Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln: Imame gescheitert
Der Moscheeverband Ditib muss zwei Imame, die vom türkischen Staat entlassen wurden, nicht weiterbeschäftigen.
Die beiden Imame predigten als türkische Beamte seit 2013 und 2014 in Gemeinden des Moscheeverbands Ditib in Südbaden, genauer in den Gemeinden Rheinfelden und Zell-Atzenbach. Nach dem Putschversuch in der Türkei wurden sie per Ministerialerlass ihres Amtes enthoben. Sie standen auf einer langen Liste, die im türkischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde.
Dagegen klagten sie beim Arbeitsgericht Köln. Sie wandten sich allerdings nicht gegen den Erlass des türkischen Staats, denn dagegen hätten sie vor türkischen Gerichten klagen müssen. Und in die Türkei wollen sie aus Angst vor Repressalien nicht zurück. Statt dessen behaupteten sie, dass eigentlich Ditib ihr Arbeitgeber sei und dieses Arbeitsverhältnis fortbestehe, da Ditib nicht gekündigt habe.
Dieser Argumentation ist das Arbeitsgericht Köln nun aber nicht gefolgt. Die Kläger hätten nicht belegen können, dass sie von Ditib konkrete Weisungen erhalten haben. Die vorgelegten Emails seien zu allgemein gewesen. Dass Ditib Eigentümer der Moscheen war, in denen die Imame predigten und auch wohnten, genüge nicht für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit Ditib. Denn die Vergütung habe ja der türkische Staat bezahlt.
Alternative: Asyl
Der Anwalt der Imame hatte in der Verhandlung vor zwei Wochen noch eine neue Konstruktion vorgetragen. Es handele sich um eine ungenehmigte und daher unzulässige Arbeitnehmerüberlassung der Imame. Dabei komme nach der deutschen Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen zustande, hier also mit Ditib. Doch diese Konstruktion lehnte das Arbeitsgericht ebenfalls ab. Auch für die Annahme einer Arbeitnehmerüberlassung an Ditib wäre der Nachweis erforderlich gewesen, dass die Imame Weisungen von Ditib empfangen.
Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Parallel haben die Imame in Deutschland Asyl beantragt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Bündnis Sahra Wagenknecht
Ein Bestellerautor will in den Bundestag
Nukleare Drohungen
Angst ist ein lautes Gefühl