Entscheidung des EU-Parlaments: Wenn die Spülmaschine nicht spült

Das EU-Parlament will, dass Ver­brau­che­r*in­nen kaputte Geräte bald kostenlos reparieren lassen können. Verbände glauben: Da ginge noch mehr.

Alte, kaputte Waschmaschinen und anderer Elektroschrott liegen herum.

Oder kann das weg? Manche Elektrogeräte könnten auch wieder repariert werden Foto: Arnulf Hettrich/imago

BERLIN taz | Der Staubsauger will ein Jahr nach dem Kauf nicht mehr saugen. Das Smartphone will nicht mehr smart sein, weil der Akku aufgegeben hat. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Und es produziert Müll. 35 Millionen Tonnen Abfall entstehen laut Europäischer Union jährlich in der EU durch Produkte, die weggeschmissen werden, obwohl sie eigentlich noch repariert werden könnten.

Wenn es nach dem EU-Parlament geht, dann soll sich das bald ändern. Das Parlament hat am Dienstag seine Position zum Recht auf Reparatur beschlossen. Ver­brau­che­r*in­nen sollen in Zukunft das Recht haben, bestimmte Produkte innerhalb der Gewährleistungszeit – also ein bis zwei Jahre nach dem Kauf – kostenlos von den Her­stel­le­r*in­nen reparieren zu lassen.

Damit die Ver­brau­che­r*in­nen dieses Recht auch nutzen, soll die Gewährleistung nach der Reparatur noch mal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für den Fall, dass die Reparatur sehr lange dauert, sollen die Her­stel­le­r*in­nen für die Dauer der Reparatur Ersatzgeräte zur Verfügung stellen.

Der Vorschlag für das Gesetz kam im März von der EU-Kommission, die allerdings noch eine kürzere Liste an Produkten vorgeschlagen hatte. Nun sind unter anderem auch Fahrräder Teil der Regelung. Dadurch „wird die Tür aufgestoßen für eine Kreislaufwirtschaft, welche sich an den Rechten der europäischen Ver­brau­che­r*in­nen ausrichtet“, sagt der SPD-Europaabgeordnete René Repasi, der die Verhandlungen geführt hat.

EU-Parlament hat die Liste der Produkte verlängert

Bis das Gesetz auf EU-Ebene in Kraft tritt, könnte es allerdings noch dauern. Das Parlament tritt mit der am Dienstag abgestimmten Position nun in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Beginnen sollen die Verhandlungen voraussichtlich am 7. Dezember. Laut Repasi sollen sie noch vor den EU-Parlamentswahlen im Juni abgeschlossen sein.

Auch die deutsche Bundesregierung hat sich das Reparieren auf die Fahnen geschrieben. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel Ende 2021 festgehalten, dass sie „die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes“ zum „erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ machen will. „Für das Recht auf Reparatur gibt es nicht die eine Regelung oder ein Regelwerk“, sagt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums der taz am Dienstag. Vielmehr sei das Recht auf Reparatur ein „ganzes Bündel an Instrumenten“.

Eines davon ist die Öko-Design-Verordnung auf EU-Ebene, die regelt, dass „Smartphones und Tablets ab 2025 besser reparierbar werden“. Das heißt, dass sie beispielsweise nicht mehr so verklebt werden, dass sie beim Öffnen automatisch kaputt gehen. „Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann“, so das Bundesumweltministerium. Dessen Ministerin Steffi Lemke (Grüne) arbeitet zudem an einem Reparaturgesetz, das „die Verfügbarkeit von Ersatzteilen von Reparaturanleitungen sicherstellen“ soll. „Das Gesetz soll 2024 vorgelegt werden“, sagte Lemke am Dienstag.

Verbot von Softwareblockaden für Ersatzteile

Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur begrüßt die Entscheidung des Parlaments, da es unter anderem die „Bedingungen für unabhängige Werkstätten verbessert“. „Im Moment gibt es Praktiken von Herstellern, die die Reparatur erschweren. So muss zum Beispiel der Austausch einer Kamera beim iPhone von Apple oder einem zertifizierten Reparateur freigeschaltet werden. Solche Software­blockaden sollen in Zukunft verboten werden“, so Meyer.

Sowohl Meyer als auch die Bundesverbraucherzentrale kritisieren aber, dass das Recht auf Reparatur nur für eine bestimmte Gruppe an Produkten wie Fahrräder, Smartphones, Tablets und größere Haushaltsgeräte gelten soll, nicht aber für Toaster oder Rührgeräte.Ein „unkomplizierter, schneller und vor allem ökonomisch sinnvoller Zugang zu Reparaturen“ müsse für „alle Produkte gelten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands.

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