piwik no script img

Entscheid des BundesverfassungsgerichtsNSA-Spähziele weiter geheim

Die Selektorenliste zeigt, wen die NSA in Deutschland ausspähte. Jetzt hat Karlsruhe entschieden: Die Bundesregierung muss sie nicht herausgeben.

dpa | Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den NSA-Spionagezielen nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege das Informationsinteresse des Ausschusses, heißt es in dem Beschluss von Mitte Oktober, der am Dienstag bekannt wurde. Eine Herausgabe ohne Einverständnis der USA könne die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen.

Geklagt hatten die Fraktionen von Linken und Grünen im Bundestag sowie die Obleute der beiden Parteien im Ausschuss. Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen.

Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert. Stattdessen wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als „Vertrauensperson“ bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete anschließend den Untersuchungsausschuss.

Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Verfassungsrichter durch dieses Vorgehen das Recht des Ausschusses auf Vorlage nicht erfüllt sehen. Sie halten der Bundesregierung aber zugute, dass diese Auskünfte erteilt hat. Die Kenntnis der Selektoren sei „eher von allgemeinem politischen Interesse“ und „nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu beanspruchen“.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Es ist doch offensichtlich, weshalb die sogenannte Selektorenliste für Parlamentarier und Öffentlichkeit unter Verschluß bleiben soll. Weil daraus erkenntlich wäre, was doch sowieso alle Spatzen von den Dächern pfeifen: NSA/BND spioniert(e) in Deutschland alles aus, was in Politik und Wirtschaft Rang und Namen hat.

    Oder kann mir jemand das Gegenteil beweisen?

    Und jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht der Regierung Recht gegeben. Da hat die Regierung aber gute Arbeit geleistet nach dem Motto: die Gesetze so anpassen, dass die im Rahmen des NSA/BND-Skandals aufgedeckten Aktivitäten jetzt legal sind!

    Singer-Songwriter Sigismund Ruestig denkt sich seinen Teil:

    Postfaktische Welt: http://youtu.be/QqoSPmtOYc8 http://youtu.be/-5X2P5J6MiA

    Viel Spaß beim Anhören!