Enteignungs-Kommission in Berlin: Die Experten machen mit
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen beteiligt sich an der Expertenkommission, die die Umsetzung prüfen soll. Sie entsendet drei Hochschullehrer:innen.
Isabelle Rogner aus der Kontaktgruppe von DW Enteignen bezeichnete die drei als „ungemein wertvolle Ergänzung“. Mit Mangold und Wihl entsende man „zwei weitere Verfassungsrechtler:innen“, mit Heeg sei nun auch „das Fachgebiet der Stadtforschung vertreten“, was ihnen hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Vergesellschaftung besonders wichtig sei. In einer Mitteilung am Abend hatte die Initiative mitgeteilt, die von ihnen entsendeten Expert:innen „stehen für die Vergesellschaftung und repräsentieren damit die eine Million Berliner:innen, die sich im letzten Jahr dafür entschieden haben“.
Die Aktivist:innen betonten die historische Dimension des Vorhabens: „In dieser Kommission wird sich zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein institutionelles Gremium damit befassen, wie Vergesellschaftung möglich ist. Die Expert:innen haben die historische Aufgabe, den Rahmen für ein rechtssicheres Vergesellschaftungsgesetz zu schaffen.“
Ende März hatte der rot-grün-rote Berliner Senat die Einsetzung der Kommission beschlossen und neben der Vorsitzenden und ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) neun Mitglieder benannt. Insbesondere die Ernennung von zwei expliziten Gegner:innen des Vergesellschaftung durch die SPD hatte dabei für Aufsehen gesorgt.
DWE kritisierte dies auch nach ihrer Entscheidung: „Wir wissen, dass die SPD weiter alles tun wird, um der Vergesellschaftung Steine in den Weg zu legen.“ Mit der Entsendung ihrer Kommissionsmitglieder wolle man, so Sprecher Moheb Shafaqyar „für ein Gegengewicht“ sorgen.
Die Kommission soll ein Jahr lang tagen
Die Enteignungskommission soll ein Jahr lang zunächst die Verfassungskonformität der erstmaligen Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz prüfen und dann Wege aufzeigen, wie die Überführung der Bestände der großen privaten Immobilienkonzerne in Gemeineigentum gelingen kann. Dabei soll auch der Gesetzesentwurf, den die Initiative bereits ausgearbeitet hat, mit einbezogen werden.
Unterstützt wird die Arbeit der Kommission, die im Grundsatz öffentlich erfolgen soll, durch eine bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelte Geschäftsstelle. Ein Abschlussbericht soll, so der Auftrag des Senats, nach Möglichkeit eine gemeinsame Position formulieren, Sondervoten bleiben aber möglich. Auf Grundlage ihrer Ergebnisse kann das Abgeordnetenhaus ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg bringen.
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