Engagement für Geflüchtete: Bürger nehmen Asyl selbst in die Hand
Die Göttinger Initiative „Bürger-Asyl Jetzt“ will den Schutz für Geflüchtete künftig privat organisieren. Die rechtlichen Folgen sind unklar.
Weil Kirchenasyle mit Anfragen von Betroffenen überlastet seien, „werden wir ihnen in Zukunft mit Bürgerasylen solidarisch zur Seite stehen“, erklärte die Gruppe zeitgleich in einer Pressemitteilung. „Mit unserem Engagement, unserem Mut und unserer Entschlossenheit werden wir Schutz für Geflüchtete organisieren“, hieß es weiter. Bürger könnten die Initiative dabei auf unterschiedliche Weise unterstützen: Einige, indem sie ihren Namen öffentlich unter die Kampagne setzen und ihr so ein Gesicht geben. „Andere engagieren sich in der Kampagne oder ganz konkret für die Geflüchteten.“
Dritte könnten ein Bürgerasyl durch ihre Spende ermöglichen. „Vierte, indem sie Zimmer oder Wohnung zur Verfügung stellen.“ Wieder andere könnten Geflüchteten eine Adresse geben, mit der sie vor dem Rutsch in die Illegalität geschützt würden.
Die Göttinger Initiative sieht sich in der Tradition von „Solidarity City“ oder „Sanctuary City“. Diese Kampagne stammt aus den USA. Dort sowie in Kanada und Großbritannien haben sich inzwischen mehr als 500 Gemeinden dem Netzwerk angeschlossen. Sie wollen illegalisierte Flüchtlinge vor Abschiebungen bewahren und ihnen den Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen.
Außer in Göttingen gibt es nach Angaben von „Bürger-Asyl jetzt“ ähnliche Initiativen bereits in Hanau, Freiburg und Stuttgart. In Hamburg werde die Idee derzeit diskutiert.
Claire Deery, Rechtsanwältin und Vorstandsvorsitzende des Niedersächsischen Flüchtlingsrats
Bürgerasyle seien eine „Reaktion auf die massiven Verschärfungen im Flüchtlingsrecht und eine bislang unbekannte Gnadenlosigkeit bei Abschiebungen“, sagte der Freiburger Soziologie-Professor Albert Scherr der taz. „Die zentrale politische Forderung von Bürgerasylen lautet daher, auf Abschiebungen möglichst zu verzichten.“ Vor allem müssten humanitäre Aspekte bei Aufenthaltsentscheidungen deutlich stärker gewichtet werden, „als dies gegenwärtig der Fall ist“.
Juristisch könne ein Bürgerasyl zwar als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gewertet werden und sei damit strafbar, sagt Scherr. Erfolgreiche Klagen gegen eine Abschiebung, positive Entscheidungen zu Petitionen oder bewilligte Härtefall-Anträge könnten aber zugunsten der Bürgerasyle ausgelegt werden. Unabhängig davon sei die öffentliche Unterstützung eines Bürgerasyls seines Wissens nicht strafbar.
In Freiburg und Hanau gab es bereits Fälle von Bürgerasyl
Mit angeschoben von Scherr, gab es in Freiburg – wie auch in Hanau – bereits einen Fall von Bürgerasyl: Die dortige Initiative hatte eine von Abschiebung bedrohte Roma-Familie wochenlang versteckt. Nachdem die Behörden die Abschiebung der Mutter und ihrer sechs Kinder aussetzten, wurde das Bürgerasyl im Oktober 2017 beendet. Ob es ein Nachspiel vor Gericht gibt, ist noch nicht abzusehen.
„Juristisch ist das ganze Terrain doch noch Neuland“, sagt Stefan Klingbeil von „Bürger-Asyl Jetzt“ in Göttingen. Er hält es für wichtig, dass die Geflüchteten durch eine solche Aktion nicht in die Illegalität gedrängt werden, sondern eine Meldeadresse haben. Das könne entweder das Bürgerasyl oder die bisherige Wohnung sein – und wo kein illegaler Aufenthalt, da auch keine Beihilfe. „Wir müssen in Verantwortung für uns selbst und die von Abschiebung Betroffenen alles daran setzen, dass keine Gefahrenlage entsteht“, bekräftigt Klingbeil. „Hier sind also auch Kreativität und Kommunikation gefragt.“
Etwas zurückhaltender ist die Göttinger Rechtsanwältin und Vorstandsvorsitzende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates, Claire Deery. Wer ein Bürgerasyl aktiv unterstütze, solle „grundsätzlich auf alles“ eingestellt sein, sagte sie der taz: „Wir gehen davon aus, dass es Ermittlungsverfahren gegen Beteiligte geben wird“.
Bisher keine Urteile
Ob es dann zu Anklagen oder gar Gerichtsprozessen komme, sei aber offen und hänge auch vom politischen Umfeld ab. Es gebe noch keine einschlägigen Fälle und keine Urteile, sagte Deery der taz. In Bayern seien auch schon Priester wegen Kirchenasylen angeklagt worden, in Niedersachsen aber nicht.
Politisch stärkt der Flüchtlingsrat den Göttingern den Rücken: „Selbstverständlich unterstützen und begrüßen wir die Initiative für Bürger-Asyl“, sagt Geschäftsführer Kai Weber. Handele es sich doch um „einen Akt zivilgesellschaftlichen Protests und praktischer Solidarität mit Menschen, die von Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete betroffen sind.“
Auch das Komitee für Grundrechte hält Bürgerasyle in bestimmten Situationen für „menschenrechtlich geboten“. Wie anders sollten sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, denen das Schicksal einer Familie, der sie menschlich begegnet sind, nicht mehr gleichgültig sei.
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