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Elya Maurice Conrad Änder StudiesStatt Ak­ti­vis­t*in­nen zu kriminalisieren, sollten wir die Partei ins Visier nehmen, die queere Rechte mit Füßen tritt: die AfD. Gern auch mithilfe der CSU

Ausgerechnet die CSU. Als ich gelesen habe, dass in der bayerischen Landtagsfraktion laut über ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband Thüringen nachgedacht wird, habe ich erst mal aufs Datum geguckt. Kein Aprilscherz.

Der CSU-Fraktionschef Klaus ­Holetschek will ein Teilverbot „nicht kategorisch ausschließen“, der frühere CSU-Justizminister Winfried Bausback hält einen Antrag gegen den Landesverband von Björn ­Höcke für rechtlich machbar. Die Partei, deren Chef Markus Söder ein AfD-Verbot bisher stets als den falschen Weg bezeichnet hat, entdeckt plötzlich: Es geht doch.

Dass inhaltlich wenig gegen ein Parteiverbotsverfahren spricht, ist spätestens seit dem Ende Juni vorgestellten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klar. Auf über 1.500 Seiten dokumentieren die Autor*innen, wie die AfD Personengruppen systematisch einschüchtert, um sie aus dem politischen Prozess zu verdrängen, und wie sie durch rassistische Ausgrenzung und rechtliche Abwertung das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz unterminiert.

Was viele trotzdem abhält? Das allseits beliebte Argument, nicht alle AfD-Wähler*innen seien rechts­ex­trem, man müsse ihre Sorgen ernst nehmen, ihre Probleme lösen. Deshalb bitte nicht zu viel juristischen Druck oder lauten Protest, sonst könnten die „besorgten Bürger“ noch wütender werden. Wie kleine Kinder, mit denen man es doch ­eigentlich gut meint, redet man über diese sich radikalisierende ­Wählerschaft mit echten Machtop­tionen.

Durchgegriffen wird hingegen, wenn junge Menschen gegen die Zerstörung Gazas oder Aufrüstung demonstrieren. Den „Ulm 5“, einer Gruppe palästinasolidarischer Ak­ti­vist*in­nen, widmet die Bundesrepublik einen der zurzeit größten politischen Strafprozesse des ­Landes.

Weil sie in die Räumlichkeiten des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eindrangen und dort Sachschäden verursachten, klagt die Staatsanwaltschaft sie wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ an. In Stuttgart-Stammheim wird ihnen der Prozess gemacht, länger als die Höchstdauer von sechs Monaten sitzen sie bereits in U-Haft, trotz großer Zweifel daran, ob wirklich Fluchtgefahr besteht. Aber der Staat darf sich bei Sachbeschädigung eben nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Es klingt makaber, aber darauf läuft es hinaus. Über diese jungen Menschen sagt niemand: Wir dürfen sie nicht verlieren.

Im Gegensatz zu Prozessen gegen Ak­ti­vist*in­nen kriminalisiert ein AfD-Verbot keine Wähler*innen, es nimmt niemandem das Wahlrecht, es sperrt niemanden ein. Es ist ein Verfahren gegen eine Organisation, ein Werkzeug, das das Grundgesetz genau für diesen Fall bereithält.

Ein AfD-Verbot nimmt niemandem das Wahlrecht, es sperrt niemanden ein. Es ist ein Verfahren gegen eine Organisation, ein im Grundgesetz verankertes Werkzeug zum Schutz demokratischer Rechte

Dass AfD-Inhalte die Menschenwürde von trans* Personen verletzen, weiß ich nicht erst, seit ich es im GFF-Gutachten gelesen habe. Ich erlebe es tagtäglich an der Bushaltestelle. Eine Partei, die bei erster Gelegenheit bereit ist, meine Rechte als queere Person abzuschaffen, ist mit einem freiheitlichen und demokratischen Land nicht vereinbar. Sie sollte verboten werden. Gern auch mit Unterstützung der CSU.

Elya Maurice Conrad, 26, ist Klimaaktivist*in, Rap­pe­r*in und Softwareentwickler*in.

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