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Entscheidung des Berliner LandgerichtsMietendeckel wohl verfassungswidrig

Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Deckel, argumentiert das Gericht. Jetzt geht es wohl nach Karlsruhe vors Verfassungsgericht.

Wohnhäuser in Berlin Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin afp/dpa | Das Berliner Landgericht hält den sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig, der in der Stadt gilt. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.

Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zuvor zu einer Mieterhöhung von rund 70 Euro auf 964,61 Euro verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den Mietendeckel, der am 23. Februar in Kraft getreten war.

Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

CDU und FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, gegen das Gesetz anzukämpfen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen.

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16 Kommentare

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  • Der Mietdeckel war ein Sieg der Mieter gegen die, die Wohnraum suchen. Neubau wird verhindert und die Jungen die versuchen in Berlin Fuss zu fassen gehen leer aus. Das das Verfassungswidrig und egoistisch ist war doch klar.

  • An diesem Beispiel zeigt sich, ob unsere Demokratie über der Wirtschaft steht, oder anders herum. Gesetze müssen auch gegen die Interessen der Wirtschaft beschlossen werden können und De-Privatisierung muss auch möglich sein, denn Wohnraum ist ja Allgemeingut und in der Demokratie sollte ja Politik fürs Volk gemacht werden. Ergo die Interessen der Massen über denen der Eliten stehen. Obwohl ich Linke Politik mit Abstand genieße, finde Ich den Mietdeckel eine absolut Notwendige Entscheidung, wer da Enteignung ruft, sollte sich mal überlegen, was dann die Privatisierung öffentlicher Güter war und ist?!

    • @Seitenwechsel:

      "denn Wohnraum ist ja Allgemeingut..."

      Bitte benennen Sie doch die Rechtsgrundlage.

    • @Seitenwechsel:

      Ein RRG-Gesetzgebungsdesaster mit Ankündigung. Was kriegen die in Berlin überhaupt noch hin?

  • CDU und FDP. Die Haltung der AfD dazu kennen wir ja auch.

    Leute, merkt Euch das bis zu den nächsten Wahlen.

    • @tomás zerolo:

      Immer wieder faszinierend, wenn Leute eine Verfassungswidrigkeit völlig ok finden, wenn dafür Geld in den eigenen Geldbeutel fließt....

      • @Peterbausv:

        Jetzt lassen Sie doch mal das BVerfG seine Arbeit machen. Oder wissen sie schon etwas, was wir alle noch nicht wissen?

        • @tomás zerolo:

          Sie tun doch so, als wäre eine Verfassungsklage unanständig.



          Was die entscheiden, ist mir relativ egal, ich bin da unbeteiligt.

  • Das der Mietdeckel verfassungsrechtlich nicht zulässig ist war naheliegend. Das hier nun aber wegen eines Formfehlers verhandelt werden wird halte ich für wenig zufriedenstellend für alle Seiten. Die Frage die interessiert ist doch letztlich nicht die nach der Zuständigkeit, sondern nach der generellen Verfassungskonformität derartiger Regelungen selbst.

    • @Jonathan Underberg:

      Ob hier etwas verfassungswidrig ist, da bleibt abzuwarten ob Karlsruhe so entscheidet und ob die Klage überhaupt angenommen wird. Über 95 % der Klagen werden gar nicht erst angenommen und die Erfolgsquote liegt bei ein bis zwei Prozent. Sozialpolitisch ist die Begrenzung von Mieten auf jeden Fall sinnvoll, als Notwehr gegen die Heuschrecken, sowie die Rekommuninalisierung von großen Wohnungsbeständen. Es kann nicht sein, das börsennotierte Unternehmen hunderttausende Wohnungen dazu benutzen um immer mehr Rendite zu erzielen. Wohnen ist keine Ware, sondern ein Grundrecht..

      • @Britta68:

        Selbst innerparteilich war die Verfassungsmäßigkeit bei Die Linke, Grünen oder SPD Streitthema und die Klage vor dem Verfassungsgericht wird nicht von irgendwelchen Aluhut-Träger vorgebracht, sondern von relevanten Parteien.

        Im Zuge der Verhandlung um die Mietpreisbremse hat das Verfassungsgericht klar gemacht das diese Bereits einen Eingriff in das Recht auf Besitz darstellt, dieser jedoch in der Abwägung verschiedener Rechte grade noch im Rahmen dessen ist was hinnehmbar ist. Der Mietdeckel ist ein ungleich rabiateres Instrument. Eins und Eins zusammenzählen können Sie nun selbst.

      • @Britta68:

        Bei Begrenzung der Mieten geht es hier nicht um sozialpolitisch sinnvoll, sondern um die Rechtmäßigkeit. Das entscheidet bei uns nicht der Berliner Senat, sondern ein Gericht. Ich gebe Ihnen recht, Wohnen ist keine Ware, Wohnungen sind es schon. Das Grundrecht auf eine Wohnung in einer bestimmten Gegend oder Straße gibt es nicht - sollte eigentlich einleuchten.

  • Oh wie schade. Die brauchen sonst Jahre für einen Rechtsstreit. Hier haben die sich wohl beeilt.

    • 8G
      83379 (Profil gelöscht)
      @Doktor No:

      Naja wenn Berlin formal das Recht nicht hat ist das entscheidungsmäßig einfach. Es muss keine wirkliche Güterabwägung stattfinden.

    • @Doktor No:

      ist doch bloss die erste instanz. und alle sollten lieber froh sein wenn es schnell geregelt wird sonst gibt es in berlin keinen gültigen mietspiegel(kontrollierte mieten fließen da nicht rein also momentan bloss die mieten der neubauten) und dann geht es erst richtig los.

      • @Sinulog:

        Nein, zweite Instanz.