die Gesamtpartei treffen.
taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will Anfang des Jahres entscheiden, ob die AfD als Gesamtpartei vom sogenannten Prüffall zum Verdachtsfall hochgestuft und damit beobachtet wird. In Sachsen ist man etwas schneller. Dort soll das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bereits entschieden haben, die sächsische AfD künftig als Verdachtsfall zu beobachten. Das LfV soll einen entsprechenden Antrag an das sächsische Innenministerium geschrieben haben, das Ministerium einverstanden sein. Das berichten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung mit Verweis auf Sicherheitskreise.
Die Hochstufung der sächsischen AfD wird seit langem erwartet, weil die extrem rechte Strömung der Partei in dem Landesverband zunehmend an Einfluss gewinnt. Sie wäre damit der dritte Landesverband, der öffentlich bekannt vom Verfassungsschutz beobachtet wird. In Thüringen und Brandenburg ist dies bereits der Fall.
Aber auch in Sachsen-Anhalt hat der Inlandsgeheimdienst die AfD bereits stärker im Blick. Wegen eines besonderen Passus im Landesrecht darf er dies aber erst im Falle einer „erwiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebung“ öffentlich bekannt machen. So nennt man die dritte Stufe, die nach dem Prüf- und dem Verdachtsfall kommt.
Bei der Einstufung als Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz bereits nachrichtendienstliche Mittel wie zum Beispiel die Telefonüberwachung anwenden. Ob das in Sachsen der Fall sein wird, ist unklar. Laut Bericht will das sächsische LfV bei drei Landtagsabgeordneten der AfD gesicherte Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bezüge haben. Diese sollen sich sowohl auf eigene Äußerungen als auch auf Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen beziehen. Bei drei weiteren Abgeordneten soll ein solcher Verdacht bestehen.
Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion hat unterdessen eine Verfassungsklage gegen die öffentliche Bezeichnung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz angekündigt. Der von der AfD beauftragte Staatsrechtler Michael Elicker sagte, eine sogenannte Verdachtsberichterstattung über politische Parteien könne nicht auf die Regelung des Verfassungsschutzgesetzes gestützt werden. Dies solle das Verfassungsgericht Brandenburg prüfen.
Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juni zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt. Verfassungsschutzchef Jörg Müller erklärte die Einstufung damals unter anderem mit extremistischen Positionen. Den Verein „Zukunft Heimat“ in Südbrandenburg, deren Leiter der heutige AfD-Fraktionschef Christoph Berndt ist, stufte der Brandenburger Verfassungsschutz als rechtsextremistisch ein, das gilt laut Müller auch für Berndt.
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