Energiepreispauschale beschlossen: 300 Euro mehr für Rentner:innen
Der Bundestag hat die Energiepreispauschale verabschiedet. Ruheständler mit Nebenverdienst kriegen den Heizzuschlag zweimal.
Der Zuschlag kommt: Rentner:innen und Pensionäre erhalten im Dezember die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro auf ihr Konto überwiesen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ohne die Stimmen der AfD einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition.
Die 300 Euro erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 „Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz hat“, heißt es im Gesetzentwurf. „Das Geld kommt noch vor Weihnachten“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD).
Auf die 300 Euro sind keine Sozialbeiträge zu entrichten, aber der Zuschlag ist zu versteuern, erklärte Griese. Insgesamt sind für die Pauschale Zusatzkosten von 6,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt veranschlagt.
Wer als Rentner:in noch arbeitet, bekommt die Energiepreispauschale zweimal, erstens als ErwerbstätigeR vom Arbeitgeber und einmal als Rentner:in von der Rentenkasse. Diese doppelte Zahlung von dann 600 Euro an insgesamt 7,2 Millionen Rentner:innen mit Zusatzeinkünften aus Erwerbsarbeit oder Gewerbebetrieben kritisierte der Abgeordnete Max Straubinger (CSU). „Die Rentner, die bereits besser gestellt sind, werden doppelt entlastet“, rügte er. Straubinger bemängelte gleichzeitig, dass Ruheständler:innen mit berufständischer Altersversorgung, wie etwa Ex-Ärzte und -Anwälte, keine Energiepreispauschale bekommen.
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Markus Kurth (Grüne) entgegnete darauf, man müsse „Abstriche machen bei der Zielgenauigkeit eines Gesetzes, wenn es schnell gehen soll“. Ärzte und Rechtsanwälte seien im Übrigen nicht diejenigen, „die die allermeisten Probleme haben mit den Energiepreisen“.
Ruheständler mit kleinen Renten, die aufstockende Grundsicherung erhalten, bekommen sowohl die Energiepreispauschale als auch die Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger von 200 Euro. Darauf weist der VDK auf seiner Website hin.
Der Gesetzentwurf, der am Donnerstag abgestimmt wurde, beinhaltete noch ein weiteres Thema, nämlich die Erhöhung der Verdienstgrenze für die sogenannten Midijobs von 1.600 auf 2.000 Euro brutto im Monat. Im Rahmen dieses Bruttoverdienstes werden die Sozialbeiträge für Arbeitnehmer:innen abgesenkt, der Rentenanspruch bleibt aber voll erhalten. Die Union sieht das kritisch. Susanne Ferschl (Linke) bemängelte, dass die Ausweitung dieser Midijobs Frauen „in die Teilzeitfalle“ locke. Der Ausweitung stimmte nur die Ampelkoalition zu.
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