Bundestag beschließt BND-Reform: Ausland jetzt auch im Inland
Der Bundestag hat am Freitag dem BND-Gesetz zugestimmt. So darf der Auslandsgeheimdienst jetzt auch im Inland ganz legal abhören.
reuters | Der Bundestag hat am Freitag gegen heftigen Widerstand der Opposition die umstrittene BND-Reform beschlossen. Das neue Gesetz erlaubt es dem Geheimdienst als Teil der strategischen Fernmeldeüberwachung, Internetknotenpunkte in Deutschland anzuzapfen, um Emails und Telefonate zwischen Ausländern im Ausland auszuforschen. Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören und davon nur zwanzig Prozent der Kapazität, berichtet Netzpolitik.org.
Auch die Linken-Abgeordnete Martina Renner kritisierte, die Bundesregierung legalisiere damit eine anlasslose Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst. Auch Emails und Telefonate von Deutschen, deren Überwachung nicht zulässig ist, würden dem Dienst ins Netz gehen, weil die Filter nicht zuverlässig genug seien. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte das Gesetz verfassungswidrig. Die Regierung werde damit vor Gericht scheitern, prognostizierte er.
Die Koalition dagegen verteidigte das Gesetz. Der CDU-Politiker Clemens Binninger erklärte, kein anderes Parlament habe in diesem Ausmaß die Konsequenzen aus der NSA-Affäre gezogen. Der Zugriff auf die Internet-Knotenpunkte sei nötig, um dem BND überhaupt die Chance zu geben, auf Terror-Verdächtige aufmerksam zu werden. Der SPD-Abgeordnete Christian Flisek sagte, der BND habe bisher in einer „Dunkelkammer“ agiert, er müsse aber effizient handeln können.
Zudem verankere das Gesetz den Schutz von EU-Bürgern und europäischen Einrichtungen vor Überwachung durch den BND und stelle sie damit deutschen Bürgern gleich. Auch Wirtschaftsspionage werde dem Dienst ausdrücklich verboten. Kooperationsvereinbarungen mit anderen Nachrichtendiensten müssten künftig dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags vorgelegt werden.
Ein wesentlicher Auslöser für die BND-Reform war die NSA-Affäre, mit der die Ausspähung europäischer Konzerne und Beamter durch den deutschen Dienst im Auftrag der NSA bekannt wurde. Künftig darf der BND die Kommunikation von Einrichtungen der Europäischen Union (EU), von EU-Staaten sowie einzelner EU-Bürger nur noch in bestimmten Fällen überwachen, etwa bei Verdacht auf Terrorismus, Waffenschmuggel, Schleusung oder wenn eine andere besondere Relevanz für die Sicherheit Deutschlands besteht.
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